Beim Bezahlen im Internet könnte es für manche Sparkassen-Kunden bald haken: Die App S-ID-Check wird zum 31. Januar 2027 eingestellt. Wer damit bislang seine Kartenzahlungen bestätigt, muss auf die S-pushTAN-App wechseln. Darauf weisen unter anderem die Sparkassen Hannover und Mittelsachsen hin.
Die Umstellung betrifft die zusätzliche Sicherheitsfreigabe beim Online-Einkauf. Sie bedeutet zwar weder eine allgemeine Kontosperre noch das Ende sämtlicher Bezahlmöglichkeiten im Internet.
Ohne eingerichteten Nachfolger können betroffene Kunden allerdings Kartenzahlungen nicht mehr bestätigen, wenn eine solche Freigabe verlangt wird.
Ende Januar 2027 ist Schluss mit S-ID-Check
Die Ablösung läuft bereits. Seit dem 16. Januar 2026 sind keine neuen Registrierungen für S-ID-Check mehr möglich. Bereits hinterlegte Karten lassen sich nach Angaben der Sparkasse Mittelsachsen noch bis zur Abschaltung über die bisherige App nutzen.
Künftig übernimmt S-pushTAN die Freigaben. Viele Kunden kennen diese Anwendung bereits von Überweisungen. Die Sparkassen bündeln damit Funktionen, für die bislang häufig zwei verschiedene Apps benötigt wurden.
Wer noch S-ID-Check verwendet, sollte den Wechsel möglichst rechtzeitig erledigen. Muss für die Einrichtung ein Registrierungsbrief verschickt werden, lässt sich der Vorgang möglicherweise nicht unmittelbar vor dem nächsten Einkauf abschließen.
Betroffen sind auch bestimmte Debitkarten
Die Änderung ist nicht nur für klassische Kreditkarten wichtig. Das Verfahren unterstützt auch die Sparkassen-Karte Basis und Sparkassen-Cards mit zusätzlicher Debit-Mastercard- oder Visa-Debit-Funktion.
Entscheidend ist dabei, womit die jeweilige Online-Kartenzahlung bislang freigegeben wird. Wer dafür noch S-ID-Check öffnet, muss sich um die Umstellung kümmern.
Eine neue Karte ist für das Nachfolgeverfahren nicht erforderlich.
S-pushTAN installiert heißt nicht automatisch fertig eingerichtet
Eine vorhandene S-pushTAN-App ist ein guter Ausgangspunkt. Kunden sollten dennoch prüfen, ob ihre Karten bereits für die Zahlungsfreigabe darüber registriert sind.
Die Sparkasse Hannover beschreibt einen Umstellungsassistenten, der innerhalb der S-pushTAN-App angeboten wird. Ein Hinweis kann beim Öffnen der Anwendung oder nach einer vorherigen Auftragsfreigabe erscheinen. Über diesen Assistenten lässt sich die Übertragung anstoßen.
Bei manchen Karten ist die Registrierung bereits erfolgt, wenn die entsprechenden Bedingungen bei der Kartenbestellung akzeptiert wurden. Darauf weist die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge hin.
Wer unsicher ist, sollte den Status prüfen lassen, statt allein aus der installierten App auf eine abgeschlossene Einrichtung zu schließen.
Der Wechsel hängt vom bisherigen Zugang ab
Nicht alle Kunden müssen dieselben Schritte erledigen. Maßgeblich ist, ob S-pushTAN schon genutzt wird und ob ein Online-Banking-Zugang besteht.
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| Bisherige Nutzung | Nächster Schritt |
|---|---|
| Kartenzahlungen werden noch mit S-ID-Check bestätigt | Umstellung auf S-pushTAN veranlassen |
| S-pushTAN wird bereits für Überweisungen verwendet | Prüfen, ob die Karten ebenfalls eingerichtet sind; gegebenenfalls den Umstellungsassistenten nutzen |
| Überweisungen werden mit chipTAN freigegeben | S-pushTAN zusätzlich für Online-Kartenzahlungen einrichten |
| Es besteht kein Online-Banking-Zugang | Registrierung für Kartenzahlungen über die Sparkasse anstoßen und die erforderlichen Unterlagen abwarten |
| Kartenzahlungen werden bereits mit S-pushTAN bestätigt | Für diese Karten ist der Wechsel bereits erfolgt |
Das chipTAN-Verfahren für Überweisungen kann bestehen bleiben. Die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge erläutert ausdrücklich, dass S-pushTAN zusätzlich für Kartenzahlungen genutzt werden kann, ohne das bisherige Freigabeverfahren im Online-Banking zu ändern.
Auch ohne Online-Banking ist die Einrichtung möglich
Wer seine Kreditkarte im Internet verwendet, muss deshalb nicht sämtliche Bankgeschäfte ins Online-Banking verlagern. Die Sparkassen sehen auch eine Einrichtung ausschließlich für Online-Kartenzahlungen vor.
Dafür werden je nach Ausgangslage Registrierungsunterlagen benötigt. Die Sparkasse Rhein-Nahe nennt für Kunden ohne Online-Banking einen Registrierungsbrief, ein Aktivierungspasswort und die 16-stellige Kartennummer.
Fehlen Unterlagen oder bleibt die Einrichtung an einer Stelle stehen, ist die eigene Sparkasse der richtige Ansprechpartner. Die zentrale Informationsseite der Sparkassen zu 3-D Secure führt ebenfalls zur zuständigen Sparkasse und zur Registrierung.
Nicht jede Zahlung verlangt eine Bestätigung
Hinter der Freigabe steht das Sicherheitsverfahren 3-D Secure. Bei Mastercard heißt es „Mastercard Identity Check“, bei Visa „Visa Secure“. Dieses Verfahren gab es bereits bei S-ID-Check; ausgetauscht wird die App zur Bestätigung.
Nicht jede Online-Kartenzahlung muss einzeln freigegeben werden. Wird die zusätzliche Bestätigung jedoch angefordert, kann der Kauf ohne erfolgreiche Autorisierung nicht abgeschlossen werden.
Vorsicht bei angeblichen Umstellungsnachrichten
Eine App-Umstellung macht nicht jede E-Mail oder SMS dazu vertrauenswürdig. Betrüger nutzen vermeintliche Sicherheitsprüfungen und drohende Zugangssperren, um an Bankdaten zu gelangen.
Die Sparkassen weisen darauf hin, dass sie Passwörter, PIN oder TAN niemals per E-Mail, SMS oder Telefon abfragen. Freigegeben werden sollten ausschließlich selbst veranlasste und überprüfte Vorgänge.
Öffnen Sie die bekannte App direkt oder rufen Sie die Internetadresse Ihrer Sparkasse selbst auf.
Typische Merkmale solcher Täuschungen beschreibt unser Beitrag über gefälschte Sparkassen-Mails mit angeblich drohender Kontosperre.
Unterstützung holen, bevor die nächste Zahlung ansteht
Wer sich die Einrichtung allein nicht zutraut, sollte frühzeitig einen Termin bei seiner Sparkasse vereinbaren. Dort lässt sich klären, welche Karten betroffen sind und welche Unterlagen fehlen.
Wenn Angehörige dauerhaft Bankgeschäfte übernehmen sollen, muss außerdem die Vertretungsbefugnis geklärt sein. Das bloße Weitergeben von Zugangsdaten ersetzt keine Vollmacht. Mehr dazu erläutert unser Artikel über Kontovollmachten und die Rechte von Ehepartnern.
Für die Umstellung selbst zählt am Ende eine konkrete Prüfung: Ist die betroffene Karte tatsächlich mit S-pushTAN verknüpft und die Registrierung abgeschlossen? Erst dann ist die bisherige S-ID-Check-App für diese Zahlungsfreigaben nicht mehr nötig.




