Viele Menschen mit Schwerbehinderung kennen ihren Grad der Behinderung und einige Steuervorteile. Doch zahlreiche finanzielle Entlastungen bleiben ungenutzt, obwohl sie jeden Monat spürbar helfen könnten. 2025 gelten dafür klare Regeln im Sozialrecht, Rundfunkrecht und in der Ausbildungsförderung.
Inhaltsverzeichnis
Nachteilsausgleiche und Merkzeichen: Grundlage für viele Ansprüche
Der Schwerbehindertenausweis ist mehr als ein Plastikkärtchen. Er dokumentiert den Grad der Behinderung ab 50 und wichtige Merkzeichen. Diese Merkzeichen stehen für konkrete Rechte, etwa bei Mobilität, Rundfunkbeitrag oder Prüfungen.
Beispiele sind G für eine erhebliche Gehbehinderung, aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung, H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit und RF für Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Viele Nachteilsausgleiche setzen genau solche Merkzeichen voraus. Entscheidend ist daher, ob der Ausweis aktuell ist und alle Beeinträchtigungen korrekt erfasst sind. Wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas fehlt, kann ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll sein.
Rundfunkbeitrag: Drittelbeitrag oder Befreiung bei Schwerbehinderung
Der allgemeine Rundfunkbeitrag bleibt 2025 zunächst bei 18,36 Euro im Monat. Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen jedoch nur ein Drittel davon. Der ermäßigte Beitrag liegt damit bei 6,12 Euro monatlich.
Das Merkzeichen RF wird nur bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen vergeben. Darunter fallen etwa ein Grad der Behinderung von mindestens 80 und die dauerhafte Unfähigkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Auch hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit können das Merkzeichen RF rechtfertigen.
Wer zusätzlich Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder BAföG bekommt, kann meist eine vollständige Befreiung beantragen. Das entlastet den Haushalt dauerhaft. Wichtig ist ein schriftlicher Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des Bescheids und des Schwerbehindertenausweises.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie zuerst, ob RF im Ausweis steht. Danach klären Sie, ob zusätzlich eine Sozialleistung vorliegt. Dann können Sie gezielt Ermäßigung oder Befreiung beantragen.
Mehrbedarf bei Bürgergeld und Grundsicherung: Monatlicher Zuschlag möglich
Ein besonders wichtiger Nachteilsausgleich ist der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung. Wer Bürgergeld, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, kann je nach Konstellation einen Zuschlag auf den Regelbedarf bekommen.
Typisch sind zwei Fallgruppen. Voll erwerbsgeminderte Personen mit Merkzeichen G oder aG erhalten häufig einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Erwerbsfähige behinderte Menschen, die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, können einen Mehrbedarf von 35 Prozent erhalten.
Zusätzlich gibt es seit 2025 einen speziellen Mehrbedarf für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen. Der Betrag liegt derzeit bei 4,40 Euro pro eingenommenem Mittagessen.
Diese Mehrbedarfe werden nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen beim Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden.
Praxis-Tipp: Lassen Sie Ihren Bescheid genau prüfen. Steht dort kein Mehrbedarf, obwohl ein Merkzeichen G oder aG vorliegt, sollten Sie schriftlich nachfragen oder Widerspruch prüfen lassen.
Bausparvertrag bei Schwerbehinderung: Chancen und Grenzen im Einzelfall
Bausparverträge können für Menschen mit Schwerbehinderung zur Belastung werden, wenn sich die Lebenssituation drastisch ändert. Einen gesetzlich geregelten Nachteilsausgleich gibt es in diesem Bereich jedoch nicht. Einige Bausparkassen sehen für Härtefälle freiwillige Sonderregelungen vor.
In wenigen Tarifen ist eine vorzeitige Kündigung möglich, ohne dass sämtliche Bonusansprüche verloren gehen. Solche Regelungen beruhen auf Kulanz oder besonderen Vertragsbedingungen. Sie gelten nicht automatisch für alle Kunden mit Schwerbehinderung.
Wichtig ist eine klare Abgrenzung. Die Abschlussgebühr wird normalerweise nicht erstattet, auch nicht bei Kündigung. Wer aus gesundheitlichen Gründen kündigt, sollte keine Rückzahlung erwarten. Die Abschlussgebühr gehört dann zu den endgültigen Vertragskosten.
Praxis-Tipp: Lassen Sie Vertragsbedingungen und Sonderregelungen von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt prüfen. So erkennen Sie, ob sich ein Härtefallantrag lohnt oder ob ein Anbieter bereits unzulässige Gebühren kassiert hat.
Rabatte bei Telefon, Internet und Post: Sozialtarif und Blindensendungen
Telekommunikationskosten sind ein Dauerposten im Budget. Die Deutsche Telekom bietet einen Sozialtarif, der die monatlichen Telefonkosten senken kann. Der Rabatt wird auf die Verbindungsentgelte angerechnet, nicht auf die Grundgebühr. Je nach Tarif ist ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder Gl erforderlich. Alternativ reicht oft eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag oder BAföG-Bezug.
Der Antrag läuft direkt über die Telekom. Benötigt werden Kopien des Ausweises und der jeweiligen Bescheide. Auch andere Anbieter können eigene Sozialrabatte oder spezielle Tarife anbieten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Nachfragen lohnt sich daher immer.
Auch bei der Deutschen Post existiert ein kaum bekannter Vorteil. Blindensendungen sind innerhalb Deutschlands und oft auch international portofrei. Dazu zählen Sendungen in Brailleschrift oder bestimmte Hörmedien. Dieser Vorteil richtet sich an anerkannte blinde oder stark sehbehinderte Menschen und entsprechende Organisationen.
Praxis-Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Telefonanbieter ausdrücklich nach Sozialtarifen. Wenn eine Sehbehinderung vorliegt, erkundigen Sie sich bei der Post nach den Voraussetzungen für Blindensendungen.
Studium und Ausbildung: Nachteilsausgleich in Prüfungen sichern
Studierende und Auszubildende mit Behinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Grundlage sind vor allem das Sozialgesetzbuch IX und die Hochschulgesetze der Länder. Hochschulen orientieren sich bei der Definition von Behinderung an § 2 SGB IX und an der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mögliche Maßnahmen sind verlängerte Bearbeitungszeiten in Klausuren, alternative Prüfungsformen, barrierefreie Lehrmaterialien oder Fristverlängerungen bei Hausarbeiten. Welche Anpassungen konkret gewährt werden, hängt von der individuellen Beeinträchtigung ab. Ein ärztliches Attest oder ein fachärztlicher Bericht ist fast immer erforderlich.
Auch im Bereich BAföG können Härtefallregelungen greifen. In besonderen Situationen lassen sich Förderzeiträume verlängern oder Leistungen trotz Studienverzögerung fortsetzen.
Praxis-Tipp: Wenden Sie sich früh an die Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung an Ihrer Hochschule. Je früher Sie den Bedarf anmelden, desto besser lassen sich Prüfungsleistungen anpassen.
Kraftfahrzeughilfe und Fahrdienste: Mobilität trotz Einschränkungen
Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Rechtsgrundlage ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Sie ermöglicht Zuschüsse für den Führerschein, den Kauf eines Fahrzeugs und den behindertengerechten Umbau.
Der Zuschuss für den Fahrzeugkauf kann bis zu 22.000 Euro betragen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Netto-Einkommen und der jeweiligen Einkommensgrenze. Zuständig sind die jeweiligen Rehabilitationsträger, etwa Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt.
Neben der Kraftfahrzeughilfe gibt es in vielen Städten spezielle Fahrdienste für Menschen mit Behinderung. Träger sind häufig Wohlfahrtsverbände wie ASB oder DRK oder kommunale Dienste. Diese Fahrdienste bringen Betroffene zu Arztterminen, Therapien, Tagespflege oder Freizeitangeboten. Oft zahlen Nutzer nur einen geringen Eigenanteil, teilweise sind Fahrten bei bestimmten Merkzeichen sogar kostenlos.
Praxis-Tipp: Wenn Sie ein Merkzeichen G oder aG haben und arbeiten oder eine Ausbildung planen, sollten Sie Kraftfahrzeughilfe unbedingt prüfen. Parallel lohnt der Blick auf regionale Behindertenfahrdienste Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
So gehen Sie vor: Schritte zum eigenen Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche gibt es nicht automatisch. In der Regel müssen Sie aktiv Anträge stellen und Nachweise einreichen. Prüfen Sie zuerst Ihren Schwerbehindertenausweis und die eingetragenen Merkzeichen. Dann vergleichen Sie die genannten Leistungen mit Ihrer persönlichen Situation.
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, sollten Sie Bescheide auf Mehrbedarfe und Mobilitätsleistungen prüfen. Bei hohen laufenden Kosten für Telefon, Internet oder Mobilität lohnt sich eine gezielte Nachfrage bei Anbietern und Kostenträgern.
Hilfreiche Anlaufstellen sind Sozialverbände, Behindertenbeauftragte der Kommunen, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen und spezialisierte Rechtsberatungen. Diese Stellen kennen aktuelle Rechtsprechung und regionale Besonderheiten.
Wer seine Rechte kennt und konsequent nutzt, kann jeden Monat spürbar entlastet werden. Gerade für Menschen mit kleinem Einkommen oder Bürgergeld kann das den Unterschied machen, ob bestimmte Angebote überhaupt finanzierbar sind.




