Schwerbehindertenrente höher als die Altersrente nach 45 Jahren

Es gibt mehrere Konstellationen, in denen die Rente für schwerbehinderte Menschen im Zahlbetrag höher wirken kann als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das passiert nicht, weil sie per Definition „besser“ wäre, sondern weil sich der konkrete Rentenbeginn und die Erwerbsbiografie unterscheiden.

Eine häufige Situation: Die 45-Jahre-Rente wird zum frühestmöglichen abschlagsfreien Termin genommen, zum Beispiel einige Monate vor 65. Die Schwerbehindertenrente wird dagegen später begonnen, etwa mit 65 abschlagsfrei.

Dann hat die Person bis zum späteren Start oft weitere Beitragsmonate gesammelt. Selbst wenn das nur wenige Monate sind, können zusätzliche Entgeltpunkte die Monatsrente erhöhen.

Außerdem wirken Rentenanpassungen bis zum späteren Beginn auf eine höhere Bemessungsgrundlage. In so einer Konstellation kann die später beginnende Schwerbehindertenrente im Monat höher ausfallen als die früher beginnende 45-Jahre-Rente.

Eine zweite Situation betrifft Abschläge: Wenn die Schwerbehindertenrente vorzeitig beginnt, sinkt sie zwar durch die 0,3-Prozent-Abschläge. Aber der Vergleich wird manchmal gegen eine andere Rentenart geführt, etwa gegen die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen, weil die 45-Jahre-Voraussetzungen doch nicht vollständig erfüllt sind oder bestimmte Zeiten nicht zählen.

Dann kann die Schwerbehindertenrente trotz Abschlägen im Ergebnis günstiger aussehen, weil der Rentenbeginn und die Abschlagslogik anders gelagert sind. In der Praxis ist das dann kein Vergleich „Schwerbehinderung gegen 45 Jahre“, sondern „Schwerbehinderung gegen eine andere, abschlagsbehaftete Alternative“.

Wann die Schwerbehindertenrente niedriger ausfällt

Sobald die Schwerbehindertenrente deutlich vor der abschlagsfreien Altersgrenze begonnen wird, sind Abschläge der naheliegende Grund für einen niedrigeren Zahlbetrag.

Wer beispielsweise drei Jahre früher startet, kann nahe an den maximalen Abschlag herankommen. Dieser Unterschied bleibt dauerhaft und kann im Monat erheblich sein.

Auch ohne Abschläge kann die Schwerbehindertenrente niedriger sein, wenn der Versicherungsverlauf bis zum Beginn weniger Entgeltpunkte enthält als im Vergleichsfall.

Das kann passieren, wenn jemand vor dem Rentenstart längere Phasen mit geringem beitragspflichtigem Einkommen hatte oder wenn beitragsfreie Zeiten im jeweiligen Verlauf unterschiedlich bewertet werden. Die Rentenformel reagiert auf Entgeltpunkte, nicht auf die Rentenartbezeichnung.

Der oft übersehene Punkt: „Höher“ ist nicht automatisch „besser“

Selbst wenn die Schwerbehindertenrente im Monat höher ausfällt, kann die Gesamtbilanz anders aussehen, weil sie möglicherweise später beginnt. Umgekehrt kann eine etwas niedrigere Rente, die früher startet, über die Jahre gerechnet mehr Gesamtauszahlung bringen, besonders wenn mehrere Monate oder Jahre Rentenbezug dazwischenliegen.

Zusätzlich spielt die individuelle Situation eine Rolle: Gesundheitslage, Arbeitsmarkt, Steuer- und Krankenversicherungsfolgen sowie der Wunsch, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen.

Hinzuverdienst: Warum die Debatte seit einigen Jahren anders geführt wird

Die Frage „Welche Rente ist höher?“ wurde früher oft mit dem Argument verknüpft, ob und wie viel man neben der vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen darf. Inzwischen ist der Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten deutlich liberalisiert worden.

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann nach den aktuellen Informationen der Rentenversicherung grundsätzlich ohne Kürzung hinzuverdienen. Damit hat sich der praktische Spielraum erhöht, den Übergang in die Rente flexibel zu gestalten, was wiederum den Blick auf den optimalen Rentenbeginn verändert.

Beispiel aus der Praxis

Stell dir einen Fall vor, der in Beratungsstellen so ähnlich immer wieder vorkommt: Jemand erfüllt beide Voraussetzungen, also die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und außerdem einen anerkannten Grad der Behinderung von 50.

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Der Unterschied entsteht dann nicht durch „die Rentenart an sich“, sondern dadurch, dass die Schwerbehindertenrente in diesem Beispiel später beginnt und bis dahin noch Beiträge dazukommen – und der Start nach einer Rentenanpassung liegt.

Nehmen wir dafür eine fiktive Person, Jahrgang 1962, nennen wir sie Martina. Martina hat über Jahrzehnte ziemlich durchgehend gearbeitet und kommt mit 64 Jahren und 8 Monaten auf die erforderlichen 45 Jahre. Gleichzeitig liegt bei ihr seit einiger Zeit ein Grad der Behinderung von 50 vor.

Martina könnte deshalb zwei Wege gehen: Martina beginnt die Altersrente nach 45 Jahren sofort, sobald sie abschlagsfrei möglich ist, also mit 64 Jahren und 8 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt hat sie aus ihrem bisherigen Versicherungsverlauf, vereinfacht dargestellt, 50,00 Entgeltpunkte gesammelt.

Für die Berechnung nehmen wir einen runden aktuellen Rentenwert von 40 Euro pro Entgeltpunkt an, damit man die Mechanik leichter sieht. Dann läge ihre Monatsrente ungefähr bei 50,00 × 40 Euro = 2.000 Euro brutto (Zugangsfaktor 1,0, weil abschlagsfrei).

Jetzt der zweite Weg: Martina arbeitet nach Erreichen der 45 Jahre noch vier Monate weiter und nimmt danach die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit 65.

In diesen vier Monaten zahlt sie weiter Beiträge und sammelt zusätzliche Entgeltpunkte. Wenn ihr Einkommen ungefähr dem Durchschnitt entspricht, kommt sie pro Monat grob auf rund 0,083 Entgeltpunkte.

Vier Monate bringen dann etwa 0,33 Entgeltpunkte zusätzlich. Dadurch steht sie beim Rentenbeginn nicht mehr bei 50,00, sondern bei rund 50,33 Entgeltpunkten.

Damit läge die Schwerbehindertenrente in diesem Beispiel bei etwa 50,33 × 40 Euro = 2.013 Euro brutto im Monat. Sie ist also im Monatsbetrag höher als die Rente nach 45 Jahren, obwohl beide Abschlagsfreiheit haben.

Der Unterschied wirkt klein, ist aber in der Praxis realistisch, weil wenige zusätzliche Beitragsmonate bei einer ohnehin hohen Rente den Zahlbetrag sichtbar anheben können.

Der Effekt kann noch deutlicher ausfallen, wenn zwischen den beiden Rentenbeginnen eine Rentenanpassung liegt. Angenommen, Martina startet die 45-Jahre-Rente im Mai, die Schwerbehindertenrente aber erst im September, und im Juli gibt es eine Rentenanpassung.

Dann startet die spätere Rente bereits auf dem höheren Rentenwert, während die frühere Rente zwar ebenfalls angepasst wird, aber in der Wahrnehmung entsteht oft genau daraus der Satz „die spätere ist höher“, weil der erste Zahlbetrag beim späteren Start bereits höher aussieht.

Wichtig: In diesem Praxisbeispiel ist die Schwerbehindertenrente monatlich höher, weil Martina später beginnt und dadurch mehr Entgeltpunkte hat und möglicherweise der Start nach einer Rentenanpassung liegt. Trotzdem kann die frühere 45-Jahre-Rente in der Gesamtbetrachtung mehr Geld gebracht haben, weil sie vier Monate länger gezahlt wurde.

Genau deshalb ist „höher im Monat“ nicht automatisch gleichbedeutend mit „besser insgesamt“, und in der Beratung wird fast immer beides nebeneinander gerechnet: Monatsbetrag und Gesamtsumme bis zu einem bestimmten Alter.

Fazit

Die Schwerbehindertenrente wirkt häufig dann „höher“, wenn sie später und abschlagsfrei beginnt und bis dahin zusätzliche Entgeltpunkte erworben wurden, während die 45-Jahre-Rente früher begonnen wurde. Sie kann aber auch deutlich niedriger sein, wenn sie frühzeitig mit Abschlägen bezogen wird.

Wer seriös vergleichen will, kommt nicht um eine individuelle Probeberechnung herum, weil wenige Monate Unterschied beim Rentenbeginn, kleine Abweichungen bei anrechenbaren Zeiten oder ein Abschlag den Zahlbetrag stärker verändern können als der Name der Rentenart.