300 Euro Mietzuschuss für Rentner zusätzlich zur Rente

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Viele Rentnerinnen und Rentner leben mit einer knappen Rente, zahlen aber zugleich hohe Mieten. Trotzdem stellen zahlreiche Betroffene keinen Wohngeldantrag, weil sie ihren Anspruch nicht kennen oder die Berechnung für zu kompliziert halten.

Gerade bei kleinen Renten kann sich ein Antrag jedoch deutlich auswirken. In manchen Fällen geht es nicht nur um wenige Euro, sondern um einen monatlichen Zuschuss, der die Haushaltskasse spürbar entlastet.

Dr. Utz Anhalt: Mietzuschuss für Rentner

Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Zuschuss

Wohngeld richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Wohnkosten aus eigener Kraft nur schwer tragen können. Es soll verhindern, dass Haushalte allein wegen hoher Wohnkosten auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind.

Für Mieterinnen und Mieter wird Wohngeld als Mietzuschuss gezahlt. Eigentümerinnen und Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss erhalten.

Auch Rentner können Wohngeld bekommen. Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Rente, sondern das Zusammenspiel aus Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnort und Miete.

Warum die Rentenhöhe allein nicht ausreicht

Ein häufiger Irrtum lautet: Wer eine bestimmte Rentenhöhe überschreitet, bekommt automatisch kein Wohngeld mehr. So einfach ist die Rechnung nicht.

Die Wohngeldstelle betrachtet das gesamte Einkommen des Haushalts. Bei Rentnern gehört die Rente dazu, sie wird aber nicht immer in voller Höhe berücksichtigt.

Von der Bruttorente können bei der Berechnung bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Pauschalen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Dadurch kann das Einkommen, das am Ende in die Wohngeldberechnung eingeht, deutlich niedriger ausfallen als die monatliche Bruttorente. Genau an dieser Stelle unterschätzen viele Betroffene ihre Chancen.

Wohngeld Plus hat den Kreis der Berechtigten erweitert

Mit dem Wohngeld Plus wurde die Leistung seit 2023 deutlich ausgeweitet. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld zudem an die Miet- und Preisentwicklung angepasst.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stieg das Wohngeld durchschnittlich um rund 15 Prozent. Besonders Haushalte mit niedrigen Renten können davon profitieren.

Das bedeutet nicht, dass jeder Rentner automatisch mehr Geld erhält. Es bedeutet aber, dass ein Antrag in vielen Fällen lohnender sein kann als noch vor einigen Jahren.

Welche Miete berücksichtigt wird

Für Mieter ist bei der Berechnung in der Regel die Bruttokaltmiete wichtig. Diese setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammen.

Heizkosten und Warmwasser werden nicht einfach vollständig als Miete übernommen. Sie werden im Wohngeldsystem gesondert berücksichtigt.

Zugleich gibt es Höchstbeträge. Diese hängen von der Zahl der Haushaltsmitglieder und von der Mietstufe des Wohnortes ab.

Die Mietstufen bilden ab, wie hoch das Mietniveau in einer Stadt oder Gemeinde ist. Wer in einer teuren Stadt lebt, kann daher unter Umständen eine höhere berücksichtigungsfähige Miete haben als jemand in einer günstigeren Region.

Faktor Bedeutung für den Wohngeldanspruch
Haushaltsgröße Je mehr Personen im Haushalt leben, desto anders fallen Einkommensgrenzen und Mietwerte aus.
Bruttokaltmiete Sie ist für Mieter die wichtigste Mietgröße bei der Berechnung.
Mietstufe des Wohnortes Sie bestimmt, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete berücksichtigt wird.
Anrechenbares Einkommen Nicht die Bruttorente allein entscheidet, sondern das Einkommen nach Abzügen und Freibeträgen.
Freibeträge Grundrentenzeiten oder Schwerbehinderung können den Anspruch verbessern.

Beispiel Hannover: Warum die Mietstufe wichtig ist

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nennt Hannover als Beispiel. Hannover liegt im Wohngeldsystem in einer höheren Mietstufe als viele kleinere Orte, wodurch eine höhere Miete berücksichtigt werden kann.

Für einen alleinstehenden Rentner mit rund 1.000 Euro Bruttorente kann ein Wohngeldantrag deshalb besonders interessant sein, wenn die Bruttokaltmiete nahe am örtlichen Höchstbetrag liegt. Je niedriger das anrechenbare Einkommen und je höher die berücksichtigungsfähige Miete, desto eher entsteht ein Anspruch.

Eine einfache Faustregel hilft bei der ersten Einschätzung. Wer etwa 40 Prozent oder mehr seines Einkommens für die Miete aufbringen muss, sollte den Wohngeldanspruch unbedingt prüfen lassen.

Diese Faustregel ersetzt aber keine amtliche Berechnung. Schon kleine Unterschiede bei Rente, Miete, Wohnort oder Freibeträgen können das Ergebnis verändern.

Grundrentenzeiten können den Anspruch verbessern

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft Menschen mit langen Versicherungszeiten. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, kann beim Wohngeld von einem zusätzlichen Freibetrag profitieren.

Dieser Freibetrag senkt das Einkommen, das bei der Wohngeldberechnung angesetzt wird. Dadurch kann ein Anspruch entstehen, der ohne diesen Abzug nicht bestanden hätte.

Auch die Höhe des Wohngeldes kann dadurch steigen. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob die entsprechenden Zeiten bei der Rentenversicherung bereits erfasst sind.

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Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus

Wohngeld kann nicht gleichzeitig mit Bürgergeld bezogen werden. Gleiches gilt in der Regel für Sozialhilfe oder Grundsicherung, wenn dort bereits Unterkunftskosten berücksichtigt werden.

Der Grund ist einfach: Bei Bürgergeld und Sozialhilfe sind Wohnkosten bereits Teil der Leistung. Wohngeld ist dagegen für Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten, aber bei den Wohnkosten Unterstützung brauchen.

Für Rentner ist diese Abgrenzung wichtig. Wer bereits Grundsicherung im Alter erhält, sollte nicht zusätzlich mit Wohngeld rechnen.

Auch Vermögen wird geprüft

Die Wohngeldstelle schaut nicht nur auf Einkommen und Miete. Auch vorhandenes Vermögen kann geprüft werden.

Die Grenzen sind beim Wohngeld jedoch großzügiger als bei vielen anderen Sozialleistungen. Als Orientierung gelten 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Wer darunter liegt, muss einen Antrag also nicht allein wegen kleiner Rücklagen scheuen. Ersparnisse für Reparaturen, Krankheit, Pflege oder Bestattungskosten schließen Wohngeld nicht automatisch aus.

Der zusätzliche Freibetrag bei Schwerbehinderung

Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen. Für ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied kann ein jährlicher Freibetrag von 1.800 Euro berücksichtigt werden.

Dieser Freibetrag gilt bei einem Grad der Behinderung von 100. Er kann auch bei einem niedrigeren Grad der Behinderung greifen, wenn Pflegebedürftigkeit und bestimmte Pflegeformen vorliegen.

Auch dieser Betrag senkt das anrechenbare Einkommen. Das kann dazu führen, dass der Wohngeldanspruch höher ausfällt oder überhaupt erst entsteht.

Warum ein Antrag fast immer geprüft werden sollte

Wer eine geringe Rente hat und einen großen Teil davon für die Miete ausgeben muss, sollte den Anspruch nicht vorschnell ausschließen. Das gilt besonders für Alleinstehende, die monatlich nur knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen.

Der offizielle Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes bietet eine erste Orientierung. Der verbindliche Bescheid kommt aber nur von der zuständigen Wohngeldbehörde.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt. Wohngeld wird nicht unbegrenzt rückwirkend gezahlt, weshalb ein Antrag nicht unnötig aufgeschoben werden sollte.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine alleinstehende Rentnerin in Hannover erhält 1.000 Euro Bruttorente im Monat. Ihre Bruttokaltmiete beträgt 560 Euro, hinzu kommen Heizkosten.

Auf den ersten Blick wirkt es so, als sei die Rente zu hoch für einen Zuschuss. Tatsächlich werden aber Abzüge und mögliche Freibeträge berücksichtigt.

Hat die Rentnerin zusätzlich 33 Jahre Grundrentenzeiten oder lebt eine schwerbehinderte Person im Haushalt, kann sich die Berechnung weiter verbessern. In einem solchen Fall kann der Wohngeldantrag mehrere hundert Euro im Jahr bringen, in manchen Konstellationen auch deutlich mehr.

Das Beispiel zeigt: Entscheidend ist nicht der erste Eindruck, sondern die konkrete Berechnung. Wer knapp wirtschaftet, sollte den Anspruch deshalb prüfen, statt Monat für Monat auf mögliche Unterstützung zu verzichten.

Häufige Fragen und Antworten zum Wohngeld für Rentner

1. Können Rentner überhaupt Wohngeld bekommen?

Ja, auch Rentnerinnen und Rentner können Wohngeld erhalten, wenn ihr Einkommen niedrig ist und die Wohnkosten im Verhältnis dazu hoch sind. Entscheidend sind unter anderem die Höhe der Rente, die Bruttokaltmiete, die Haushaltsgröße und die Mietstufe des Wohnortes.

2. Wird die Rente beim Wohngeld vollständig angerechnet?

Nein, die Rente wird nicht immer vollständig angerechnet. Von der Bruttorente können bestimmte Beträge abgezogen werden, etwa Pauschalen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch kann das anrechenbare Einkommen niedriger sein als die tatsächliche Bruttorente.

3. Kann man Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein, Wohngeld und Bürgergeld schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Das gilt auch für Sozialhilfe oder Grundsicherung, wenn dort bereits Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst tragen können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen.

4. Wann lohnt sich ein Wohngeldantrag besonders?

Ein Antrag lohnt sich besonders, wenn ein großer Teil des Einkommens für die Miete aufgewendet werden muss. Als grobe Orientierung gilt: Wer etwa 40 Prozent oder mehr seines Einkommens für die Miete zahlt, sollte den Anspruch prüfen. Besonders wichtig ist das bei niedrigen Renten, hohen Mieten oder möglichen Freibeträgen, etwa wegen Grundrentenzeiten oder Schwerbehinderung.

Quellen

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 und Wohngeld-Plus-Rechner.

Gesetze im Internet: Wohngeldgesetz, Freibeträge nach § 17 WoGG und Grundrentenfreibetrag nach § 17a WoGG.

Gesetze im Internet: Anlage 1 zum Wohngeldgesetz mit Höchstbeträgen für Miete und Belastung.