Menschen mit Schwerbehinderung sollen ihren Ausweis künftig auch digital auf dem Smartphone vorzeigen können. Hamburg und Thüringen entwickeln dafür eine Lösung, die in die europäische EUDI-Wallet eingebunden werden soll.
Noch handelt es sich jedoch um ein Pilotprojekt. Erste Ergebnisse werden im März 2027 erwartet, während das Vorhaben in Thüringen bis September 2027 laufen soll.
Hamburg und Thüringen erproben den digitalen Nachweis
Der geplante digitale Schwerbehindertenausweis soll Betroffenen ermöglichen, ihre Schwerbehinderteneigenschaft sicher über das Smartphone nachzuweisen. Das Vorhaben wird vom Bund mit 1,2 Millionen Euro gefördert und fachlich von der Föderalen IT-Kooperation begleitet.
Nach den Informationen zum Pilotprojekt sollen die Erfahrungen aus Hamburg und Thüringen später als Grundlage für eine mögliche Einführung in ganz Deutschland dienen. Eine verbindliche Entscheidung über den bundesweiten Start gibt es bisher nicht.
| Punkt | Aktueller Stand |
|---|---|
| Beteiligte Länder | Hamburg und Thüringen |
| Geplante Anwendung | Digitaler Nachweis über die EUDI-Wallet |
| Förderung | 1,2 Millionen Euro vom Bund |
| Erste Ergebnisse | Bis März 2027 |
| Laufzeit des Projekts | In Thüringen bis September 2027 |
| Bundesweite Einführung | Noch nicht beschlossen |
Was die EUDI-Wallet ist
Die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, ist eine digitale Brieftasche für persönliche Nachweise. Sie soll als App auf dem Smartphone verfügbar sein und Dokumente sowie behördlich bestätigte Angaben digital aufnehmen können.
Nutzer sollen sich damit sowohl online als auch vor Ort ausweisen können. Neben Identitätsdaten können später weitere Nachweise hinzukommen, darunter der Führerschein oder der Schwerbehindertenausweis.
Deutschland plant nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung die erste Stufe seiner staatlichen EUDI-Wallet für Anfang 2027. Die App soll kostenlos und freiwillig nutzbar sein.
Der digitale Ausweis ist noch nicht verfügbar
Die Ankündigung bedeutet nicht, dass Menschen mit Schwerbehinderung ihren Ausweis bereits jetzt auf das Smartphone laden können. Zunächst müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen, Verwaltungsregister angebunden und Prüfstellen mit geeigneten Lesemöglichkeiten ausgestattet werden.
Auch die EUDI-Wallet selbst befindet sich noch in der Entwicklung und Erprobung. Erst danach kann der digitale Schwerbehindertenausweis schrittweise in den Alltag eingebunden werden.
Das Pilotprojekt soll unter anderem klären, wie die Versorgungsämter einen verlässlichen digitalen Nachweis ausstellen können. Ebenso muss festgelegt werden, wie Behörden, Unternehmen und andere Einrichtungen die Gültigkeit des Nachweises prüfen.
Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte soll weiterhin nutzbar bleiben
Nach dem derzeitigen Konzept soll die EUDI-Wallet freiwillig sein. Das Bundesdigitalministerium erklärt ausdrücklich, dass analoge Angebote weiterhin bestehen bleiben sollen.
Menschen ohne Smartphone oder mit Schwierigkeiten bei der Bedienung digitaler Anwendungen dürfen deshalb nicht ausgeschlossen werden. Der digitale Nachweis soll eine zusätzliche Möglichkeit bieten und den bisherigen Ausweis nach aktuellem Stand nicht kurzfristig ersetzen.
Diese Wahlmöglichkeit ist besonders wichtig, weil viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises älter sind. Hinzu kommen Menschen, die wegen einer Sehbehinderung, einer motorischen Einschränkung oder anderer Beeinträchtigungen auf besonders gut zugängliche Anwendungen angewiesen sind.
Barrierefreiheit bleibt eine wichtige Aufgabe
“Eine digitale Lösung erleichtert den Alltag nur dann, wenn sie tatsächlich barrierefrei oder zumindest umfassend barrierearm gestaltet ist. Dazu gehören gut lesbare Inhalte, eine Bedienung über Bildschirmleseprogramme, verständliche Menüs und ausreichend große Schaltflächen”, warnt Carolin-Jana Klose von Gegen-Hartz.
Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen digitalen Kenntnissen müssen die Anwendung nutzen können. Die Bundesregierung kündigt aber an, bei der Entwicklung der staatlichen Wallet unter anderem Leichte Sprache und eine barrierearme Gestaltung zu berücksichtigen.
“In der Erprobungsphase wird sich zeigen müssen, ob diese Anforderungen auch beim digitalen Schwerbehindertenausweis eingehalten werden. Eine App, die für Teile der betroffenen Gruppe kaum bedienbar ist, würde den Anspruch auf mehr Teilhabe verfehlen”, so die Expertin weiter.
Was sich beim Anspruch auf den Ausweis nicht ändert
Die Digitalisierung verändert nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Nach Paragraf 2 SGB IX gilt ein Mensch grundsätzlich als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Ausweis wird weiterhin auf Grundlage einer behördlichen Feststellung ausgestellt. Er enthält Angaben über die Schwerbehinderteneigenschaft, den Grad der Behinderung und gegebenenfalls anerkannte Merkzeichen.
Auch ein digitaler Nachweis begründet keine neuen Nachteilsausgleiche. Er dokumentiert lediglich die bereits von der zuständigen Behörde festgestellten Voraussetzungen.
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 erhalten auch bei einer arbeitsrechtlichen Gleichstellung keinen Schwerbehindertenausweis. Daran würde eine digitale Ausweisform nichts ändern.
Welche Vorteile der Smartphone-Ausweis bieten könnte
Ein digitaler Ausweis könnte das Risiko verringern, dass Betroffene ihre Plastikkarte zu Hause vergessen. Wer sein Smartphone ohnehin dabeihat, könnte den Nachweis bei Behörden, kulturellen Einrichtungen oder anderen berechtigten Stellen unmittelbar aufrufen.
Darüber hinaus könnte die Wallet das Einreichen von Nachweisen in digitalen Antragsverfahren erleichtern. Das Bundesarbeitsministerium nennt den Schwerbehindertenausweis ausdrücklich als einen der Nachweise, die künftig über das Smartphone verfügbar sein sollen.
Eine solche Lösung könnte zudem verhindern, dass Ausweiskopien per E-Mail verschickt oder mehrfach hochgeladen werden müssen. Dafür müssen die beteiligten Behörden ihre Systeme allerdings sicher miteinander verbinden.
Daten sollen nur einmal erfasst werden
Das Projekt ist Teil des sogenannten Once-Only-Prinzips. Bürger sollen Angaben, die einer Behörde bereits vorliegen, nicht für jedes Verwaltungsverfahren erneut einreichen müssen.
Dafür sollen die Daten der Versorgungsämter nach einheitlichen Vorgaben bereitgestellt werden. Andere berechtigte Behörden oder digitale Anwendungen könnten benötigte Nachweise dann sicher abrufen beziehungsweise prüfen.
Die genaue Ausgestaltung muss hohe Anforderungen an Datenschutz und Zugriffsrechte erfüllen. Eine Schwerbehinderung gehört zu den besonders sensiblen persönlichen Informationen und darf nicht ohne ausreichenden Schutz offengelegt werden.
Wie die persönlichen Daten geschützt werden sollen
Nach den Planungen für die staatliche EUDI-Wallet werden persönliche Daten verschlüsselt auf dem Smartphone verarbeitet. Eine gebündelte Speicherung aller Nutzungsdaten bei einer einzigen Stelle oder die Bildung von Nutzungsprofilen soll technisch verhindert werden.
Die Nutzer sollen selbst entscheiden können, welche Nachweise sie für einen bestimmten Vorgang freigeben. Wie diese Vorgaben beim Schwerbehindertenausweis umgesetzt werden, gehört zu den Fragen, die im Pilotprojekt praktisch geprüft werden müssen.
Zusätzliche Schutzvorkehrungen werden für den Verlust oder Diebstahl eines Smartphones benötigt. Ebenso muss geklärt sein, wie Betroffene ihren digitalen Nachweis auf einem neuen Gerät wiederherstellen oder sperren lassen können.
Noch fehlen Regeln für die Anerkennung im Alltag
Ein digitaler Ausweis hilft nur, wenn er von Behörden, Verkehrsunternehmen, Arbeitgebern und anderen Stellen zuverlässig geprüft werden kann. Dafür werden technische Prüfverfahren und eindeutige Vorgaben zur Anerkennung benötigt.
Noch ist beispielsweise nicht abschließend bekannt, welche Angaben angezeigt werden und ob auch Beiblätter oder Wertmarken für die unentgeltliche Beförderung digital abgebildet werden. Betroffene sollten daher nicht davon ausgehen, dass sämtliche ergänzenden Nachweise automatisch in der ersten Version enthalten sein werden.
Bis zur offiziellen Einführung bleibt der vorhandene Schwerbehindertenausweis das entscheidende Dokument. Wer Nachteilsausgleiche beanspruchen möchte, sollte ihn weiterhin mitführen.
Häufige Fragen zum digitalen Schwerbehindertenausweis
1. Kann der Schwerbehindertenausweis schon auf das Smartphone geladen werden?
Nein. Hamburg und Thüringen erproben derzeit erst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen digitalen Nachweis.
2. Wann soll der digitale Ausweis eingeführt werden?
Erste Projektergebnisse werden bis März 2027 erwartet, das Pilotprojekt soll in Thüringen bis September 2027 laufen. Ein Termin für eine bundesweite Einführung steht noch nicht fest.
3. Wird der bisherige Schwerbehindertenausweis abgeschafft?
Nach aktuellem Stand ist keine Abschaffung angekündigt. Die EUDI-Wallet soll freiwillig sein, während analoge Nachweise weiterhin angeboten werden.
4. Ändert der digitale Ausweis die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung?
Nein. Voraussetzung bleibt grundsätzlich ein festgestellter GdB von mindestens 50 sowie die Erfüllung der weiteren gesetzlichen Bedingungen.
5. Werden auch Merkzeichen und Wertmarken digital gespeichert?
Die Aufnahme der im Ausweis eingetragenen Merkmale ist Teil der technischen Ausgestaltung. Ob ergänzende Beiblätter und Wertmarken bereits in der ersten Version digital verfügbar sein werden, ist noch nicht abschließend bekannt.
6. Was passiert bei Verlust des Smartphones?
Für solche Fälle müssen Sperr- und Wiederherstellungsverfahren eingerichtet werden. Da der digitale Nachweis freiwillig bleiben soll, kann der vorhandene Ausweis weiterhin als Alternative genutzt werden.




