Studiengebühren: Gericht weist Klage ab

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Gericht misst Völkerrecht keine Bedeutung bei. Studierende klagen weiter gegen Studiengebühren

Am heutigen Dienstag hat das Oberverwaltungsgericht Münster sein Urteil zu Studiengebühren gefällt. Die Klage einer Paderborner Studentin, die stellvertretend für 14.000 weitere Studierende geklagt hatte, wurde abgewiesen. Die Richter waren der Ansicht, dass der UN-Sozialpakt nur eine Absichtserklärung darstelle und von den Unterzeichnerstaaten nicht eingehalten werden müsse. Aus diesem Grund sei auch keine Revision zulässig. Das Verwaltungsgericht Minden, das in erster Instanz über diesen Fall entschieden hatte, war noch anderer Meinung gewesen. Aus Sicht der Mindener Richter ist der UN-Sozialpakt ein Bundesrecht, das nicht durch Landesrecht gebrochen werden darf.

Die Auffassung des OVG Münster, dass der Sozialpakt kein wirkliches Recht sei, ist für uns völlig unverständlich, so Patrick Schnepper, Koordinator der landesweiten Sammelklagen. Verschiedene Gerichte und sogar das Bundesverfassungsgericht haben in der Vergangenheit ganz eindeutig gesagt, dass der UN-Sozialpakt den Status eines Bundesrechtes hat. Wir werden auf alle Fälle weiter juristisch gegen Studiengebühren vorgehen. Das heißt, wir werden eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen, fügt André Schnepper, Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren hinzu. Dass dieser stattgegeben wird, ist für uns unzweifelhaft. Während der Verhandlung wurde von der Klägerin noch einmal hervorgehoben, dass Studiengebühren gerade Studierwillige aus finanzschwachen Elternhäuser von einem Studium abhalten. Leider wollten die Richter nicht zu den unsozialen Auswirkungen Stellung nehmen. Dies ist umso bedauerlicher, als aktuelle Studien, wie die OECD-Studie, zeigen, dass durch Studiengebühren das deutsche Bildungssystem noch selektiver geworden ist, macht André Schnepper deutlich. (09.10.07)