Krankengeld kann ruhen und eingestellt werden

Das Krankengeld kann ruhen oder sogar seitens der Krankenkasse eingestellt werden. Wir erklรคren typische Stolperfallen und zeigen, wie sich Lรผcken im Leistungsbezug vermeiden lassen.

Entstehen, Dauer, Ruhen, Wegfall

Der Anspruch entsteht grundsรคtzlich, wenn die Krankheit arbeitsunfรคhig macht oder eine stationรคre Behandlung beginnt. Entscheidend ist dabei die รคrztliche Feststellung der Arbeitsunfรคhigkeit und deren nahtloser Nachweis bei Folgebescheinigungen.

Fรผr die Dauer und Beendigung gelten drei Sรคulen: Hรถchstdauer, Ruhen (vorรผbergehende Aussetzung) und Wegfall (endgรผltiges Ende in bestimmten Fรคllen). MaรŸgeblich sind insbesondere ยงยง 46, 48, 49, 50 und 51 SGB V.

Aussteuerung: Ende nach 78 Wochen innerhalb der Blockfrist

Das bekannteste Beendigungsereignis ist die Aussteuerung: Krankengeld wird wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Tritt wรคhrenddessen eine weitere Krankheit hinzu, verlรคngert das die Hรถchstdauer nicht.

Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht erst, wenn ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen hat und die versicherte Person zwischenzeitlich mindestens sechs Monate weder wegen dieser Krankheit arbeitsunfรคhig war noch Krankengeld deshalb bezogen hat und in dieser Zeit erwerbstรคtig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung stand.

Rentenbeginn: Sofortiges Ende โ€“ und kein neuer Anspruch

Mit dem Beginn einer Vollrente wegen Alters oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung endet der Krankengeldanspruch sofort; ein neuer Anspruch entsteht nicht. Bei Teilrenten wird das Krankengeld gekรผrzt, entfรคllt aber nicht zwingend vollstรคndig. Diese Konsequenzen regelt ยง 50 SGB V.

Reha-/Rentenaufforderung der Kasse: Frist versรคumt โ€“ Anspruch weg

Stellt der Medizinische Dienst oder die Krankenkasse eine erheblich gefรคhrdete oder geminderte Erwerbsfรคhigkeit fest, kann die Kasse eine Frist von zehn Wochen setzen, um einen Reha-Antrag (oder โ€“ beim Erreichen der Regelaltersgrenze โ€“ den Rentenantrag) zu stellen.

Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, entfรคllt der Krankengeldanspruch mit Fristablauf. Er lebt erst ab dem Tag der Antragstellung wieder auf. Das regelt ยง 51 SGB V.

Kein Anspruch von vornherein: Versicherungsstatus ohne Krankengeld

Nicht jede GKV-Mitgliedschaft umfasst Krankengeld. Familienversicherte, viele Studierende oder bestimmte weitere Gruppen haben grundsรคtzlich keinen Anspruch; hauptberuflich Selbstรคndige und Beschรคftigte ohne sechs Wochen Entgeltfortzahlung kรถnnen den Anspruch per Wahlerklรคrung einschlieรŸen. Wer in einen Mitgliedschaftstyp ohne Krankengeld wechselt, hat ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr. MaรŸgeblich ist ยง 44 Abs. 2 SGB V.

Ruhen ist nicht Ende: Entgeltfortzahlung, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ruhen und Ende. Beim Ruhen besteht das โ€žStammrechtโ€œ weiter, die Zahlung setzt aber vorรผbergehend aus. Das passiert etwa wรคhrend der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in den ersten sechs Wochen, beim Bezug von Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld, bei Kurzarbeitergeld, wรคhrend รœbergangsgeld (z. B. in Reha) gezahlt wird oder wenn die Arbeitsunfรคhigkeit der Kasse nicht fristgerecht gemeldet ist. All das listet ยง 49 SGB V.

Praktisch bedeutet das: Das Krankengeld endet in diesen Phasen nicht dauerhaft, es ruht lediglich.

Die heikle Schnittstelle: Lรผckenlose Folgebescheinigung

Klassische โ€žKrankengeld-Falleโ€œ ist eine Lรผcke zwischen AU-Bescheinigungen. Seit der Gesetzesreform gilt: Der Anspruch bleibt bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfรคhigkeit wegen derselben Krankheit รคrztlich festgestellt wird, wenn diese Feststellung spรคtestens am nรคchsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt; Samstage gelten nicht als Werktage. Wer also bis Freitag krankgeschrieben ist, muss die Folgebescheinigung spรคtestens am Montag erhalten.

Unabhรคngig davon ruht der Anspruch, solange die Arbeitsunfรคhigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet ist โ€“ Ausnahmen gelten fรผr die elektronische รœbermittlung der eAU-Daten. Praktisch: ร„rztinnen und ร„rzte รผbermitteln die eAU an die Kasse; trotzdem sollten Versicherte auf die lรผckenlose รคrztliche Feststellung achten.

Gerichte haben zudem klargestellt, dass enge Ausnahmen mรถglich sind, wenn Versicherte alles Zumutbare fรผr einen rechtzeitigen Arztkontakt getan haben und die Lรผcke allein an Praxisablรคufen scheitert.

Das Bundessozialgericht hat in solchen Konstellationen trotz Lรผcke weiteres Krankengeldย zugesprochen. Verlassen sollte man sich darauf nicht โ€“ es bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Ende des Arbeitsverhรคltnisses: Kein automatisches Aus

Das Ende des Jobs beendet den Krankengeldanspruch nicht automatisch. Die Pflichtmitgliedschaft in der GKV bleibt bestehen, solange Anspruch auf Krankengeld besteht oder Krankengeld bezogen wird (ยง 192 SGB V). Das ist wichtig fรผr den nahtlosen Versicherungsschutz und etwaige Folgeansprรผche.

Mitwirkungspflichten: Wer nicht mitwirkt, riskiert den Entfall

Wer angeforderte Informationen nicht liefert, รคrztliche Untersuchungen oder MD-Begutachtungen unbegrรผndet versรคumt oder eine bewilligte Reha grundlos nicht antritt, riskiert eine Versagung/Entziehung des Krankengelds wegen fehlender Mitwirkung (ยง 66 SGB I). Vorher muss die Kasse auf die Folgen hinweisen und eine Frist setzen; kommt die Mitwirkung spรคter nach, kann der Anspruch wiederaufleben.

Typische Praxisfรคlle โ€“ und was sie bedeuten

In der Praxis endet der Anspruch hรคufig nach 78 Wochen (โ€žAussteuerungโ€œ) oder beim Beginn einer Vollrente. Er ruht typischerweise in den ersten sechs Wochen wegen Entgeltfortzahlung, wรคhrend Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld gezahlt wird oder bis die Kasse eine verspรคtete Meldung der weiteren AU erhรคlt.

Kritisch sind Fristversรคumnisse: eine nicht rechtzeitig festgestellte Folgebescheinigung, ein unterlassener Reha-Antrag nach Aufforderung oder unterlassene Mitwirkung kรถnnen den Anspruch zum Erlรถschen bringen โ€“ teils bis zur Nachholung, teils dauerhaft.

So vermeiden Versicherte den Entfall

Wer Krankengeld bezieht, sollte รคrztliche Folgebescheinigungen rechtzeitig einholen, Termine frรผhzeitig vereinbaren und, wenn nรถtig, akutsprechstunden nutzen. Bei Aufforderungen der Kasse (Reha/Rente) hilft es, fristgebunden zu reagieren โ€“ gegebenenfalls mit einem formlosen Antrag zur Fristsicherung und Nachreichen der Unterlagen.

Bei Zweifeln an der Rechtslage empfiehlt sich Widerspruch gegen belastende Bescheide innerhalb eines Monats und ggf. Beratung, etwa รผber Sozialverbรคnde oder Rechtsbeistand. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; sie folgen den zitierten Normen und Entscheidungen.