Sammelklage gegen E.ON: Nur noch bis 14. September anmelden

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Wer eine hohe Fernwärmerechnung von E.ON Energy Solutions erhalten hat, sollte jetzt handeln. Entscheidend ist die Eintragung in das Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz. Der Klage-Check der Verbraucherzentrale hilft bei der Vorbereitung, ersetzt die Registeranmeldung aber nicht.

Warnhinweis: Die Anmeldung ist nur noch bis einschließlich 14. September 2026 möglich. Danach ist eine Teilnahme an diesem Verfahren nicht mehr möglich.

Dabei geht es um Preisänderungsklauseln, die möglicherweise unwirksam sind und über erhebliche Preissteigerungen bei Fernwärme. Das Oberlandesgericht Hamm hat Zweifel an einzelnen Klauseln erkennen lassen. Gewonnen ist das Verfahren damit allerdings noch nicht.

So funktioniert die Anmeldung

  1. Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen: Prüfen, ob der eigene Vertrag grundsätzlich zur Sammelklage passt.
  2. Beim Bundesamt für Justiz ins Verbandsklageregister eintragen: Dort das Verfahren gegen die E.ON Energy Solutions GmbH auswählen und das Online-Formular ausfüllen.
  3. Bestätigung aufbewahren: Die Bestätigung über den Registereintrag sichern.

Achtung: Nur der Eintrag im Verbandsklageregister zählt als Teilnahme. Ein Klage-Check, Newsletter oder eine Registrierung bei der Verbraucherzentrale genügt nicht. Die Anmeldung ist kostenlos und grundsätzlich ohne Anwalt möglich.

Wer jetzt sofort prüfen sollte

Nicht jeder, der eine hohe Heizkostenabrechnung bekommen hat, kann sich beteiligen. Entscheidend sind der Vertragspartner, der Fernwärmevertrag und die verwendete Preisänderungsregelung.

Teilnahme kommt infrage Teilnahme nicht einfach möglich
Sie hatten oder haben selbst einen Fernwärmevertrag mit der E.ON Energy Solutions GmbH Sie zahlen Fernwärme nur über die Nebenkosten an Ihren Vermieter
Ihr Vertrag beziehungsweise Ihre Preisformel fällt unter die beanstandeten Konstellationen Ihr Vertrag besteht mit einem anderen E.ON-Unternehmen oder einem anderen Versorger
Auch ein inzwischen beendeter Vertrag kann erfasst sein Eine hohe Rechnung allein reicht nicht
Ihr Fall passt nach dem Klage-Check zu dem Verfahren Sie haben mit E.ON bereits einen abschließenden Vergleich geschlossen

Betroffene sollten deshalb Vertrag und Preisblätter prüfen und anschließend den Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen.

Beispiel René: Die Nachzahlung kam noch nach dem Umzug

René ist 36 Jahre alt und lebt inzwischen in Heilbronn. Zuvor wohnte er in Erkrath-Hochdahl und hatte dort selbst einen Fernwärmevertrag mit der E.ON Energy Solutions GmbH.

Die Arbeitspreise stiegen stark. Mit der Jahresabrechnung kam schließlich eine Nachforderung, die René für kaum nachvollziehbar hält. Obwohl er inzwischen umgezogen ist und der alte Vertrag nicht mehr läuft, kann der frühere Vertrag für die Sammelklage weiterhin relevant sein.

Für René zählt also nicht sein heutiger Wohnort Heilbronn. Entscheidend sind der damalige Vertrag, das damalige Versorgungsgebiet und die darin verwendete Preisformel.

Darum geht es bei der Sammelklage

E.ON Energy Solutions berechnet Fernwärmepreise mithilfe von Preisänderungsformeln. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, müssen aber gesetzlichen Anforderungen genügen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält bestimmte von E.ON verwendete Formeln für unwirksam. Die Klage soll klären, ob Verbraucher einige Erhöhungen hinnehmen müssen und ob Sie überzahlte Beträge zurückfordern können.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in der mündlichen Verhandlung Zweifel an einzelnen Klauseln erkennen lassen. Ein endgültiges Urteil liegt aber noch nicht vor. Deshalb gibt es derzeit weder eine garantierte Rückzahlung noch einen sicheren Prozesserfolg.

Diese Versorgungsgebiete nennt die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale führt unter anderem Versorgungsgebiete in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen auf.

Dazu gehören unter anderem Erkrath-Hochdahl, Dortmund-Kirchlinde, Dortmund-Schüren, Dortmund-Westerfilde, Bergisch Gladbach, Leverkusen-Steinbüchel, Recklinghausen, Wuppertal-Hilgershöhe, Hamburg-Lohbrügge-Nord, Hamburg-Rahlstedt, Elmshorn-Rethfeld, Pinneberg-Wiesengrund, Langen-Oberlinden und Schwalbach-Limes.

Die Gebietsliste entscheidet nicht allein über die Teilnahme. Wichtig sind der  konkrete Vertrag und die verwendete Preisformel.

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Mieter mit Nebenkostenabrechnung müssen besonders aufpassen

Viele Mieter zahlen Fernwärmekosten lediglich über die Betriebs- oder Heizkostenabrechnung. Dann hat häufig der Vermieter den Liefervertrag mit E.ON abgeschlossen.

Wer selbst kein Vertragspartner der E.ON Energy Solutions GmbH ist, kann nicht ohne Weiteres eigene Rückzahlungsansprüche geltend machen.

Bei Eigentümergemeinschaften kann die WEG Vertragspartner sein. Auch hier geht es um den konkreten Fall.

Die Registeranmeldung kann die Verjährung hemmen

Die rechtzeitige Eintragung in das Verbandsklageregister kann für die erfassten Ansprüche die Verjährung hemmen. Das ist besonders bei älteren Preissteigerungen wichtig.

Das Verfahren klärt zunächst zentrale Rechtsfragen. Je nach Ausgang können anschließend weitere Schritte nötig sein.

Rechnung nicht einfach unbezahlt lassen

Wer sich der Sammelklage anschließt, sollte laufende Fernwärmerechnungen nicht allein deshalb einstellen. Das Verfahren hindert E.ON zunächst nicht daran, offene Forderungen anzumahnen.

Wer dieses Risiko vermeiden möchte, kann strittige Rechnungen unter Vorbehalt bezahlen und seinen Widerspruch gegen die Preiserhöhung aufrechterhalten.

Ein vorheriger Widerspruch ist für die Registeranmeldung nicht zwingend erforderlich.

Das sollten E.ON-Fernwärmekunden jetzt tun

Wer vermutlich betroffen ist, sollte seinen Vertrag prüfen und bei einem passenden Fall die Eintragung ins Verbandsklageregister abschließen.

Für René heißt das: Sein Umzug nach Heilbronn ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist sein früherer eigener Fernwärmevertrag in Erkrath-Hochdahl. Passt dieser zu den Kriterien der Klage, muss er sich fristgerecht anmelden.

FAQ: Sammelklage gegen E.ON

Bis wann muss ich mich anmelden?

Bis einschließlich 14. September 2026.

Wo muss ich mich anmelden?

Im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz. Der Klage-Check der Verbraucherzentrale ersetzt diese Anmeldung nicht.

Bekomme ich nach der Anmeldung automatisch Geld zurück?

Nein. Das Verfahren klärt zunächst zentrale Rechtsfragen. Ein Erfolg kann Rückforderungen erleichtern, garantiert aber keine automatische Auszahlung.

Quellen

Bundesamt für Justiz: Verbandsklageregister – Verfahren gegen E.ON Energy Solutions GmbH
Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen E.ON Energy Solutions GmbH
Verbraucherzentrale: Alle Fragen zur Klage gegen E.ON
Verbraucherzentrale: Klage-Check und Hinweise zur Eintragung in das Klageregister