Veräppelt 2.0: Weiterhin Hartz IV Sanktionen

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Die Sanktionsregelungen bei Hartz IV sollen befristet ausgesetzt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Ausgenommen davon sind allerdings die Strafen aufgrund von Meldeversäumnissen, die jedoch etwa dreiviertel aller bisherigen Sanktionen ausmachen.

Erklärung der Bundesregierung widerspricht sich

Die Ampel-Bundesregierung hatte bereits angekündigt, die Sanktionen bis zur Einführung eines Bürgergeldes auszusetzen. In einer Erklärung heißt es: “Jobcenter sollen damit bis zum Jahresende bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen keine Sanktionen mehr erlassen.” Doch wer weiterliest, wird auch folgenden Satz finden:

“Durch die Aussetzung der Sanktionsvorschriften können im Zeitraum des Moratoriums keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Rechtsfolgen in Form von Leistungsminderungen nach sich ziehen.”

Demnach widerspricht der zweite Ankündigungssatz dem Ersten. Inge Hannemann, ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin, kommentierte diese Entscheidung wie folgt:

“Das Bundeskabinett beschloss, dass Meldeversäumnisse auch zukünftig, trotz Sanktionsmoratorium sanktioniert werden können. Wollen die uns veräppeln? Erst das einjährige Versprechen auf 6 Monate verkürzen und nun ein weiteres Wahlversprechen brechen. Pfui!”

Hartz IV Sanktionen nur leicht eingekürzt

Immerhin machen die sog. Meldeversäumnisse im Schnitt 3/4 der Sanktionen aus. Demnach sind die Sanktionen nun doch nicht ausgesetzt, sondern nur eingekürzt. “Für mich ein ganz schwaches soziales politisches Signal. Allerdings entsprechend der politischen Vergangenheit”, so Hannemann.

Bis spätestens Ende 2022 will die Koalition nun an einem Sozialleistungsmodell arbeiten. Der Planungsname “Bürgergeld” steht bereits fest. Viele Kritiker bemängeln allerdings den tieferen Willen, tatsächlich Neuregelungen zu schaffen, die Hartz IV nicht nur als Wort abschafft.

Keine Haushaltsmittel für Kindergrundsicherung und Bürgergeld vorgesehen

Denn für das Bürgergeld als Hartz-IV-Ersatz und die neue Kindergrundsicherung, für die vor allem Grüne und SPD warben, sind im diesjährigen Bundeshaushalt keine Mittel eingeplant.