AU verspätet: Krankenkasse verweigert Krankengeld und scheitert vor Gericht

Lesedauer 3 Minuten

Das Sozialgericht München musste klären, ob das Krankengeld wegen einer verspätet zugegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ruht ( S 12 KR 3625/19).  Die Krankenkasse hatte sich auf die Wochenfrist und das Ruhen nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V berufen.

Die Versicherte hielt dagegen: Sie habe alles getan, was ihr zumutbar war, und der Fehler liege nicht bei ihr.

Der konkrete Fall

Die Klägerin, Jahrgang 1966, war pflichtversichert und wurde am 30.04.2019 arbeitsunfähig. Nach Ende der Entgeltfortzahlung erhielt sie ab dem 11.06.2019 Krankengeld. Die bis 26.06.2019 befristete AU wurde am 26.06.2019 nahtlos für die Zeit ab 27.06.2019 weiter festgestellt.

Wie die AU-Bescheinigung versendet wurde

Am 27.06.2019 brachte die Klägerin die neue AU-Bescheinigung zur Post und verschickte sie per Einschreiben an eine Servicestelle der Krankenkasse in A-Stadt. Am 13.07.2019 kam der Brief ungeöffnet zurück.

Auf dem Umschlag war die Adresse durchgestrichen und mit „Hauptverwaltung Hannover“ versehen.

Was die Klägerin danach unternahm

Nachdem der Einschreibebrief zurückkam, übermittelte die Klägerin die AU-Bescheinigung per E-Mail an die Krankenkasse. Dort ging sie am 15.07.2019 ein. Genau dieser Zugang war aus Sicht der Krankenkasse zu spät – und deshalb sollte das Krankengeld ruhen.

Entscheidung der Krankenkasse und Streitpunkt

Die Krankenkasse stellte mit Bescheid fest, dass der Krankengeldanspruch vom 27.06. bis 14.07.2019 ruhe. Begründet wurde das damit, dass eine Meldung erst mit Zugang bei der Kasse wirksam sei und dieser nicht innerhalb der Frist erfolgt sei.

Die Klägerin klagte dagegen und verwies auf den nachweisbaren Versand per Einschreiben.

Die strenge Grundregel beim Krankengeld

Grundsätzlich gilt: Wird die AU nicht rechtzeitig gemeldet, ruht das Krankengeld nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Nach der Rechtsprechung kann das sogar dann gelten, wenn die AU tatsächlich bestand und die versicherte Person kein Verschulden trifft.

Die Meldepflicht wird als Obliegenheit verstanden, deren Folgen in der Regel die Versicherten tragen.

Ausnahmen sind trotz strenger Regeln möglich

Trotz der strikten Handhabung erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen an. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Verzögerung dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen ist und nicht dem der Versicherten.

Dann darf das Ruhen nicht entgegengehalten werden, weil sich ein Risiko verwirklicht hat, das nicht bei der versicherten Person liegt.

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Warum das Gericht der Klägerin recht gab

Das Gericht stellte darauf ab, dass die Klägerin die AU nachweislich per Einschreiben abgesandt hatte und damit einen besonders verlässlichen, dokumentierbaren Übermittlungsweg nutzte. Sie hatte Belege aufbewahrt, und es stand fest, dass die Sendung im Logistikzentrum bearbeitet wurde.

Aus Sicht des Gerichts spricht der zurückgesandte, umadressierte Umschlag dafür, dass die Störung nicht der Klägerin zuzurechnen war.

Zumutbarkeit der Mitwirkung hat Grenzen

Das Sozialgericht betonte, dass Mitwirkungsobliegenheiten auf das Zumutbare begrenzt sind. Wer eine AU korrekt adressiert und per Einschreiben verschickt, hat in der Regel alles Erforderliche getan, um den Zugang sicherzustellen.

Zusätzliche „Sicherheitskanäle“ parallel zu verlangen, würde die Anforderungen überspannen.

Ergebnis: Kein Ruhen, Krankengeld ist zu zahlen

Weil der verspätete Zugang nicht der Klägerin zugerechnet werden konnte, lagen die Voraussetzungen des Ruhenstatbestands im Ergebnis nicht vor. Der Bescheid der Krankenkasse wurde aufgehoben. Die Krankenkasse musste Krankengeld für die Zeit vom 27.06.2019 bis 14.07.2019 zahlen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wann ruht Krankengeld wegen verspäteter AU-Meldung?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zugeht, kann der Anspruch nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ruhen, bis die Meldung erfolgt.

Hilft es, wenn ich kein Verschulden an der Verspätung habe?
Nicht automatisch, denn die Rechtsprechung ist grundsätzlich streng. Aber es gibt Ausnahmen, wenn die Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse oder ihrer Organisation stammt.

Reicht ein Einschreiben als „sicherer“ Versandweg?
Ein Einschreiben ist kein Garant, aber es kann entscheidend sein, weil der Versand und bestimmte Bearbeitungsschritte nachweisbar sind. Im entschiedenen Fall war gerade diese Nachweisbarkeit wichtig.

Muss ich zusätzlich per E-Mail, Portal oder Fax schicken, um sicherzugehen?
Nach dieser Entscheidung nicht zwingend, wenn Sie bereits einen zumutbaren, verlässlichen Weg gewählt haben. Das Gericht betont, dass die Mitwirkungspflichten nicht überzogen werden dürfen.

Was sollte ich tun, wenn eine AU zurückkommt oder verloren geht?
Sichern Sie Belege und reagieren Sie sofort, etwa durch eine erneute Übersendung über einen schnellen Weg, und dokumentieren Sie den Ablauf. Je genauer die Dokumentation, desto besser lässt sich später klären, wo die Störung lag.

Fazit

Der Gerichtsbescheid zeigt, dass die strenge Ruhensregel beim Krankengeld nicht grenzenlos gilt. Wer eine AU korrekt und nachweisbar versendet und trotzdem wegen interner Abläufe oder Annahmeproblemen der Krankenkasse in eine Fristfalle gerät, muss den Schaden nicht zwangsläufig tragen.

Entscheidend ist, ob die versicherte Person alles Zumutbare getan hat und die Ursache der Verzögerung eher im Verantwortungsbereich der Krankenkasse liegt.