Die kostenlose Höchstparkzeit auf dem Parkplatz des Norma-Supermarkts am Quellberg in Recklinghausen sorgt für Kritik. Auslöser ist ein Fall, bei dem eine 82-jährige Kundin die erlaubten 90 Minuten überschritten hatte und anschließend eine Zahlungsaufforderung erhielt. Ihre Tochter Claudia H. hält die Regelung für zu knapp bemessen, insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen.
Die Rentnerin kauft regelmäßig in der Norma-Filiale ein, die sich in der Nähe ihrer Wohnung befindet. Für sie ist der Einkauf nicht nur eine Erledigung, sondern auch ein Stück Selbstständigkeit im Alltag. Nach Angaben ihrer Tochter ist die Frau stark gehbehindert und hat Pflegegrad 2.
Weil sie für ihren Einkauf etwas mehr als zwei Stunden benötigte, überschritt sie die erlaubte Parkdauer. Die Folge war eine Vertragsstrafe von 40 Euro zuzüglich 8 Euro Auslagen. Für Claudia H. ist das ein Ärgernis, das über den Einzelfall hinausweist.
90 Minuten können für ältere Menschen knapp werden
Auf dem Parkplatz weisen Schilder auf die Bedingungen hin. Die kostenlose Parkzeit beträgt 90 Minuten, bei einer Überschreitung wird eine Vertragsstrafe fällig. Die Parkdauer wird durch die digitale Erfassung der Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt gemessen.
Formal ist die Regelung damit erkennbar ausgeschildert. Claudia H. kritisiert jedoch, dass die festgelegte Zeitspanne nicht für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen ausreiche. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität könne ein gewöhnlicher Einkauf deutlich länger dauern.
Der Weg vom Auto in den Markt, das Schieben des Einkaufswagens, das Suchen von Waren, das Bezahlen und das spätere Verstauen der Einkäufe im Auto seien für ihre Mutter mit großer Anstrengung verbunden. Jeder zusätzliche Gang koste Kraft und Zeit. Dass ihre Mutter während der gesamten Parkdauer ausschließlich im Norma-Markt gewesen sei, betont Heflik ausdrücklich.
Parkraumbewirtschaftung soll Dauerparker verhindern
Die Filiale verweist auf ein Problem, das viele Supermärkte kennen: Parkplätze werden nicht nur von Kundinnen und Kunden genutzt. Filialleiter Alexander Zenker erklärt, dass sich die Situation vor Einführung der zeitlichen Begrenzung verschärft habe. Teilweise seien bereits morgens zahlreiche Stellplätze belegt gewesen.
Das habe auch praktische Folgen für den Betrieb gehabt. Lieferfahrzeuge hätten Schwierigkeiten gehabt, Waren anzuliefern, und Kundinnen und Kunden hätten besonders an Wochenenden keinen Parkplatz gefunden. Nach Darstellung der Filiale war die Begrenzung daher eine Reaktion auf eine zunehmend angespannte Parksituation.
Die 90-Minuten-Regelung sei nach Angaben des Filialleiters mit dem Parkraumbewirtschafter abgestimmt worden. Er hält diese Zeitspanne grundsätzlich für ausreichend. Viele ältere Kundinnen und Kunden kämen damit zurecht.
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Konflikt zwischen Ordnung und Alltagstauglichkeit
Supermärkte wollen verhindern, dass Stellplätze von Dauerparkern blockiert werden. Gleichzeitig müssen Einkaufsorte für Menschen erreichbar bleiben, die länger brauchen als andere.
Besonders für ältere und schwerbehinderte Menschen kann der wöchentliche Einkauf mehr sein als der reine Erwerb von Lebensmitteln. Er bedeutet Bewegung, Kontakt zu anderen Menschen und Teilhabe am Alltag. Claudia H. befürchtet, dass ihre Mutter solche Wege künftig meidet, wenn sie mit weiteren Strafen rechnen muss.
Ihre Mutter habe bereits angekündigt, den Markt nicht mehr anzufahren. Für die Tochter ist das ein bedauerliches Signal. Aus ihrer Sicht sollte eine Regelung gefunden werden, die Dauerparker fernhält, aber Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht zusätzlich belastet.
Dialog statt Eskalation
Claudia H. wandte sich nach eigenen Angaben schriftlich an den Parkraumbewirtschafter. Eine Stornierung der Forderung sei jedoch abgelehnt worden. Das verstärkte bei ihr den Eindruck, dass individuelle Umstände nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Der Filialleiter verweist dagegen auf die Möglichkeit, bei Schwierigkeiten das Gespräch vor Ort zu suchen. Er sei ansprechbar, wenn es Probleme gebe. Ob in solchen Fällen eine Kulanzlösung möglich ist, hängt jedoch nicht allein vom Markt, sondern auch vom jeweiligen Parkraumbewirtschafter und den vereinbarten Abläufen ab.
Für betroffene Kundinnen und Kunden bleibt damit ein praktisches Problem. Wer langsam unterwegs ist, muss die Zeit im Blick behalten oder vor dem Einkauf klären, ob es Ausnahmen gibt. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist aber genau das oft eine zusätzliche Hürde.
Ein Fall mit grundsätzlicher Bedeutung
Der Streit um die Parkzeit am Norma-Markt in Recklinghausen ist mehr als eine Auseinandersetzung über 48 Euro. Er wirft die Frage auf, wie kundenfreundlich Regeln sein können, wenn sie automatisiert kontrolliert werden. Digitale Kennzeichenerfassung schafft klare Abläufe, lässt aber wenig Raum für persönliche Umstände.
Für Supermärkte ist Parkraumbewirtschaftung ein Mittel, um Stellplätze für die eigene Kundschaft freizuhalten. Für einzelne Kundinnen und Kunden kann sie jedoch zur Belastung werden, wenn starre Fristen auf gesundheitliche Einschränkungen treffen. Der Fall zeigt deshalb, wie wichtig transparente Regeln und erreichbare Ansprechpartner sind.




