Weniger Bafög für Studenten die Zuhause wohnen

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Urteil: Studenten mit Wohnsitz bei den Eltern erhalten immer niedrigeren Bafög-Satz, auch wenn die Eltern Hartz IV beziehen

15.01.2015

Studenten, die noch bei ihren Eltern wohnen, haben grundsätzlich einen geringeren Bafög-Anspruch als Studierende, die in einer eigenen Wohnung oder WG leben. Der reduzierte Satz gilt auch, wenn die Eltern Hartz IV beziehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem gestern veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 K 726/14.MZ).

Keine Ausnahme bei geringem Einkommen der Eltern
Im verhandelten Fall hatte ein Student der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz geklagt, weil ihm im Rahmen der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) nur 49 Euro als Mietzuschuss gewährt wurden. Der junge Mann, der bei seiner Mutter lebt, forderte jedoch 224 Euro, da seine Mutter Hartz IV beziehe und er anteilig Mietkosten zahlen müsse.

Das Gericht lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe jedoch ab, da seine Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe. Die entsprechende BAföG-Regelung sehe eindeutig vor, dass Auszubildende mit Wohnsitz bei den Eltern eine niedrigere Pauschale erhalten als diejenigen, die in einer eigenen Unterkunft oder WG leben. Das Gericht stellte zudem fest, dass man generell davon ausgehe, dass das gemeinsame Wohnen mit den Eltern wegen der anteiligen Kosten für die Gemeinschaftsräume billiger sei. Deshalb stehe mit Kläger nur die geringere Pauschale als Mietzuschuss zu. (ag)

Bild: Joerg Trampert / pixelio.de

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