Im Herbst und Winter 2025 erhalten Millionen Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung. Der neue Rentenbescheid fรผr Dezember informiert darรผber, wie der bisher separat gezahlte Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Dezember 2025 fest in die Monatsrente eingebaut wird, ob eine Nachzahlung entsteht und wann die neue Rente auf dem Konto ist.
Gleichzeitig lรคuft eine stille, aber einschneidende รnderung im Hintergrund: Die Barauszahlung der Rente (โRentenscheckโ) endet, ab 2026 ist ein Konto Pflicht.
Inhaltsverzeichnis
Wer vom Rentenzuschlag und vom Dezember-Bescheid betroffen ist
Den neuen Bescheid bekommen Rentnerinnen und Rentner, deren Rente vom Rentenzuschlag erfasst ist. Im Kern geht es um Menschen mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente, deren Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag.
Hinzu kommen Alters- und Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an eine solche Erwerbsminderungsrente anschlieรen. Fรผr diese Gruppe hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten EM-Rentenzuschlag eine spรผrbare Verbesserung beschlossen, weil รคltere Jahrgรคnge gegenรผber neueren Erwerbsminderungsrentnern lange Zeit schlechter gestellt waren.
Seit Juli 2024 erhalten diese Bestandsrentner einen Zuschlag auf ihre bisherige Rente. Wie hoch die Erhรถhung ausfรคllt, hรคngt vom Rentenbeginn ab: Fรผr Renten mit Beginn zwischen 2001 und Juni 2014 gibt es pauschal 7,5 Prozent mehr, fรผr Renten mit Beginn von Juli 2014 bis Ende 2018 betrรคgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Bisher wird dieser Zuschlag technisch getrennt von der laufenden Rente ausgezahlt, meist als zusรคtzliche รberweisung um die Monatsmitte.
So รคndert sich der Rentenzuschlag ab Dezember 2025
Zum 1. Dezember 2025 greift die zweite Stufe der Reform. Dann wird der Zuschlag nicht mehr einfach aus dem Zahlbetrag der Rente in Prozent berechnet, sondern in persรถnliche Entgeltpunkte umgerechnet und als dauerhafter Bestandteil der Rente gefรผhrt. Rechtsgrundlage ist der neue ยง 307i SGB VI.
Fรผr die Betroffenen bedeutet das: Auf dem Konto erscheint kรผnftig nur noch eine einzige Rentenzahlung, in der der Zuschlag bereits enthalten ist. Eine separate Zuschlagsรผberweisung entfรคllt.
In vielen Fรคllen wird sich der neue Rentenbetrag in einer Grรถรenordnung bewegen, die der bisherigen Summe aus Rente plus Zuschlag nahekommt. Eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro, die bislang mit einem Zuschlag von etwa 75 Euro aufgestockt wurde, kann ab Dezember 2025 beispielsweise mit rund 1.075 Euro als Gesamtbetrag auf dem Konto landen.
Entscheidend ist aber nicht das Beispiel, sondern die individuelle Berechnung auf Basis der Entgeltpunkte. Der Dezember-Bescheid legt genau offen, wie viele zusรคtzliche Entgeltpunkte fรผr den Zuschlag angerechnet werden und welcher Monatsbetrag sich daraus ergibt.
Nachzahlung: Wann Rentner mit extra Geld rechnen kรถnnen
Mit der Umstellung auf Entgeltpunkte wird die Rente rรผckwirkend neu durchgerechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass der neu ermittelte Zuschlag hรถher ist als die Pauschale, die seit Juli 2024 gezahlt wurde.
In diesen Fรคllen entsteht eine Nachzahlung fรผr die Zeit von Juli 2024 bis November 2025. Je nach Rentenbeginn und Versicherungsverlauf kann das schnell mehrere Hundert Euro ausmachen, in Einzelfรคllen auch deutlich mehr.
Die Nachzahlung muss nicht separat beantragt werden. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berechnet und entweder zusammen mit der ersten erhรถhten Dezember-Rente oder in einem gesonderten Betrag รผberwiesen.
Im Bescheid sollten die betroffenen Monate und der Gesamtbetrag der Nachzahlung erkennbar sein. Wer das Gefรผhl hat, dass der Zuschlag zu niedrig oder der Nachzahlungszeitraum zu kurz ausfรคllt, sollte den Bescheid sorgfรคltig prรผfen und im Zweifel Beratung in Anspruch nehmen.
Auszahlungstermin: Wann die Dezember-Rente 2025 kommt
Die meisten gesetzlichen Renten werden nachschรผssig gezahlt, also am Ende des Monats fรผr den abgelaufenen Monat. Maรgeblich ist dabei der letzte Bankarbeitstag. Fรผr Dezember 2025 bedeutet das: Die Rente fรผr diesen Monat โ inklusive integriertem Zuschlag โ wird am 30. Dezember 2025 รผberwiesen.
Nur fรผr รคltere, bereits vor April 2004 begonnene Renten sowie bestimmte Folgerenten gilt weiterhin eine Vorauszahlung, hier kann der Zufluss bereits Ende November liegen.
Ende der Barauszahlung: Was โRentenscheckโ-Empfรคnger jetzt beachten mรผssen
Parallel zur Zuschlagsreform lรคuft eine weitere, fรผr einige Tausend Menschen existenziell wichtige รnderung: Die klassische Barauszahlung der Rente in der Postfiliale wird eingestellt. Bereits ab Dezember 2025 bieten Deutsche Rentenversicherung und Deutsche Post diesen Service nicht mehr an, ab Januar 2026 ist er endgรผltig abgeschafft. Kรผnftig werden alle Renten ausschlieรlich unbar auf ein Konto im In- oder Ausland รผberwiesen.
Betroffen sind vorwiegend hochbetagte Rentnerinnen und Rentner, Wohnungslose oder Menschen mit Pfรคndungen, die bislang kein eigenes Konto nutzen. Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung bei der Rentenversicherung hinterlegt hat, riskiert, dass die Rente ab Januar 2026 zunรคchst nicht mehr ausgezahlt wird.
Die Ansprรผche verfallen zwar nicht, die Betrรคge werden nachgezahlt, sobald ein Konto angegeben ist, aber bis dahin fehlt das Geld im Alltag. Angehรถrige und Betreuer sollten deshalb frรผhzeitig helfen, ein Basiskonto zu erรถffnen und die neue Bankverbindung zu melden.
Was Betroffene beim neuen Bescheid genau prรผfen sollten
Der Dezember-Bescheid zur Rente ist mehr als nur ein Routine-Schreiben. Er entscheidet darรผber, wie hoch die Rente ab 2025 tatsรคchlich ausfรคllt, ob eine Nachzahlung entsteht und ob sich die Einkommenssituation der Betroffenen in Grundsicherung, Bรผrgergeld, Wohngeld oder bei Krankenversicherungsbeitrรคgen verรคndert.
Rentnerinnen und Rentner sollten daher prรผfen, ob Rentenart, Rentenbeginn und bisheriger Zahlbetrag korrekt sind, ob der Zuschlag plausibel erklรคrt wird und ob die Nachzahlung alle Monate seit Juli 2024 erfasst.
Wer in ergรคnzenden Sozialleistungen steckt, sollte nach Eingang der neuen Rente auรerdem darauf achten, ob das Jobcenter oder das Sozialamt die geรคnderte Rentenhรถhe korrekt berรผcksichtigt und ob Freibetrรคge sowie besondere Schutzregelungen fรผr Erwerbsgeminderte angewendet werden.
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid ist in der Regel innerhalb eines Monats mรถglich โ diese Frist lรคuft ab Zugang.
FAQ: Rentenzuschlag und Rentenbescheid im Dezember 2025
Muss ich den Rentenzuschlag oder eine Nachzahlung extra beantragen?
Nein. Der Zuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und ab Dezember 2025 in die Monatsrente eingebaut. Auch mรถgliche Nachzahlungen fรผr die Zeit ab Juli 2024 werden ohne Antrag รผberwiesen und im Bescheid ausgewiesen.
Wann wird die Dezember-Rente 2025 ausgezahlt?
Fรผr die meisten Rentner erfolgt die Zahlung nachschรผssig am letzten Bankarbeitstag des Monats. Die Dezember-Rente 2025 mit integriertem Zuschlag wird daher in der Regel am 30. Dezember 2025 รผberwiesen.
Was รคndert sich fรผr Rentner mit Barauszahlung oder โRentenscheckโ?
Die Barauszahlung in der Postfiliale endet zum Jahreswechsel 2025/2026. Ab Januar 2026 zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur noch auf ein Konto aus. Wer bisher keinen Kontoauszug bekommt, sollte rechtzeitig ein Basiskonto erรถffnen und die Bankdaten melden, sonst wird die Rente vorรผbergehend zurรผckgehalten.
Kann sich die hรถhere Rente auf Grundsicherung, Bรผrgergeld oder Wohngeld auswirken?
Ja. Die Rente inklusive Zuschlag zรคhlt als Einkommen. Dadurch kรถnnen sich Ansprรผche auf ergรคnzende Sozialleistungen oder deren Hรถhe verรคndern. Wer Grundsicherung, Bรผrgergeld oder Wohngeld erhรคlt, sollte nach der Umstellung die neuen Bescheide der Behรถrden prรผfen und sich bei Unklarheiten beraten lassen.




