Im Herbst und Winter 2025 erhalten Millionen Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung. Der neue Rentenbescheid für Dezember informiert darüber, wie der bisher separat gezahlte Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Dezember 2025 fest in die Monatsrente eingebaut wird, ob eine Nachzahlung entsteht und wann die neue Rente auf dem Konto ist.
Gleichzeitig läuft eine stille, aber einschneidende Änderung im Hintergrund: Die Barauszahlung der Rente („Rentenscheck“) endet, ab 2026 ist ein Konto Pflicht.
Inhaltsverzeichnis
Wer vom Rentenzuschlag und vom Dezember-Bescheid betroffen ist
Den neuen Bescheid bekommen Rentnerinnen und Rentner, deren Rente vom Rentenzuschlag erfasst ist. Im Kern geht es um Menschen mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente, deren Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag.
Hinzu kommen Alters- und Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an eine solche Erwerbsminderungsrente anschließen. Für diese Gruppe hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten EM-Rentenzuschlag eine spürbare Verbesserung beschlossen, weil ältere Jahrgänge gegenüber neueren Erwerbsminderungsrentnern lange Zeit schlechter gestellt waren.
Seit Juli 2024 erhalten diese Bestandsrentner einen Zuschlag auf ihre bisherige Rente. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, hängt vom Rentenbeginn ab: Für Renten mit Beginn zwischen 2001 und Juni 2014 gibt es pauschal 7,5 Prozent mehr, für Renten mit Beginn von Juli 2014 bis Ende 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Bisher wird dieser Zuschlag technisch getrennt von der laufenden Rente ausgezahlt, meist als zusätzliche Überweisung um die Monatsmitte.
So ändert sich der Rentenzuschlag ab Dezember 2025
Zum 1. Dezember 2025 greift die zweite Stufe der Reform. Dann wird der Zuschlag nicht mehr einfach aus dem Zahlbetrag der Rente in Prozent berechnet, sondern in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet und als dauerhafter Bestandteil der Rente geführt. Rechtsgrundlage ist der neue § 307i SGB VI.
Für die Betroffenen bedeutet das: Auf dem Konto erscheint künftig nur noch eine einzige Rentenzahlung, in der der Zuschlag bereits enthalten ist. Eine separate Zuschlagsüberweisung entfällt.
In vielen Fällen wird sich der neue Rentenbetrag in einer Größenordnung bewegen, die der bisherigen Summe aus Rente plus Zuschlag nahekommt. Eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro, die bislang mit einem Zuschlag von etwa 75 Euro aufgestockt wurde, kann ab Dezember 2025 beispielsweise mit rund 1.075 Euro als Gesamtbetrag auf dem Konto landen.
Entscheidend ist aber nicht das Beispiel, sondern die individuelle Berechnung auf Basis der Entgeltpunkte. Der Dezember-Bescheid legt genau offen, wie viele zusätzliche Entgeltpunkte für den Zuschlag angerechnet werden und welcher Monatsbetrag sich daraus ergibt.
Nachzahlung: Wann Rentner mit extra Geld rechnen können
Mit der Umstellung auf Entgeltpunkte wird die Rente rückwirkend neu durchgerechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass der neu ermittelte Zuschlag höher ist als die Pauschale, die seit Juli 2024 gezahlt wurde.
In diesen Fällen entsteht eine Nachzahlung für die Zeit von Juli 2024 bis November 2025. Je nach Rentenbeginn und Versicherungsverlauf kann das schnell mehrere Hundert Euro ausmachen, in Einzelfällen auch deutlich mehr.
Die Nachzahlung muss nicht separat beantragt werden. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berechnet und entweder zusammen mit der ersten erhöhten Dezember-Rente oder in einem gesonderten Betrag überwiesen.
Im Bescheid sollten die betroffenen Monate und der Gesamtbetrag der Nachzahlung erkennbar sein. Wer das Gefühl hat, dass der Zuschlag zu niedrig oder der Nachzahlungszeitraum zu kurz ausfällt, sollte den Bescheid sorgfältig prüfen und im Zweifel Beratung in Anspruch nehmen.
Auszahlungstermin: Wann die Dezember-Rente 2025 kommt
Die meisten gesetzlichen Renten werden nachschüssig gezahlt, also am Ende des Monats für den abgelaufenen Monat. Maßgeblich ist dabei der letzte Bankarbeitstag. Für Dezember 2025 bedeutet das: Die Rente für diesen Monat – inklusive integriertem Zuschlag – wird am 30. Dezember 2025 überwiesen.
Nur für ältere, bereits vor April 2004 begonnene Renten sowie bestimmte Folgerenten gilt weiterhin eine Vorauszahlung, hier kann der Zufluss bereits Ende November liegen.
Ende der Barauszahlung: Was „Rentenscheck“-Empfänger jetzt beachten müssen
Parallel zur Zuschlagsreform läuft eine weitere, für einige Tausend Menschen existenziell wichtige Änderung: Die klassische Barauszahlung der Rente in der Postfiliale wird eingestellt. Bereits ab Dezember 2025 bieten Deutsche Rentenversicherung und Deutsche Post diesen Service nicht mehr an, ab Januar 2026 ist er endgültig abgeschafft. Künftig werden alle Renten ausschließlich unbar auf ein Konto im In- oder Ausland überwiesen.
Betroffen sind vorwiegend hochbetagte Rentnerinnen und Rentner, Wohnungslose oder Menschen mit Pfändungen, die bislang kein eigenes Konto nutzen. Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung bei der Rentenversicherung hinterlegt hat, riskiert, dass die Rente ab Januar 2026 zunächst nicht mehr ausgezahlt wird.
Die Ansprüche verfallen zwar nicht, die Beträge werden nachgezahlt, sobald ein Konto angegeben ist, aber bis dahin fehlt das Geld im Alltag. Angehörige und Betreuer sollten deshalb frühzeitig helfen, ein Basiskonto zu eröffnen und die neue Bankverbindung zu melden.
Was Betroffene beim neuen Bescheid genau prüfen sollten
Der Dezember-Bescheid zur Rente ist mehr als nur ein Routine-Schreiben. Er entscheidet darüber, wie hoch die Rente ab 2025 tatsächlich ausfällt, ob eine Nachzahlung entsteht und ob sich die Einkommenssituation der Betroffenen in Grundsicherung, Bürgergeld, Wohngeld oder bei Krankenversicherungsbeiträgen verändert.
Rentnerinnen und Rentner sollten daher prüfen, ob Rentenart, Rentenbeginn und bisheriger Zahlbetrag korrekt sind, ob der Zuschlag plausibel erklärt wird und ob die Nachzahlung alle Monate seit Juli 2024 erfasst.
Wer in ergänzenden Sozialleistungen steckt, sollte nach Eingang der neuen Rente außerdem darauf achten, ob das Jobcenter oder das Sozialamt die geänderte Rentenhöhe korrekt berücksichtigt und ob Freibeträge sowie besondere Schutzregelungen für Erwerbsgeminderte angewendet werden.
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid ist in der Regel innerhalb eines Monats möglich – diese Frist läuft ab Zugang.
FAQ: Rentenzuschlag und Rentenbescheid im Dezember 2025
Muss ich den Rentenzuschlag oder eine Nachzahlung extra beantragen?
Nein. Der Zuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und ab Dezember 2025 in die Monatsrente eingebaut. Auch mögliche Nachzahlungen für die Zeit ab Juli 2024 werden ohne Antrag überwiesen und im Bescheid ausgewiesen.
Wann wird die Dezember-Rente 2025 ausgezahlt?
Für die meisten Rentner erfolgt die Zahlung nachschüssig am letzten Bankarbeitstag des Monats. Die Dezember-Rente 2025 mit integriertem Zuschlag wird daher in der Regel am 30. Dezember 2025 überwiesen.
Was ändert sich für Rentner mit Barauszahlung oder „Rentenscheck“?
Die Barauszahlung in der Postfiliale endet zum Jahreswechsel 2025/2026. Ab Januar 2026 zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur noch auf ein Konto aus. Wer bisher keinen Kontoauszug bekommt, sollte rechtzeitig ein Basiskonto eröffnen und die Bankdaten melden, sonst wird die Rente vorübergehend zurückgehalten.
Kann sich die höhere Rente auf Grundsicherung, Bürgergeld oder Wohngeld auswirken?
Ja. Die Rente inklusive Zuschlag zählt als Einkommen. Dadurch können sich Ansprüche auf ergänzende Sozialleistungen oder deren Höhe verändern. Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder Wohngeld erhält, sollte nach der Umstellung die neuen Bescheide der Behörden prüfen und sich bei Unklarheiten beraten lassen.




