Verbraucherschützer verklagen Lidl

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Verbraucherschützer und Menschenrechtler verklagen die Discount-Supermarktkette Lidl aufgrund der Arbeitsbedingungen der Zulieferanten in Bangladesh.

Menschenrechtsaktivisten und Verbraucherschützer verklagen die Supermarktkette Lidl. Der Vorwurf: Zulieferer von Lidl würden in Bangladesh zu geringe Löhne zahlen, die Arbeitszeiten wären zu lang und es würde eine Diskriminierung in Textilfabriken statt finden. Die Klage wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg beim Landgericht Heilbronn eingereicht.

Laut Angaben der Verbraucherschützer und Menschrechtsaktivisten würde die Supermarktkette Lidl in in Bangladesh gerade einmal elf Cent je Arbeitsstunde bezahlen. Das ist auch für sehr arme Länder wie in Bangladesh wenig. In der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg heißt es: "Der Lohn reicht nicht aus, um eine durchschnittliche Familie zu ernähren. So berichtet etwa ein Arbeiter, dass seine Kinder abends ohne Essen schlafen gehen müssen". Die Klage als solches ist ein Novum in Deutschland. Erstmals wird ein deutsches Handelsunternehmen wegen den Arbeitsbedingungen bei Zulieferfirmen in der dritten Welt vor einem deutschen Gericht verklagt. Die Klage wurde beim Landgericht Heilbronn eingereicht.

Die Klage wurde von der "Kampagne für Saubere Kleidung", sowie der Organisation "European Center für Constitutional and Human Rights" eingereicht. Im Auftrag der beiden Menschenrechts-Initiativen besuchten Kontrolleure im September letzten Jahres sowie im Januar 2010 vier Textilfabriken in Bangladesh. Diese Fabriken produzieren u.a. für Lidl Textilien. Bei dem Besuch wurden vor Ort Arbeiter/innen zu den Arbeitsbedingungen befragt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisationen wurden bei dem Besuch Missstände offenkundig.

Beschäftigte Arbeiterinnen (meistens Frauen) würden im Monat 2700 Taka erhalten. Zusätzlich müssten die Frauen 60 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn man den Stundenlohn nun umrechnet, ergibt das gerade einmal elf Euro-Cent in der Stunde. Allerdings würde der Lohn dem Mindestlohn in Bangladesh entsprechen. Die Menschenrechtsorganisation argumentiert jedoch, dass der Lohn keineswegs ausreichen würde, um einen menschenwürdiges Dasein zu sichern. Nach Angaben der Kläger würden zudem die Angestellten oftmals einen Teil des Lohns für vermeintliche Vergehen abgeben müssen. Verbraucherschützer und Menschenrechtler argumentieren, dieses Verhalten der Zulieferer würde den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Europäischen Programm für Sozialstandards (BSCI) widersprechen. Der BSCI sei Lidl beigetreten.

Das Ziel der Klage sei es, bestimmte Werbeaussagen zu unterbinden. So würde Lidl beispielsweise mit folgenden Slogan werben: "Lidl setzt sich für sozialverträgliche Arbeitsbedingungen ein". Dieser Spruch ist auf der deutschen Internetseite der Supermarktkette Lidl zu finden. Diese Werbung sei "im höchsten Maße unlauter", so die Verbraucherschützer. Lidl "suggeriert den Verbrauchern, dass Mindeststandards in den Zulieferbetrieben tatsächlich eingehalten werden. Dies ist nicht der Fall.", so die Verbraucherschützer.

Der Konzern will sich derzeit nicht zu der eingereichten Klage äußern. Gegenüber der Tageszeitung "TAZ" sagte die Lidl-Sprecherin Petra Trabert, das Unternehmen sei in der Vergangenheit Berichten über Missstände in den Zulieferbetrieben nachgegangen. Die Zulieferer hätten "Verbesserungen umgesetzt" umgesetzt. Man wolle erst eine weitere Stellungnahme abgeben, wenn weitere Kontrollen in Bangladesh statt gefunden haben. (08.04.2010)

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