Schwerbehinderung: Neufeststellung einer Behinderung kann Rente kosten

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Behinderungen oder chronische Erkrankungen werden, je nach dem AusmaรŸ der durch sie verursachten Einschrรคnkungen, in Zehnerschritten nach dem Grad der Behinderung (GdP) festgestellt.

Ab einem GdP von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung, und diese rechtfertigt Nachteilsausgleiche, einen Schwerbehindertenausweis und bestimmte Sonderrechte.

Der Neufeststellungsantrag

Die Einschrรคnkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Krankheit bleiben nicht immer gleich. Sie kรถnnen sich verbessern oder verschlimmern. Wenn jemand, bei dem zum Beispiel ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt ist, merkt, dass sein gesundheitlicher Zustand sich verschlechtert, dann kann er einen Neufeststellungsantrag stellen.

Liegt aufgrund der Verschlechterung der GdP dann bei 50 oder darรผber, kann der Betroffene die Rechte des Status als Schwerbehinderter nutzen. Unproblematisch ist ein solches Unterfangen nicht.

Bei einer Neufeststellung kann sich nรคmlich auch herausstellen, dass ein GdP von 50 nicht mehr vorliegt, weil die Situation sich verbessert hat. Wird jetzt ein neuer GdP von zum Beispiel 30 festgestellt, dann entfรคllt der Status als schwerbehindert, und damit entfallen auch die entsprechenden Nachteilsausgleiche.

Lassen Sie sich beraten

Als Betroffene wissen Sie subjektiv am besten, wie es Ihnen geht. Das zustรคndige Versorgungsamt, das รผber ihren Grad der Behinderung entscheidet, bezieht sich aber auf รคrztliche Befunde und umfassende Untersuchungen ihres gesamten Gesundheitszustandes.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie leiden inzwischen an gelegentlichen Anfรคllen von Migrรคne und fรผhlen sich hรคufig abgeschlagen, was beim Feststellen ihres Grades der Behinderung nach einer Knieoperation noch nicht der Fall war. Jetzt beantragen Sie deshalb eine Neufeststellung, weil ihr Kรถrpergefรผhl und die von Ihnen empfundenen Einschrรคnkungen sich verschlechtert haben.

Kommt nun ein Gutachter zu dem Schluss, dass sich ihre Gehfรคhigkeit seit der Knieoperation verbessert hat, und war diese seinerzeit ausschlaggebend fรผr den Grad der Behinderung, dann kann es passieren, dass Ihnen kein hรถherer, sondern sogar ein niedrigerer Grad der Behinderung zugesprochen wird.

Deshalb sollten Sie sich vor einem Neufeststellungsantrag unbedingt mit ihrem behandelnden Arzt absprechen und sich bei Sozialverbรคnden beraten lassen, die sich mit Scherbehindertenrecht auskennen.

Was kann das Ziel einer Neufeststellung sein?

Das Ziel einer Neufeststellung bei einem Grad der Behinderung unter 50 kann sein, als schwerbehindert registriert zu werden, denn damit besteht ein Anspruch auf Nachteilsausgleiche.

Zu diesen Nachteilsausgleichen gehรถren ein besserer Kรผndigungsschutz, zusรคtzliche Urlaubstage und das Recht auf eine vorgezogene Rente ohne Abzรผge. Sie haben das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis, mit den ensptsprechenden Merkzeichen Sonderrechte beim Parken, sie erhalten Vergรผnstigungen beim Kauf eines Kraftfahrzeugs und sind von der KFZ-Steuer befreit.

Auf freiwilliger Basis gewรคhren viele Verkehrsunternehmen, Kultur- und Sportveranstalter, Kommunen, Schwimmbรคder und Wellnessanbieter ErmรครŸigungen bei Schwerbehinderungen.

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Wann sollten Sie eine Neufeststellung vermeiden?

Wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenstatus mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben, dann kรถnnen Sie Nachteilsausgleiche verlieren, wenn die Neufeststellung ergibt, dass ihre Behinderung inzwischen unter die Grenze der Schwerbehinderung fรคllt.

Herabsetzung des Grades der Behinderung kann die Rente kosten

Besonders รคrgerlich ist das fรผr รคltere Menschen, die fast die Altersgrenze der Rente fรผr schwerbehinderte Menschen erreicht haben. Wird bei Ihnen jetzt einige Monate, bevor Sie abzugsfrei in den Ruhestand gehen kรถnnten, festgestellt, dass keine Schwerbehinderung mehr vorliegt, dann mรผssen Sie zwei Jahre lรคnger arbeiten.

Wer einen Schwerbehindertenstatus hat und kurz vor der Rente fรผr schwerbehinderte Menschen steht, ist also gut beraten, vor der Rente keinen Antrag auf Neufeststellung zu stellen. Beziehen Sie bereits eine Rente fรผr schwerbehinderte Menschen, dann brauchen Sie bei einer Neufeststellung nicht zu fรผrchten, diese zu verlieren. Denn es gilt der Grad der Behinderung bei Eintritt der Rente. Ob sich dieser spรคter รคndert, hat auf die Rente keinen Einfluss.