Depressionen können Betroffene über Wochen oder Monate arbeitsunfähig machen. Wer gesetzlich krankenversichert ist und wegen einer Depression länger krankgeschrieben wird, erhält zunächst in der Regel weiter Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der Krankenkasse.
Für Depressionen gelten beim Krankengeld grundsätzlich dieselben Regeln wie bei anderen Erkrankungen. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern ob eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange wird Krankengeld bei Depressionen gezahlt?
Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Diese Frist gilt auch bei Depressionen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf dieselbe depressive Erkrankung zurückgeführt wird.
Wichtig ist: Die 78 Wochen beginnen nicht erst mit der ersten Zahlung der Krankenkasse. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird mitgerechnet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten daher häufig zunächst bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld für die verbleibende Zeit.
Praktisch bedeutet das: Wer wegen einer Depression durchgehend arbeitsunfähig ist, erhält meist nicht 78 Wochen Krankengeld zusätzlich zur Lohnfortzahlung. Vielmehr umfasst der gesamte Zeitraum aus Lohnfortzahlung und Krankengeld zusammen bis zu 78 Wochen innerhalb der jeweiligen Drei-Jahres-Frist.
Was bedeutet die Drei-Jahres-Frist?
Die Krankenkasse betrachtet bei derselben Krankheit einen Zeitraum von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums wird zusammengerechnet, wie lange bereits Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand.
Das ist besonders bei Depressionen wichtig, weil die Erkrankung in Schüben verlaufen kann. Wer mehrere Monate krankgeschrieben ist, wieder arbeitet und später wegen derselben Depression erneut arbeitsunfähig wird, verbraucht unter Umständen weiter denselben Anspruch.
Die 78 Wochen müssen also nicht am Stück ausgeschöpft werden. Auch unterbrochene Zeiten können zusammengerechnet werden, sofern sie auf dieselbe Krankheit entfallen.
Übersicht: Krankengeld bei Depressionen
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie lange zahlt die Krankenkasse? | Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. |
| Zählt die Lohnfortzahlung mit? | Ja, die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird in die 78 Wochen eingerechnet. |
| Gilt das auch bei Depressionen? | Ja, Depressionen werden beim Krankengeld grundsätzlich wie andere Erkrankungen behandelt. |
| Was passiert bei Rückfällen? | Bei derselben Krankheit können frühere Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb der Drei-Jahres-Frist angerechnet werden. |
| Was passiert nach Ablauf des Krankengeldes? | Dann endet der Krankengeldanspruch für diese Krankheit zunächst. Betroffene sollten sich rechtzeitig zu Arbeitslosengeld, Reha oder Erwerbsminderungsrente beraten lassen. |
Wann beginnt die Zahlung durch die Krankenkasse?
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlt zunächst in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Diese Entgeltfortzahlung dauert bei derselben Erkrankung meist bis zu sechs Wochen.
Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Voraussetzung ist eine lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Gerade bei Depressionen sollten Betroffene deshalb genau darauf achten, dass Folgebescheinigungen rechtzeitig ausgestellt werden. Lücken können zu Problemen beim Krankengeld führen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel bei 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Es darf jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts betragen.
Von diesem Betrag werden normalerweise noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag ist deshalb meist niedriger als das frühere Nettogehalt.
Was gilt, wenn eine weitere Krankheit hinzukommt?
Kommt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das den Anspruch nicht automatisch. Wer also wegen einer Depression krankgeschrieben ist und zusätzlich eine andere Diagnose erhält, bekommt dadurch nicht einfach einen neuen Zeitraum von 78 Wochen.
Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn später eine neue, unabhängige Krankheit auftritt und die frühere Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war. Solche Fälle sind oft kompliziert und sollten individuell mit Krankenkasse, Sozialverband oder Fachanwalt geprüft werden.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Wenn der Anspruch ausgeschöpft ist, spricht man häufig von Aussteuerung. Die Krankenkasse beendet dann die Krankengeldzahlung für diese Krankheit.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Für Betroffene mit Depressionen ist dieser Zeitpunkt oft belastend, weil gesundheitliche und finanzielle Fragen zusammenkommen. Deshalb sollte man mehrere Monate vorher klären, welche Leistungen danach infrage kommen.
Möglich sind je nach Situation Arbeitslosengeld, Leistungen der Agentur für Arbeit, eine medizinische Rehabilitation oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Welche Option passt, hängt vom Gesundheitszustand, vom Arbeitsverhältnis und von der sozialrechtlichen Lage ab.
Warum frühe Beratung wichtig ist
Depressionen verlaufen selten geradlinig. Manche Menschen kehren nach einigen Wochen zurück, andere benötigen eine längere Behandlung, eine Reha oder eine stufenweise Wiedereingliederung.
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht die Arbeitsunfähigkeit in der Regel weiter. In dieser Zeit kann weiterhin Krankengeld gezahlt werden, solange der Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
Sinnvoll ist es, frühzeitig mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten, der Krankenkasse und gegebenenfalls der Rentenversicherung zu sprechen. So lassen sich Fristen, Anträge und Übergänge besser planen.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine Angestellte wird wegen einer schweren Depression ab dem 1. März krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber zahlt zunächst sechs Wochen lang das Gehalt weiter.
Ab Mitte April erhält sie Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Da die sechs Wochen Entgeltfortzahlung bereits in die maximale Anspruchsdauer eingerechnet werden, bleiben bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit noch rund 72 Wochen Krankengeld.
Nach einigen Monaten beginnt sie eine Therapie und später eine stufenweise Wiedereingliederung. Solange sie weiterhin arbeitsunfähig geschrieben ist und der Anspruch nicht ausgeschöpft wurde, kann die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen.
Häufige Fragen und Antworten
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld bei Depressionen?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Diese Regel gilt auch bei Depressionen. Die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird dabei mitgerechnet.
Bekomme ich nach sechs Wochen Krankheit automatisch Krankengeld?
In der Regel zahlt zunächst der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen, wenn weiterhin eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit besteht. Wichtig ist, dass die Krankschreibung lückenlos vorliegt.
Zählt ein Rückfall wegen Depression erneut als neue Krankheit?
Nicht immer. Wenn der Rückfall medizinisch als dieselbe depressive Erkrankung gilt, werden frühere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Drei-Jahres-Frist angerechnet. Dadurch kann sich der verbleibende Krankengeldanspruch verkürzen.
Wie hoch ist das Krankengeld bei Depressionen?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Davon werden meist noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Der ausgezahlte Betrag liegt deshalb oft unter dem bisherigen Nettogehalt.
Was passiert, wenn der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen endet?
Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch für diese Krankheit zunächst. Betroffene sollten sich rechtzeitig beraten lassen, etwa zu Arbeitslosengeld, medizinischer Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente. Eine frühe Planung hilft, finanzielle Lücken zu vermeiden.
Fazit
Bei Depressionen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zählt dabei mit.
Betroffene sollten besonders auf lückenlose Krankschreibungen, rechtzeitige Anträge und eine frühe Beratung vor Ablauf des Krankengeldes achten. Gerade bei längeren depressiven Erkrankungen kann eine gute Planung verhindern, dass zusätzlich zur gesundheitlichen Belastung finanzielle Unsicherheit entsteht.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Krankengeld, Verbraucherzentrale: Krankengeld, Anspruch und Bezugsdauer, Sozialgesetzbuch V, § 48 Dauer des Krankengeldes und § 47 Höhe und Berechnung.




