Trotz Schuldentilgung: Erbe voll an Hartz IV angerechnet
Ein Bezieher von Hartz IV Leistungen erbte rund 8000 Euro. Davon zahlte der Erbe teilweise seine Schulden ab. Obwohl er einen Anteil zur Schuldentilgung verwandte, berechnete das Jobcenter den kompletten Erbbetrag als Einkommen. Dagegen klagte der Betroffene und verlor vor dem Bundessozialgericht.
Einnahmen sind in jedem Fall zu berücksichtigen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Das gelte auch, wenn von dem zugeflossenem Geld Schulden beglichen werden (AZ: B 14 AS 10/14 R).
In dem verhandelten Fall lebte ein unverheiratetes Paar in einer sogenannten „eheähnlichen Gemeinschaft“. Monatlich bekommen Beide 968 Euro Hartz-IV-Leistungen. Im Jahre 2011 verstarb der Vater des Klägers und hinterließ 8000 Euro. Mit dem geerbten Geld glich der Kläger den Dispo-Kredit bei der Bank aus. So blieben nur noch 5000 Euro von dem Erbe übrig.
Das Jobcenter rechnete allerdings statt der 5000 die vollen 8000 Euro als Einkommen an. Die Kläger argumentierten, dass sie real nur 5000 Euro zur Verfügung hätten und daher nur dieser Betrag anrechenbar sei. Der Dispo-Kredit war zudem ohne das Zutun der Klägeseite ausgeglichen worden. Die Bank habe den Betrag sofort eingezogen.
Doch die Richter sehen das anders. Es bleibe entscheidend, welcher Betrag dem Paar überwiesen wurde. Nach vorliegenden Informationen seien dies 8000 Euro. Für die Berücksichtigung als Einkommen spiele dies keine Rolle. (sb)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors