Pflege: Das neue Familienpflegegeld steht nach Anfrage auf der Kippe

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Wer Angehörige pflegt, trägt in Deutschland häufig nicht nur eine enorme emotionale und körperliche Last, sondern auch ein beträchtliches finanzielles Risiko. Genau auf diesen Zusammenhang hat die Bundestagsabgeordnete Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, mit einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung aufmerksam gemacht.

Ihre Fragen zielten auf einen Punkt, der seit Jahren bekannt ist und doch  immer wieder an den Rand gedrängt wird: Welche Einkommensverluste, Einbußen bei der Altersvorsorge und weiteren Armutsgefahren entstehen durch familiäre Pflege, und was unternimmt der Staat, um diese Risiken wirksam zu verringern?

Die Antwort der Bundesregierung ist insofern aufschlussreich, weil sie gerade nicht den Eindruck vermittelt, als stünde eine grundlegende Verbesserung kurz bevor.

Statt eine neue Absicherung für pflegende Angehörige in Aussicht zu stellen, verweist die Bundesregierung weitgehend auf bereits bestehende Regelungen.

Das betrifft vor allem Beiträge zur Rentenversicherung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung sowie das Pflegeunterstützungsgeld. Das sind bekannte Bausteine des bisherigen Systems.

Sie federn einzelne Folgen zwar ab, beseitigen aber das strukturelle Problem nicht: Wer über Jahre hinweg im Familienkreis pflegt, verliert häufig Einkommen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und spätere Rentenansprüche, ohne dafür einen verlässlichen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Kein Wort mehr über das geplante Familienpflegegeld.

Die eigentliche Brisanz liegt nicht nur in der Antwort, sondern auch in dem, was fehlt

Besonders bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort ausdrücklich einräumt, Informationen im Sinne der Fragestellung nicht vorliegen zu haben.

Es bedeutet, dass ausgerechnet bei einer gesellschaftlich hochrelevanten Form unbezahlter Sorgearbeit keine belastbare, systematisch aufgearbeitete Datengrundlage vorgelegt wird, obwohl die sozialen Folgen seit langem diskutiert werden.

Im Koalitionsvertrag wird die perspektivische Einführung eines Familienpflegegeldes ausdrücklich zur Prüfung gestellt.

Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte zudem ein Modell ins Gespräch gebracht, das sich am Elterngeld orientieren sollte.

In der Antwort auf die kleine Anfrage der Linken taucht dieses Vorhaben jedoch nicht mehr auf. Das ist kein gutes Signal. Denn wenn ein zuvor öffentlich beworbener Ansatz in einer präzisen parlamentarischen Antwort nicht einmal erwähnt wird, spricht vieles dafür, dass dieses Projekt gegenwärtig nicht mit Nachdruck vorangetrieben wird.

Pflegende Angehörige sichern das System – und zahlen dafür häufig selbst

Die gesellschaftliche Schieflage wird besonders deutlich, wenn man die Rolle pflegender Angehöriger im deutschen Pflegesystem betrachtet. Ein erheblicher Teil der Versorgung findet zuhause statt.

Ohne familiäre Pflege würde das gesamte System noch schneller an seine Grenzen stoßen. Trotzdem ist die finanzielle Absicherung der Menschen, die diese Arbeit leisten, schwach ausgeprägt.

Pflege im Familienkreis gilt oft als wünschenswert, wird aber sozialrechtlich weiterhin eher als private Aufgabe behandelt, die durch punktuelle Hilfen etwas gemildert werden soll.

Genau hier liegt das Problem. Die bestehende Logik lautet im Grunde: Die Familie soll einspringen, und der Staat beteiligt sich begrenzt an einzelnen Folgekosten.

Doch familiäre Pflege ist oft keine kurzfristige Unterbrechung des Alltags, sondern ein Zustand über Jahre. Wer Arbeitszeit reduziert, ganz aus dem Beruf aussteigt oder sich nur noch in geringerem Umfang erwerbstätig halten kann, verliert nicht nur aktuelles Einkommen.

Es entstehen Lücken in der Erwerbsbiografie, geringere Aufstiegschancen und niedrigere Alterseinkünfte. Diese Folgen kumulieren. Was zunächst wie ein vorübergehender Verzicht aussieht, wird auf lange Sicht zur sozialen Gefährdung.

Die Zahlen des VdK zeigen, wie eng Pflege und Armutsrisiko zusammenhängen

Wie deutlich dieser Zusammenhang ist, belegt die vom Sozialverband VdK veröffentlichte Auswertung. Demnach liegt das Armutsrisiko pflegender Angehöriger bei 19,9 Prozent und damit klar über dem Wert der Gesamtbevölkerung. Besonders belastet sind pflegende Frauen sowie Pflegepersonen im Alter von 18 bis 64 Jahren.

Pflegehaushalte verfügen zugleich über ein niedrigeres Einkommen als Haushalte ohne entsprechende Pflegeverantwortung. Die Studie beschreibt damit kein Randphänomen, sondern ein Muster: Pflege macht finanziell verwundbar.

Die Ergebnisse sind deshalb wichtig, weil sie die Schwächen des geltenden Systems in einer Deutlichkeit sichtbar machen, die sich nicht mit dem Hinweis auf bestehende Einzelregelungen relativieren lässt. Wenn nahezu jede fünfte pflegende Person armutsgefährdet ist, dann haben Rentenbeiträge in begrenzter Höhe und minimale Absicherungen in anderen Sozialversicherungen das Problem offensichtlich nicht gelöst.

Sie können Härten etwas abfedern, aber sie ersetzen keinen echten Einkommensausgleich.

Hinzu kommt, dass sich die Belastung ungleich verteilt. Vor allem Frauen tragen einen überproportionalen Teil familiärer Pflegearbeit. Damit verschärft sich ein ohnehin bestehendes Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt und bei der Alterssicherung.

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Wer wegen Pflege über Jahre hinweg beruflich zurücksteckt, ist nicht nur im Moment der Pflegesituation benachteiligt, sondern oft weit darüber hinaus. Die Pflegefrage ist deshalb auch eine Frage sozialer Gleichstellung.

Warum die bisherigen Regelungen nicht ausreichen

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort unter anderem auf Rentenversicherungsbeiträge, die bei Pflegegrad 2 bis 5 unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden.

Auf dem Papier klingt das nach einer Anerkennung der Pflegeleistung. In der Realität bleibt die Reichweite begrenzt. Schon die Zugangsvoraussetzungen zeigen, dass nicht jede Pflegesituation vollständig erfasst wird. Hinzu kommt, dass die Beitragszahlungen zwar Lücken verkleinern, aber den Verlust regulärer Erwerbseinkommen und entsprechender Rentenansprüche nicht annähernd vollständig ausgleichen.

Noch deutlicher wird die Unzulänglichkeit beim Blick auf die Arbeitslosenversicherung. Die Bundesregierung nennt für 2025 Ausgaben von rund 25 Millionen Euro an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen.

Im Vergleich zu den Belastungen, die durch jahrelange Erwerbsunterbrechungen entstehen können, ist das kein Ausdruck einer großzügigen Sicherung, sondern eher ein Hinweis darauf, wie schmal diese Absicherung ausgestaltet ist. Gleiches gilt für die übrigen erwähnten Hilfen. Sie sind Teil eines Systems, das familiäre Pflege nicht als eigenständige sozialpolitische Lebenslage behandelt, sondern als Ausnahme, für die einige Korrekturen vorgesehen sind.

Besonders problematisch bleibt zudem der Verweis auf das reguläre Pflegegeld. Dieses steht nicht den Pflegenden selbst zu, sondern den pflegebedürftigen Menschen.

Die Bundesregierung schreibt zwar, es werde in der Regel als materielle Anerkennung weitergegeben. Gerade dieser Satz zeigt jedoch die Schwäche der Konstruktion.

Eine verlässliche soziale Absicherung darf nicht davon abhängen, ob innerhalb der Familie Geld weitergereicht wird oder werden kann. Solange das Pflegegeld rechtlich nicht den Pflegenden zusteht, bleibt ihre finanzielle Lage von privaten Absprachen abhängig. Das ist keine tragfähige Antwort auf ein strukturelles Armutsrisiko.

Das ausgebliebene Familienpflegegeld ist mehr als nur ein Detail

Vor diesem Hintergrund wäre ein echtes Lohnersatzmodell von erheblicher Bedeutung. Die Idee dahinter ist einfach: Wer wegen der Pflege eines Angehörigen Erwerbseinkommen verliert, soll nicht nur punktuell entlastet, sondern in dieser Phase ähnlich abgesichert werden wie Eltern während einer Elterngeldphase. Genau ein solches Modell hatte Karin Prien öffentlich ins Gespräch gebracht.

Auch der Koalitionsvertrag hält fest, dass geprüft werden soll, wie ein Familienpflegegeld perspektivisch eingeführt werden kann.
Dass die Bundesregierung dieses Vorhaben in der Antwort auf die Anfrage von Cansin Köktürk nicht erwähnt, ist deshalb politisch brisant.

Die Anfrage zielte ausdrücklich auf Maßnahmen zur strukturellen Senkung des Armutsrisikos. Wenn ein öffentlich diskutiertes Lohnersatzmodell dort keine Rolle spielt, lässt sich daraus zumindest ableiten, dass es innerhalb der Bundesregierung derzeit nicht als unmittelbar verfolgtes Instrument erkennbar ist.

Das passt zu den öffentlichen Aussagen Priens, die den Vorschlag bereits unter einen wirtschaftlichen Finanzierungsvorbehalt gestellt hatte.

Damit wird ein Reformprojekt, das für viele pflegende Angehörige existenzielle Bedeutung hätte, von vornherein an günstige konjunkturelle Bedingungen gebunden. Für Betroffene heißt das praktisch: Unterstützung wird in Aussicht gestellt, aber nicht verlässlich geplant.

Eine wirksame Antwort müsste Einkommen sichern statt nur Folgen mildern

Wenn das Armutsrisiko pflegender Angehöriger wirklich sinken soll, reicht es nicht, einzelne Sozialversicherungszweige etwas nachzubessern. Notwendig wäre ein Ansatz, der den Einkommensverlust selbst in den Blick nimmt. Genau darin liegt die Stärke eines Lohnersatzmodells. Es würde die Pflegephase als sozialpolitisch relevante Lebenssituation anerkennen und nicht nur ihre Nebeneffekte verwalten.

Auch die VdK-Auswertung verweist in diese Richtung. Dort wird dargestellt, dass ein Pflegelohnersatz das Haushaltsnettoeinkommen erhöhen und die Armutsquote merklich senken könnte. Selbst wenn über Ausgestaltung, Bezugsdauer und Zielgenauigkeit gestritten werden muss, bleibt der Befund eindeutig: Eine wirksame finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger ist nicht nur denkbar, sondern modellhaft längst beschrieben.

Dass die Bundesregierung dennoch bei den bisherigen Instrumenten verharrt, ist keine naturgegebene Sachzwangentscheidung, sondern eine politische Prioritätensetzung.

Die parlamentarische Antwort dokumentiert vor allem Stillstand

Die Anfrage von Cansin Köktürk hat am Ende vor allem eines offengelegt: Zwischen der bekannten sozialen Realität pflegender Angehöriger und der politischen Reaktion der Bundesregierung klafft weiterhin eine deutliche Lücke.

Die Probleme sind benannt, das erhöhte Armutsrisiko ist belegt, die Schwächen der bisherigen Absicherung sind seit Jahren sichtbar. Trotzdem antwortet die Bundesregierung im Wesentlichen mit dem Verweis auf geltendes Recht und ohne erkennbaren Reformimpuls, der über das Bestehende hinausgeht.

Gerade deshalb ist die Nicht-Erwähnung des angekündigten Familienpflegegeldes so aussagekräftig. Sie legt nahe, dass ein Vorhaben mit erheblicher sozialpolitischer Tragweite derzeit nicht mit der notwendigen politischen Verbindlichkeit verfolgt wird. Für pflegende Angehörige ist das eine ernüchternde Botschaft.

Denn ihre Lage verbessert sich nicht dadurch, dass die Bedeutung ihrer Arbeit rhetorisch anerkannt wird. Sie verbessert sich erst dann, wenn Einkommensverluste, Rentennachteile und soziale Risiken nicht länger als private Nebenfolgen familiärer Verantwortung behandelt werden.

Solange das nicht geschieht, bleibt die familiäre Pflege in Deutschland für viele Menschen eine Aufgabe, die gesellschaftlich erwartet, aber sozial unzureichend abgesichert wird. Genau darin liegt der eigentliche Befund dieser Bundestagsantwort.

Quellen

Die schriftliche Anfrage von Cansin Köktürk und die Antwort der Bundesregierung finden sich in der Bundestagsdrucksache 21/4372 vom 27. Februar 2026. Dort räumt die Bundesregierung ein, dass Informationen im Sinne der Fragestellung nicht vorliegen, und verweist anschließend auf bestehende Regelungen wie Rentenversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Pflegeunterstützungsgeld