Wer bekommt das Wohngeld

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Das Wohngeld steigt um 20 Prozent. Doch wer hat Anspruch auf das Wohngeld?
Zum 1. Januar wird das Wohngeld von den jetztigen 90 Euro auf dann 142 Euro angehoben. Das Wohngeld ist eine Leistung, die beantragt werden muss. Berechtigt sind nur Personen, die keine anderen staatlichen Transferleistungen erhalten (siehe § 1 Abs. 2, Wohngeldgesetz). So sind beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von ALG II und Sozialgeld (siehe SGB II) vom Wohngeld ausgeschlossen. Zahlreiche Wohngeld-Berechtigte haben die Leistung bisher nicht in Anspruch genommen!

Beim allgemeinen Wohngeld wird zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden. Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind zum Beispiel Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers. Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung können den Lastenzuschuss beantragen.

Aktuelle politische Entwicklungen
In der großen Koalition besteht Konsens über die Anhebung der Wohngeldsätze. Wegen gestiegener Öl- und Gaspreise sollen auch Heizkostenzuschläge ins Wohngeld einbezogen werden. Das Wohngeld soll ab 1. Januar 2009 von derzeit durchschnittlich 90 Euro auf dann 142 Euro monatlich steigen. Die gesamten Mehrkosten von 520 Millionen Euro sollen Bund und Länder je zur Hälfte übernehmen. (20.06.2008)

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