Wie viel Geld bekommt man 2026 bei einer Erwerbsminderung?

Lesedauer 8 Minuten

Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, stellt sich oft zuerst eine sehr konkrete Frage: Wie hoch ist das Geld, das am Ende tatsächlich auf dem Konto landet? Die Antwort fällt weniger einfach aus, als viele hoffen. Eine feste, für alle gleiche Summe gibt es in Deutschland nicht.

Die Erwerbsminderungsrente richtet sich vielmehr nach dem bisherigen Versicherungsverlauf, nach den gezahlten Beiträgen, nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns und auch danach, ob eine volle oder nur teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt also keinen pauschalen Betrag, sondern eine individuelle Berechnung.

Gerade deshalb kursieren zu diesem Thema viele Missverständnisse. Manche gehen davon aus, dass bei einer Erwerbsminderung automatisch ein Einkommen in der Größenordnung des letzten Gehalts gezahlt wird.

Andere rechnen mit einem festen Mindestsatz. Beides trifft in dieser Form nicht zu. Wer wissen will, wie viel Geld er oder sie bei einer Erwerbsminderung bekommen kann, muss sich das System der gesetzlichen Rentenversicherung genauer ansehen.

Was mit Erwerbsminderung überhaupt gemeint ist

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Maßgeblich ist dabei nicht der bisherige Beruf allein, sondern die Frage, was unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes überhaupt noch möglich ist.

Für die Höhe des Geldes hat diese Unterscheidung unmittelbare Folgen. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird dagegen nur mit dem Faktor 0,5 angesetzt. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist im Regelfall nur halb so hoch wie die volle.

Es gibt keinen festen Betrag für alle

Die vielleicht wichtigste Botschaft lautet: Bei Erwerbsminderung bekommt man nicht automatisch einen bestimmten Festbetrag. Die Rentenhöhe richtet sich nach denselben Grundprinzipien wie andere gesetzliche Renten auch. Entscheidend sind die persönlichen Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert.

Der aktuelle Rentenwert liegt derzeit bei 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Für eine volle Erwerbsminderungsrente gilt der Rentenartfaktor 1,0, für eine teilweise Erwerbsminderungsrente 0,5.

Das heißt in der Praxis: Wer in seinem Erwerbsleben viele Jahre gut verdient und entsprechend hohe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält meist eine höhere Erwerbsminderungsrente als jemand mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, längeren Phasen mit geringem Einkommen oder wenigen Beitragsjahren. Schon daran zeigt sich, warum die Spannweite groß ist.

Wie die Rentenhöhe berechnet wird

Im Grundsatz funktioniert die Berechnung so: Aus dem versicherten Einkommen entstehen Entgeltpunkte. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, erhält ungefähr einen Entgeltpunkt. Wer darunter liegt, sammelt weniger, wer darüber liegt, mehr. Diese Punkte werden später mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Bei der Erwerbsminderungsrente kommt noch ein besonders wichtiger Baustein hinzu: die Zurechnungszeit. Sie soll den Nachteil abmildern, dass Betroffene gerade wegen Krankheit oder Behinderung oft nicht mehr bis ins reguläre Rentenalter arbeiten können.

Für Renten, die im Jahr 2026 beginnen, endet diese Zurechnungszeit mit 66 Jahren und drei Monaten.

Die Rentenversicherung rechnet also so, als wären bis zu diesem Alter weitere Beitragszeiten hinzugekommen. Dadurch fällt die Erwerbsminderungsrente deutlich höher aus, als wenn nur die tatsächlich bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt würden.

Tabelle: So hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2026

Angabe Höhe / Wert 2026
Feste gesetzliche Erwerbsminderungsrente Gibt es nicht; die Höhe wird individuell berechnet
Volle Erwerbsminderungsrente Abhängig von Entgeltpunkten, Versicherungszeiten, Zurechnungszeit und möglichen Abschlägen
Teilweise Erwerbsminderungsrente In der Regel etwa 50 Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente
Durchschnittlich neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 902 Euro brutto monatlich (jüngster veröffentlichter Durchschnittswert)
Aktueller Rentenwert 2026 40,79 Euro je Entgeltpunkt pro Monat
Beispiel: 20 Entgeltpunkte, volle Erwerbsminderungsrente 815,80 Euro brutto monatlich
Beispiel: 20 Entgeltpunkte, volle Erwerbsminderungsrente mit 10,8 Prozent Abschlag 727,69 Euro brutto monatlich
Beispiel: 35 Entgeltpunkte, volle Erwerbsminderungsrente 1.427,65 Euro brutto monatlich
Beispiel: 35 Entgeltpunkte, volle Erwerbsminderungsrente mit 10,8 Prozent Abschlag 1.273,46 Euro brutto monatlich
Beispiel: 35 Entgeltpunkte, teilweise Erwerbsminderungsrente 713,83 Euro brutto monatlich
Maximaler Abschlag bei Erwerbsminderungsrente 10,8 Prozent
Hinzuverdienstgrenze 2026 bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro pro Jahr
Mindest-Hinzuverdienstgrenze 2026 bei teilweiser Erwerbsminderung 41.527,50 Euro pro Jahr

Warum die Rente oft niedriger ausfällt als viele erwarten

Trotz Zurechnungszeit erleben viele Menschen die erste Rentenmitteilung als ernüchternd. Das liegt daran, dass die Erwerbsminderungsrente zwar einen Einkommensausfall teilweise auffangen soll, aber keinen vollständigen Ersatz des letzten Lohns garantiert. Wer vor Eintritt der Erwerbsminderung nur wenige oder niedrige Beiträge gezahlt hat, kann auch mit Zurechnungszeit keine hohe Rente erwarten.

Hinzu kommt, dass bei einem vorzeitigen Rentenbeginn Abschläge anfallen können. Für jeden Monat, den die Rente vor einem bestimmten Alter beginnt, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent berücksichtigt.

Bei Renten wegen Erwerbsminderung ist dieser Abschlag auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt. Dieser Abzug bleibt im Regelfall dauerhaft bestehen und wirkt sich oft auch in einer späteren Altersrente weiter aus.

Gerade dieser Punkt erklärt, weshalb zwei Menschen mit ähnlich langen Versicherungszeiten am Ende dennoch spürbar unterschiedliche Zahlbeträge haben können.

Welche Größenordnung realistisch ist

Wer nach einer groben Orientierung sucht, sollte zwischen statistischem Durchschnitt und persönlichem Anspruch unterscheiden. Laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Höhe erstmals gezahlter Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2024 bei 902 Euro brutto im Monat. Das ist ein Durchschnittswert und sagt noch nichts darüber aus, was ein einzelner Versicherter konkret bekommt.

Dieser Wert zeigt aber sehr deutlich, dass die Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen kein komfortables Einkommen darstellt. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Nettobetrag in der Regel noch darunter. In den aktuellen statistischen Daten der Rentenversicherung wird für 2026 bei Rentnerinnen und Rentnern ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung von zusammen 12,35 Prozent als Annahme ausgewiesen.

Wie viel netto bleibt, hängt allerdings von der konkreten Krankenversicherung, vom Pflegeversicherungszuschlag und auch von der familiären Situation ab.

Beispiele, wie sich die Höhe grob einordnen lässt

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel macht die Größenordnungen anschaulich. Wer am Ende auf 20 persönliche Entgeltpunkte kommt und eine volle Erwerbsminderungsrente ohne besonderen Zuschlag erhält, läge beim derzeitigen Rentenwert bei rund 815,80 Euro brutto im Monat. Bei einem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent würden daraus nur noch rund 727,69 Euro brutto.

Wer dagegen auf 35 persönliche Entgeltpunkte kommt, erreicht bei voller Erwerbsminderungsrente rund 1.427,65 Euro brutto.

Mit maximalem Abschlag blieben rund 1.273,46 Euro brutto. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wären es bei denselben 35 Entgeltpunkten nur rund 713,83 Euro brutto, weil der Rentenartfaktor hier lediglich 0,5 beträgt.

Diese Beispiele ersetzen keine individuelle Rentenauskunft. Sie zeigen aber, warum die Spannweite so groß ist und weshalb die persönliche Renteninformation viel aussagekräftiger ist als allgemeine Pauschalaussagen.

Teilweise Erwerbsminderung bedeutet meist deutlich weniger Geld

Viele Betroffene übersehen zunächst, dass die teilweise Erwerbsminderungsrente finanziell deutlich schwächer ausfällt als die volle. Rechtlich ist das konsequent, weil sie nicht als vollständiger Ersatz eines weggefallenen Erwerbseinkommens gedacht ist, sondern als Ergänzung zu einer noch möglichen Teilzeittätigkeit.

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Das Problem ist jedoch, dass sich eine passende Teilzeitbeschäftigung in der Realität nicht immer leicht finden lässt.

In bestimmten Fällen kann deshalb eine sogenannte arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen. Das betrifft Menschen, die gesundheitlich zwar noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten könnten, für die aber kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen statt der halben eine volle Rente gezahlt werden.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Geld aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gibt es nicht allein wegen einer schweren Erkrankung. Hinzukommen müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

In der Regel müssen Betroffene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Außerdem müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, etwa in bestimmten Konstellationen nach Ausbildung oder bei vorzeitiger Wartezeiterfüllung, doch für die meisten Anträge gelten diese beiden Grundvoraussetzungen.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann trotz gesundheitlicher Einschränkung leer ausgehen. Genau deshalb ist die Frage nach der Rentenhöhe immer auch mit der Frage verknüpft, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Was von der Bruttorente tatsächlich übrig bleibt

Wenn Menschen fragen, wie viel Geld sie bei Erwerbsminderung bekommen, meinen sie fast immer den Betrag, der monatlich verfügbar ist. Die Rentenversicherung weist aber zunächst einen Bruttobetrag aus. Davon gehen regelmäßig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Ob zusätzlich Steuern anfallen, hängt von der Höhe des gesamten Einkommens und vom individuellen Steuerfall ab. Nicht jede Erwerbsminderungsrente ist automatisch steuerfrei.

Deshalb ist es möglich, dass eine Rentenmitteilung auf den ersten Blick höher wirkt als der spätere Zahlbetrag. Gerade bei eher niedrigen Renten ist die Differenz zwar häufig nicht riesig, aber doch spürbar. Wer seine Lebenshaltungskosten plant, sollte immer mit dem voraussichtlichen Nettobetrag rechnen und nicht nur mit der Bruttorente.

Kann man neben der Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

Ja, das ist möglich. Allerdings gelten Grenzen. Für Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente liegt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2026 bei 20.763,75 Euro.

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze mindestens bei rund 41.500 Euro jährlich und kann individuell höher ausfallen. Wird zu viel hinzuverdient, kann die Rente gekürzt werden.

Das ist für viele Betroffene wichtig, weil eine Nebentätigkeit helfen kann, das Einkommen zu stabilisieren. Zugleich muss aber aufgepasst werden, dass der Hinzuverdienst nicht in Konflikt mit den medizinischen Feststellungen gerät. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte also nicht nur auf die Einkommensgrenze schauen, sondern auch darauf, ob Art und Umfang der Tätigkeit mit der anerkannten Leistungsfähigkeit vereinbar sind.

Was ältere Bestandsrentner seit 2024 und 2025 zusätzlich bekommen

Für viele ältere Erwerbsminderungsrenten gibt es inzwischen Verbesserungen. Bestimmte Renten mit Beginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 erhalten einen Zuschlag.

Seit Dezember 2025 ist dieser Zuschlag in die laufende Rentenzahlung integriert. Seine Höhe hängt vom Rentenbeginn ab. Bei einem Beginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 kann der Zuschlag 7,5 Prozent betragen. Bei einem Beginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Einen gesonderten Antrag müssen Betroffene dafür nicht stellen.

Das bedeutet: Wer schon länger eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann heute unter Umständen mehr Geld bekommen als noch vor wenigen Jahren. Diese Verbesserung ändert allerdings nichts daran, dass auch mit Zuschlag viele Bestandsrenten im unteren Einkommensbereich liegen.

Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?

Für viele Menschen lautet die ehrliche Antwort: nur schwer. Gerade niedrige Erwerbsminderungsrenten reichen in teuren Wohnlagen oder bei besonderen Belastungen oft nicht aus. Wer nur wenige Beitragsjahre oder längere Unterbrechungen im Versicherungsverlauf hat, rutscht mit der Rente schnell in einen Bereich, der kaum existenzsichernd ist.

Dann kommen ergänzende Leistungen in Betracht, etwa Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Erwerbsminderungsrente ist also keine Garantie gegen finanzielle Not. Sie ist eine wichtige Absicherung, aber in vielen Fällen nur ein Teil des notwendigen Einkommens. Umso wichtiger ist es, den eigenen Versicherungsverlauf frühzeitig zu prüfen und vorhandene Lücken zu kennen.

Warum eine individuelle Rentenauskunft so wichtig ist

Allgemeine Artikel können nur Größenordnungen beschreiben. Die wirkliche Höhe hängt immer an den persönlichen Daten. Entscheidend sind die im Rentenkonto gespeicherten Zeiten, die bisher erworbenen Entgeltpunkte, eventuelle Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Reha-Verläufe, der genaue Eintritt der Erwerbsminderung und mögliche Abschläge. Schon kleine Unterschiede können die spätere Monatsrente merklich verändern.

Wer es genau wissen will, kommt an einer individuellen Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nicht vorbei. Sie zeigt deutlich besser als jede Faustformel, welche Rente im konkreten Fall zu erwarten ist und wo vielleicht noch Klärungsbedarf im Versicherungskonto besteht.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Herr M., 52 Jahre alt, hat viele Jahre als Lagerarbeiter gearbeitet. Wegen schwerer Rückenprobleme und weiterer gesundheitlicher Beschwerden kann er dauerhaft nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Nach der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wird bei ihm eine volle Erwerbsminderung festgestellt.

In seinem Versicherungsverlauf hat Herr M. insgesamt 28 Entgeltpunkte erworben. Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro ergibt das rechnerisch eine monatliche Bruttorente von rund 1.142 Euro.

Da in seinem Fall ein Abschlag berücksichtigt wird, fällt die tatsächliche Bruttorente etwas niedriger aus. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Betrag, der ihm monatlich ausgezahlt wird, nochmals darunter.

Das Beispiel zeigt, dass die Erwerbsminderungsrente zwar eine wichtige finanzielle Absicherung ist, aber oft deutlich unter dem früheren Arbeitseinkommen liegt. Wer über viele Jahre nur wenig verdient oder lückenhafte Versicherungszeiten hat, muss häufig mit einer noch niedrigeren Rente rechnen.

Fazit

Wie viel Geld man bei einer Erwerbsminderung bekommt, lässt sich nicht mit einem einzigen Satz beantworten. Es gibt keinen festen Standardbetrag für alle. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann nur wenige hundert Euro betragen, sie kann aber bei langen und gut vergüteten Versicherungsverläufen auch deutlich darüber liegen. Im Durchschnitt lagen neu bewilligte Erwerbsminderungsrenten zuletzt bei rund 902 Euro brutto im Monat.

Volle Erwerbsminderung bringt grundsätzlich mehr Geld als teilweise Erwerbsminderung, Abschläge können die Rente mindern, die Zurechnungszeit hebt sie an, und ältere Bestandsrenten können von Zuschlägen profitieren. Wer wissen will, womit realistisch zu rechnen ist, sollte deshalb nicht nach einem pauschalen Betrag suchen, sondern den eigenen Versicherungsverlauf und die persönliche Rentenauskunft in den Blick nehmen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung, Informationen zur Erwerbsminderungsrente, zu Voraussetzungen und Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.