Schwerbehinderung: Neuer EU-Schwerbehindertenausweis und EU-Behindertenparkausweis kommen jetzt

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Das EU-Parlament hatten mit einer großen Mehrheit die Annahme des EU-Schwerbehindertenaus und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Was bedeutet das und welche Vorteile ergeben sich künftig für Menschen mit einer Schwerbehinderung?

EU-Parlament stimmt in ungewohnter Einigkeit für den EU-Schwerbehindertenausweis

Mit 613 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen wurde der EU-Schwerbehindertenausweis sowie die Einführung eines EU weiten Behindertenparkausweis beschlossen.

Der neu eingeführte Ausweis soll es Menschen mit Behinderungen künftig ermöglichen, auf EU-weiter Ebene die gleichen Vorzugsbedingungen zu erhalten, die sie bereits in ihren Heimatländern in Anspruch nehmen können.

Dazu zählen beispielsweise:

  • ermäßigte oder gar keine Eintrittsgebühren,
  • bevorzugter Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen
  • sowie Zugang zu reservierten Parkplätzen für behinderte Menschen.

Der neue EU-Schwerbehindertenausweis soll als Plastikkarte und in digitaler Form ausgestellt werden und bleibt kostenlos, solange keine Ersatzkosten durch Verlust oder Beschädigung entstehen.

Einheitlichkeit über Grenzen hinweg

Die Einführung eines einheitlichen Ausweises für die gesamte EU stellt sicher, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht an nationalen Grenzen enden.

Diese Reform ist besonders wichtig für diejenigen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat reisen, studieren oder arbeiten möchten.

Wichtig: Der Ausweis soll auch während Aufenthalten von mehr als drei Monaten, wie beispielsweise im Rahmen des Erasmus+ Programms, gültig bleiben.

Der Europäische Schwerbehinderten-Parkausweis kommt ebenfalls

Ebenso soll es einen EU-weiten Schwerbehindertenparkausweis geben, damit Berechtigte diesen in der gesamten EU entsprechend bei den vorgesehen Parkplätzen nutzen können.

Die Mitgliedstaaten sind nun dazu angehalten, diesen Ausweis ebenfalls in digitaler Form anzubieten und können aber eine Gebühr für die administrativen Kosten der Ausstellung und Erneuerung erheben.

EU-weites Portal für Menschen mit Behinderungen geplant

Ebenfalls beschlossen wurde die Einrichtung einer zentralen europäischen Website für Schwerbehinderte, die mit nationalen Websites verlinkt wird.

Die neuen Plattformen sollen Informationen über den Erwerb, die Nutzung und die Erneuerung der Ausweise sowie über die damit verbundenen Vorzugsbedingungen bieten.

In einer weiteren Abstimmung hat das Parlament auch die vorläufige Einigung über die Ausweitung der EU-Behindertenausweise und Parkausweise auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, gebilligt.

Wie geht es nun weiter?

Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, muss der vereinbarte Text vom Rat formal angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dies ist der letzte Schritt, um das Vorhaben auf den Weg zu bringen.

Lucia Ďuriš Nicholsonová, Pressesprecherin des EU-Parlaments sagte: “Mit der Annahme dieser wichtigen Maßnahmen hat das Europäische Parlament erneut seine Rolle als Vorreiter in der Förderung der Inklusion und Gleichstellung aller Menschen in der EU bestätigt.

Wann bekommt man einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis kann man in Deutschland erhalten, wenn eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird.

Der Schwerbehindertenausweis enthält dann Angaben zum Grad der Behinderung und zu weiteren Merkzeichen, die für spezifische Nachteilsausgleiche wichtig sind, wie zum Beispiel freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr oder steuerliche Erleichterungen.

Wie wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?

Hier sind die Schritte zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweis:

Antragstellung: Der Antrag muss bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt oder bei der entsprechenden Behörde der Kommune gestellt werden. Manche Bundesländer bieten auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen.

Medizinische Unterlagen: Dem Antrag sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen beigefügt werden, die die Behinderung und deren Schweregrad belegen.

Begutachtung: Das Versorgungsamt prüft die Unterlagen und kann zusätzliche Informationen oder eine ärztliche Untersuchung anfordern, um den Grad der Behinderung festzustellen.

Bescheid: Nach Prüfung der Unterlagen und ggf. weiterer Untersuchungen erteilt das Amt einen Bescheid, in dem der Grad der Behinderung festgestellt wird. Bei einem GdB von 50 oder höher wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Rechtsmittel: Falls der Antrag abgelehnt wird oder der festgestellte GdB niedriger ist als erwartet, kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

Weiteres zu diesem Thema: Schwerbehinderung: Der Schwerbehindertenausweis ist Bares wert