Viele Paare und Zwei-Personen-Haushalte gehen davon aus, dass ihre Wohnung beim Wohngeld höchstens 60 Quadratmeter groß sein darf. Diese häufig genannte Grenze gilt beim Wohngeld jedoch nicht.
Das Wohngeldgesetz schreibt für zwei Personen keine feste Obergrenze bei der Wohnfläche vor. Auch eine Wohnung mit 70, 80 oder mehr Quadratmetern kann daher grundsätzlich mit Wohngeld gefördert werden.
Beim Wohngeld gibt es keine Quadratmetergrenze
Die Größe der Wohnung gehört nicht zu den unmittelbaren Berechnungsgrößen des Wohngeldes. Nach § 4 Wohngeldgesetz kommt es auf die Zahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder, die anrechenbare Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen an.
Für einen Zwei-Personen-Haushalt ist deshalb nicht entscheidend, ob die Wohnung 60, 70 oder 90 Quadratmeter hat. Die Wohngeldstelle prüft vielmehr, welcher Teil der tatsächlichen Wohnkosten in die Berechnung einfließen darf.
Eine größere Wohnung führt somit nicht automatisch zur Ablehnung des Antrags. Allerdings kann ein Teil der Miete unberücksichtigt bleiben, wenn die Wohnkosten über dem gesetzlichen Höchstbetrag liegen.
Warum häufig von 60 Quadratmetern gesprochen wird
Der Richtwert von ungefähr 60 Quadratmetern für zwei Personen stammt vor allem aus anderen Sozialleistungsbereichen. Beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe werden für die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten häufig örtliche Flächen- und Mietrichtwerte verwendet.
Für zwei Personen werden dabei oftmals etwa 60 Quadratmeter und zwei Wohnräume als Orientierung genannt. Welche Werte gelten, hängt allerdings von den Vorgaben der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes ab.
Diese Regeln dürfen nicht ohne Weiteres auf das Wohngeld übertragen werden. Das Wohngeld ist lediglich ein Zuschuss zu den Wohnkosten und keine vollständige Übernahme der Miete durch den Staat.
Weitere Informationen zu den Unterschieden bietet der Beitrag Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beantragen?.
Für zwei Personen ist die Mietenstufe entscheidend
Die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten richten sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe des Wohnortes. Deutschland ist hierfür in die Mietenstufen I bis VII eingeteilt.
Mietenstufe I gilt für Regionen mit vergleichsweise niedrigen Mieten. Mietenstufe VII betrifft besonders teure Städte und Gemeinden.
Nach § 12 Wohngeldgesetz werden für jede Haushaltsgröße und Mietenstufe Höchstbeträge festgelegt. Liegt die tatsächliche Miete darüber, wird der Antrag nicht allein deshalb abgelehnt, doch der übersteigende Betrag erhöht das Wohngeld nicht.
Diese Wohnkosten werden 2026 bei zwei Personen höchstens angesetzt
Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grundhöchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete 2026 zwischen 437 Euro in Mietenstufe I und 820 Euro in Mietenstufe VII. Hinzu kommen eine pauschale Heizkostenkomponente von 142,60 Euro und eine Klimakomponente von 24,80 Euro.
Damit ergibt sich für die Wohngeldberechnung ein Gesamtbetrag zwischen 604,40 Euro und 987,40 Euro. Diese Beträge sind keine garantierte Wohngeldzahlung, sondern lediglich die höchstmögliche Berechnungsgrundlage für die Wohnkosten.
| Mietenstufe | Höchster Wohnkostenbetrag 2026 einschließlich Pauschalen |
|---|---|
| Mietenstufe I | 604,40 Euro |
| Mietenstufe II | 660,40 Euro |
| Mietenstufe III | 718,40 Euro |
| Mietenstufe IV | 786,40 Euro |
| Mietenstufe V | 847,40 Euro |
| Mietenstufe VI | 912,40 Euro |
| Mietenstufe VII | 987,40 Euro |
Die tatsächliche Bruttokaltmiete wird zunächst auf den jeweiligen Grundhöchstbetrag begrenzt. Erst anschließend werden die pauschale Heizkosten- und Klimakomponente für zwei Haushaltsmitglieder hinzugerechnet.
Das Bundesbauministerium weist darauf hin, dass die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten nicht einzeln übernommen werden. Stattdessen fließt eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Pauschale in die Berechnung ein.
Eine größere Wohnung kann trotzdem vollständig berücksichtigt werden
Eine Wohnung mit mehr als 60 Quadratmetern ist nicht automatisch zu teuer. Entscheidend ist, wie hoch die Bruttokaltmiete ausfällt und welcher Mietenstufe der Wohnort zugeordnet ist.
Ein Paar kann beispielsweise in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung wohnen und dennoch Wohngeld erhalten. Liegt die Bruttokaltmiete innerhalb des für den Wohnort geltenden Grundhöchstbetrags, kann sie vollständig in die Berechnung einfließen.
Umgekehrt kann eine Wohnung mit nur 55 Quadratmetern so teuer sein, dass ein Teil der Miete nicht mehr berücksichtigt wird. Die Quadratmeterzahl allein sagt deshalb wenig über den Wohngeldanspruch aus.
Was passiert bei einer Miete oberhalb des Höchstbetrags?
Überschreitet die Bruttokaltmiete den Grundhöchstbetrag, rechnet die Wohngeldstelle nur mit dem gesetzlichen Höchstwert. Den darüberliegenden Teil müssen die Bewohner vollständig aus ihrem eigenen Einkommen bezahlen.
Der Wohngeldanspruch fällt dadurch nicht automatisch weg. Ein Zuschuss kann weiterhin gezahlt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob tatsächlich Wohngeld gezahlt wird, hängt außerdem vom wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen ab. Eine für alle Haushalte geltende Einkommensgrenze gibt es nicht, wie der Beitrag Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld? erläutert.
Auch die Zusammensetzung des Haushalts wird geprüft
Bei zwei Bewohnern handelt es sich nicht in jedem Fall automatisch um einen Zwei-Personen-Wohngeldhaushalt. Die Behörde prüft, ob beide Personen als Haushaltsmitglieder im Sinne des Wohngeldgesetzes gelten.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft gehören regelmäßig zum Haushalt, wenn sie gemeinsam in der Wohnung leben. Bei einer reinen Wohngemeinschaft kann die Bewertung anders ausfallen.
Bezieht eine der beiden Personen bereits eine Sozialleistung, in der Unterkunftskosten enthalten sind, kann sie vom Wohngeld ausgeschlossen sein. In diesem Fall wird möglicherweise nur der anteilige Mietbetrag für die wohngeldberechtigte Person berücksichtigt.
Ein Umzug ist wegen der Wohnfläche nicht erforderlich
Eine Wohngeldstelle kann einen Zwei-Personen-Haushalt nicht allein deshalb zum Umzug auffordern, weil die Wohnung größer als 60 Quadratmeter ist. Ein solches Kostensenkungsverfahren, wie es aus der Grundsicherung bekannt ist, sieht das Wohngeldrecht nicht vor.
Der finanzielle Nachteil einer besonders teuren Wohnung besteht darin, dass nur die gedeckelten Wohnkosten in die Berechnung eingehen. Der darüberliegende Mietanteil bleibt beim Zuschuss außen vor.
Wer bereits in einer größeren Wohnung lebt, sollte daher nicht vorschnell auf einen Antrag verzichten. Auch bei 70, 80 oder 90 Quadratmetern kann ein Wohngeldanspruch bestehen.
Eine ähnliche Einordnung für alleinlebende Personen enthält der Beitrag Wohngeld: So viele Quadratmeter darf die Wohnung für eine Person haben.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar lebt in einer 78 Quadratmeter großen Mietwohnung in einer Gemeinde der Mietenstufe IV. Die monatliche Bruttokaltmiete beträgt 700 Euro.
Für zwei Personen gilt in Mietenstufe IV 2026 ein Grundhöchstbetrag von 619 Euro. Von der tatsächlichen Bruttokaltmiete bleiben deshalb 81 Euro bei der Berechnung unberücksichtigt.
Zur gedeckelten Miete werden die Heizkostenkomponente von 142,60 Euro und die Klimakomponente von 24,80 Euro hinzugerechnet. Die Wohngeldstelle kann somit mit einem Gesamtbetrag von höchstens 786,40 Euro rechnen.
Die 78 Quadratmeter große Wohnung verhindert den Anspruch nicht. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt anschließend vor allem vom bereinigten Einkommen des Ehepaars ab.
Fazit: Auch mehr als 60 Quadratmeter sind erlaubt
Für zwei Personen gibt es beim Wohngeld keine festgeschriebene maximale Wohnfläche. Die oft genannten 60 Quadratmeter sind eine Orientierung aus anderen Sozialleistungsbereichen und keine Ausschlussgrenze beim Wohngeld.
Entscheidend sind die Mietenstufe, die anrechenbare Bruttokaltmiete, die Haushaltsgröße und das wohngeldrechtliche Einkommen. Eine größere Wohnung kann den Zuschuss begrenzen, schließt ihn aber nicht automatisch aus.
Häufige Fragen und Antworten
1. Darf eine Wohnung für zwei Personen beim Wohngeld größer als 60 Quadratmeter sein?
Ja. Das Wohngeldgesetz enthält keine feste Quadratmetergrenze, sodass auch Wohnungen mit 70, 80 oder mehr Quadratmetern berücksichtigt werden können.
2. Wird Wohngeld bei einer zu großen Wohnung abgelehnt?
Nein. Die Wohnfläche allein ist kein Ablehnungsgrund. Liegt die Miete über dem gesetzlichen Höchstbetrag, wird lediglich ein Teil der tatsächlichen Kosten nicht berücksichtigt.
3. Wie hoch darf die Miete für zwei Personen 2026 sein?
Der Grundhöchstbetrag liegt je nach Mietenstufe zwischen 437 Euro und 820 Euro. Zusammen mit der Heizkosten- und Klimakomponente ergibt sich eine Berechnungsgrundlage zwischen 604,40 Euro und 987,40 Euro.
4. Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?
Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete. Dazu gehören die Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, nicht jedoch die tatsächlichen Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten.
5. Muss ein Paar wegen einer großen Wohnung umziehen?
Nein. Eine Aufforderung zur Kostensenkung oder zum Umzug allein wegen der Quadratmeterzahl ist im Wohngeldrecht nicht vorgesehen.
6. Wo erfährt man die Mietenstufe des eigenen Wohnortes?
Die Mietenstufe kann bei der örtlichen Wohngeldbehörde oder über den amtlichen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums geprüft werden. Der Rechner liefert jedoch nur eine Orientierung, während die Wohngeldstelle verbindlich über den Antrag entscheidet.




