Bรผrgergeld und Grundsicherung sind zwei Sozialleistungen in Deutschland, die hรคufig verwechselt werden, aber unterschiedliche Zielgruppen haben. Das Bรผrgergeld richtet sich hauptsรคchlich an Menschen, die theoretisch arbeiten kรถnnten, aber derzeit keinen Job haben.
Die Grundsicherung unterstรผtzt Menschen, die nicht mehr arbeiten kรถnnen, sei es wegen Alters oder gesundheitlicher Einschrรคnkungen. Obwohl es รhnlichkeiten, wie die Hรถhe der Regelsรคtze, gibt, bestehen wichtige Unterschiede, hauptsรคchlich beim Mehrbedarf fรผr Menschen mit Behinderung.
Regelsรคtze und Mehrbedarf ab 2024/2025: รberblick
Die Regelsรคtze fรผr das Bรผrgergeld und die Grundsicherung wurden zum 1. Januar 2024 angepasst, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Betrรคge sind wie folgt:
- Alleinstehende Personen: 563 Euro (vorher: 502 Euro)
- Paare je Partner: 506 Euro (vorher: 451 Euro)
- Volljรคhrige in Einrichtungen: 451 Euro (vorher: 402 Euro)
- Jugendliche (14โ17 Jahre): 471 Euro (vorher: 420 Euro)
- Kinder (6โ13 Jahre): 390 Euro (vorher: 348 Euro)
- Kinder (0โ5 Jahre): 357 Euro (vorher: 318 Euro)
Diese Erhรถhungen helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die sagen, dass dadurch die Motivation zur Arbeit abnehmen kรถnnte.
Mehrbedarf fรผr Menschen mit Behinderung: Anspruch und Hรถhe
Ein wichtiger Bestandteil des Bรผrgergeldes und der Grundsicherung ist der sogenannte Mehrbedarf. Dieser dient dazu, Menschen in besonderen Lebenssituationen zusรคtzlich zu unterstรผtzen. Menschen mit Behinderungen kรถnnen diesen Mehrbedarf erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sind. Der Mehrbedarf hรคngt davon ab, ob jemand Bรผrgergeld oder Grundsicherung erhรคlt, und auch davon, wie stark die Einschrรคnkungen sind.
Voraussetzungen fรผr den Mehrbedarf bei Behinderungen
Menschen mit Behinderung kรถnnen einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G haben. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn jemand erhebliche Schwierigkeiten hat, sich fortzubewegen.
Zu den gesundheitlichen Problemen, die zu diesem Merkzeichen fรผhren kรถnnen, gehรถren:
- Sehprobleme
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Einschrรคnkungen der Beine oder Fรผรe
- Kognitive Probleme, die die Orientierung erschweren
Mit dem Merkzeichen G kann eine Person mit Behinderung den Mehrbedarf beantragen. Dieser Mehrbedarf soll helfen, die Mobilitรคt und Selbststรคndigkeit von Menschen mit Behinderungen zu unterstรผtzen.
Hรถhe des Mehrbedarfs im Jahr 2024
Die Hรถhe des Mehrbedarfs fรผr Menschen mit Behinderungen unterscheidet sich je nach der Art der Sozialleistung:
- Bรผrgergeld-Bezieher: Menschen, die Bรผrgergeld erhalten und das Merkzeichen G haben, bekommen einen Mehrbedarf in Hรถhe von 34 % des Regelsatzes. Das bedeutet, dass eine alleinstehende Person mit Behinderung zusรคtzlich etwa 191 Euro pro Monat erhรคlt.
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes. Fรผr eine alleinstehende Person sind das etwa 96 Euro monatlich zusรคtzlich. Diese niedrigere Unterstรผtzung liegt daran, dass Menschen, die theoretisch arbeiten kรถnnten, hรถhere Kosten haben, zum Beispiel durch Maรnahmen zur beruflichen Eingliederung.
Weitere Mehrbedarfe im Rahmen des Bรผrgergeldes
Neben dem Mehrbedarf fรผr Menschen mit Behinderungen gibt es weitere Arten von Mehrbedarfen, die im Rahmen des Bรผrgergeldes gewรคhrt werden kรถnnen. Diese sind unter anderem:
- Mehrbedarf fรผr werdende Mรผtter ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Mehrbedarf fรผr Alleinerziehende, abhรคngig von der Anzahl und dem Alter der Kinder
- Mehrbedarf fรผr Menschen in Ausbildung, wenn kein Anspruch auf BAfรถG besteht
- Mehrbedarf aufgrund von besonderer Ernรคhrung, zum Beispiel bei bestimmten Krankheiten
- Mehrbedarf fรผr dezentrale Warmwassererzeugung
Jeder dieser Mehrbedarfe soll sicherstellen, dass die besonderen Umstรคnde der Betroffenen angemessen berรผcksichtigt werden und die Grundversorgung gewรคhrleistet bleibt.
Beispielrechnung: Bรผrgergeld und Mehrbedarf fรผr Menschen mit Behinderung
Um die finanzielle Unterstรผtzung besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel. Eine alleinstehende Person mit Behinderung, die das Merkzeichen G besitzt, erhรคlt im Jahr 2024:
- Regelsatz: 563 Euro
- Mehrbedarf (34 %): 191 Euro
Insgesamt bekommt diese Person also 754 Euro monatlich, zusรคtzlich zur รbernahme der Kosten fรผr Miete und Heizung. Dieser Betrag deckt grundlegende Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Strom und andere alltรคgliche Bedรผrfnisse.