Was bedeuten G und B im Schwerbehindertenausweis fürs Parken?

GegenHartz bei Google hinzufügen

Die Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis sorgen im Alltag oft für Missverständnisse. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie damit automatisch auf einem Behindertenparkplatz stehen dürfen. Genau das ist in Deutschland jedoch in der Regel nicht der Fall.

Für das Parken ist nicht allein der Schwerbehindertenausweis entscheidend, sondern ein zusätzlicher Parkausweis. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem blauen EU-Parkausweis und dem orangefarbenen Parkausweis für Parkerleichterungen.

Was bedeutet das Merkzeichen G?

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es wird Menschen zuerkannt, die wegen ihrer Behinderung im öffentlichen Raum deutlich eingeschränkt sind. Das kann etwa das Gehen längerer Strecken, das sichere Fortbewegen oder das Erreichen von Haltestellen betreffen.

Für das Parken ist aber entscheidend: G allein berechtigt nicht dazu, auf einem Parkplatz mit Rollstuhlsymbol zu parken. Auch ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G muss sichtbar von einem passenden Parkausweis ergänzt werden, wenn besondere Parkrechte genutzt werden sollen.

Was bedeutet das Merkzeichen B?

Das Merkzeichen B weist darauf hin, dass die Mitnahme einer Begleitperson bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich oder nötig ist. Es sagt aus, dass die betroffene Person in bestimmten Situationen Unterstützung braucht. Für sich allein verschafft das Merkzeichen B aber kein besonderes Parkrecht.

Auch die Kombination aus G und B führt nicht automatisch dazu, dass ein Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt werden darf. Entscheidend bleibt, ob zusätzlich ein anerkannter Parkausweis ausgestellt wurde.

Warum G und B nicht automatisch für den Behindertenparkplatz reichen

Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol sind besonders geschützt. Sie dürfen im Regelfall nur mit dem blauen EU-Parkausweis genutzt werden. Dieser wird vor allem Menschen mit dem Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder mit dem Merkzeichen Bl für Blindheit ausgestellt.

Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht dort nicht aus. Wer lediglich den Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe legt, riskiert ein Verwarn- oder Bußgeld. Das gilt auch dann, wenn im Ausweis G und B eingetragen sind.

Der blaue EU-Parkausweis

Der blaue EU-Parkausweis ist der Ausweis, der zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt. Er wird sichtbar im Fahrzeug ausgelegt und ist personengebunden. Das bedeutet: Er darf nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder befördert wird.

In der Praxis ist der blaue Parkausweis für Menschen mit G und B meist nicht erreichbar, solange kein Merkzeichen aG oder Bl vorliegt. Einzelne Sonderkonstellationen können je nach Einzelfall geprüft werden, doch G und B allein genügen in der Regel nicht.

Der orangefarbene Parkausweis

Für Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein orangefarbener Parkausweis in Betracht kommen. Dieser erlaubt verschiedene Parkerleichterungen, berechtigt aber grundsätzlich nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol. Er kann für Menschen mit bestimmten Kombinationen aus Grad der Behinderung, Merkzeichen und gesundheitlichen Einschränkungen relevant sein.

Bei Personen mit G und B kann ein Antrag sinnvoll sein, wenn zusätzlich erhebliche Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Wirbelsäule vorliegen. Häufig spielen dabei auch weitere gesundheitliche Einschränkungen, etwa an Herz oder Atemwegen, eine Rolle im Prüfverfahren der Behörde. Entscheidend ist stets der konkrete Bescheid und die Bewertung durch die zuständige Stelle.

Übersicht: Was ist mit G und B beim Parken erlaubt?

Ausweis oder Merkzeichen Auswirkung beim Parken
Nur Schwerbehindertenausweis mit G Kein automatisches Recht auf Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol.
Schwerbehindertenausweis mit G und B Auch diese Kombination reicht allein nicht für Behindertenparkplätze aus.
Blauer EU-Parkausweis Erlaubt das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sofern die berechtigte Person befördert wird oder selbst fährt.
Orangefarbener Parkausweis Erlaubt bestimmte Parkerleichterungen, aber grundsätzlich nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol.

Welche Parkerleichterungen können mit dem orangefarbenen Ausweis möglich sein?

Der orangefarbene Parkausweis kann den Alltag dennoch deutlich erleichtern. Je nach Regelung dürfen Inhaber etwa an bestimmten Stellen länger parken oder unter festgelegten Bedingungen ohne Parkschein stehen. Auch das Parken im eingeschränkten Haltverbot kann unter Bedingungen für eine begrenzte Zeit erlaubt sein.

Diese Erleichterungen gelten aber nicht grenzenlos. Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden sein, und die jeweiligen Vorgaben müssen eingehalten werden. Außerdem können örtliche Besonderheiten bestehen, weshalb die Hinweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wichtig sind.

Wo wird der Parkausweis beantragt?

Der Antrag wird in der Regel bei der Stadt, Gemeinde oder Straßenverkehrsbehörde gestellt. Benötigt werden meist der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid, ein Lichtbild und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen. Die Behörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für den blauen oder orangefarbenen Parkausweis erfüllt sind.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Wer G und B im Ausweis hat, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Antrag aussichtslos ist. Besonders bei schweren Gehbeeinträchtigungen kann eine Prüfung sinnvoll sein. Wichtig ist aber, realistisch zu bleiben: Für den klassischen Behindertenparkplatz ist in der Regel der blaue Parkausweis erforderlich.

Häufiger Irrtum: Der Schwerbehindertenausweis ersetzt keinen Parkausweis

Ein häufiger Fehler ist das Auslegen des Schwerbehindertenausweises im Auto. Dieser Ausweis belegt zwar die Schwerbehinderung und die Merkzeichen, ersetzt aber keinen Parkausweis. Für besondere Parkrechte muss der passende Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug liegen.

Das gilt auch dann, wenn der Fahrer nur kurz hält, jemanden begleitet oder eine Person mit Behinderung abholt. Entscheidend ist nicht der Anlass der Fahrt, sondern die Parkberechtigung. Wer ohne passenden Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz steht, handelt ordnungswidrig.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Frau hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B. Sie wird regelmäßig von ihrem Sohn zu Arztterminen gefahren. Vor der Praxis ist ein Parkplatz mit Rollstuhlsymbol frei, doch ein blauer EU-Parkausweis wurde ihr nicht ausgestellt.

In diesem Fall darf der Sohn dort nicht parken, auch wenn seine Mutter deutlich gehbehindert ist und begleitet werden muss. Sinnvoll wäre stattdessen, bei der zuständigen Behörde prüfen zu lassen, ob ein orangefarbener Parkausweis oder eine andere Parkerleichterung möglich ist. Erst wenn ein entsprechender Parkausweis vorliegt, dürfen die damit verbundenen Rechte genutzt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Darf ich mit den Merkzeichen G und B auf einem Behindertenparkplatz parken?

Nein, die Merkzeichen G und B allein reichen dafür nicht aus. Für einen Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol wird in der Regel der blaue EU-Parkausweis benötigt.

Was bedeutet das Merkzeichen G beim Parken?

Das Merkzeichen G zeigt eine erhebliche Gehbeeinträchtigung im Straßenverkehr an. Es verschafft aber ohne zusätzlichen Parkausweis kein Recht, auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu parken.

Was bedeutet das Merkzeichen B beim Parken?

Das Merkzeichen B weist auf die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson hin. Für das Parken bringt es allein keine Sondererlaubnis mit sich.

Kann ich mit G und B einen blauen Parkausweis bekommen?

In der Regel nicht, wenn nur G und B vorliegen. Der blaue EU-Parkausweis wird meist bei außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen aG oder bei Blindheit mit Merkzeichen Bl ausgestellt.

Kann ich mit G und B einen orangefarbenen Parkausweis beantragen?

Ja, ein Antrag kann unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen sinnvoll sein. Entscheidend sind dabei der Grad der Behinderung, die Art der Mobilitätseinschränkung und die Bewertung durch die zuständige Behörde.

Reicht es, den Schwerbehindertenausweis ins Auto zu legen?

Nein, der Schwerbehindertenausweis ersetzt keinen Parkausweis. Wer besondere Parkrechte nutzen möchte, muss den passenden Parkausweis sichtbar im Fahrzeug auslegen.

Fazit

Die Merkzeichen G und B sind wichtig für den Nachteilsausgleich, führen beim Parken aber nicht automatisch zu Sonderrechten. Wer auf einem Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol parken möchte, benötigt in der Regel den blauen EU-Parkausweis. Der orangefarbene Parkausweis kann für Menschen mit G und B unter zusätzlichen Voraussetzungen eine Hilfe sein, ersetzt den blauen Ausweis aber nicht.

Betroffene sollten deshalb genau prüfen, welcher Parkausweis für sie in Betracht kommt. Der richtige Ansprechpartner ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder Bürgerverwaltung. Wer unsicher ist, sollte den eigenen Feststellungsbescheid und die Merkzeichen dort vorlegen und eine verbindliche Auskunft einholen.

Quellen

ADAC: Informationen zu Behindertenparkplätzen und Parkausweisen für Menschen mit Behinderung, Niedersächsisches Landesamt für Soziales: Regeln zum Parken mit blauem und orangem Parkausweis, Bundesportal: Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen beantragen.