Geplant ist eine altersbezogene Änderung im Personalausweisrecht. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Ausweise, die ab 70 beantragt werden, künftig unbegrenzt weiterverwendet werden können.
Die Bundesregierung nennt diese Änderung im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zur digitalen Brieftasche, der sogenannten EUDI-Wallet, und begründet sie mit weniger Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger. Das genaue Inkrafttreten ist nach Angaben des offiziellen Personalausweisportals noch nicht bekannt, wird aber voraussichtlich ab 2027 erwartet.
Was bisher gilt
Der Personalausweis hat in Deutschland bislang eine feste Gültigkeitsdauer. Für Personen ab 24 Jahren beträgt sie zehn Jahre, für jüngere Personen sechs Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis gilt höchstens drei Monate.
Für Bürgerinnen und Bürger ab 24 Jahren kostet ein neuer Personalausweis derzeit 37 Euro. Diese Gebühr kann für ältere Menschen immer wieder anfallen, wenn der Ausweis nach zehn Jahren abläuft und neu beantragt werden muss. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Änderung an.
Was sich für Menschen ab 70 ändern soll
Die geplante Neuregelung soll Rentner von wiederkehrenden Behördengängen entlasten. Wer den Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn nach der neuen Regel nicht mehr nach zehn Jahren erneuern müssen. Der Ausweis soll dann dauerhaft nutzbar bleiben.
Wichtig ist dabei die genaue Altersgrenze bei der Beantragung. Wer seinen Ausweis mit 69 Jahren beantragt hat, fällt nach der bisherigen Darstellung nicht automatisch unter die geplante neue Regel. Erst ein Ausweis, der ab dem 70. Geburtstag beantragt wurde, soll dauerhaft gelten.
Die Änderung betrifft nicht nur klassische Rentner
Die geplante Regel knüpft nicht an den Rentenstatus an, sondern an das Alter bei der Beantragung des Ausweises. Auch Menschen, die mit 70 noch arbeiten, könnten davon profitieren.
Umgekehrt reicht es nicht aus, bereits in Rente zu sein. Wer zum Beispiel mit 67 Jahren einen neuen Personalausweis erhält, hätte nach aktueller Darstellung weiterhin ein Dokument mit der üblichen Laufzeit. Die geplante Vereinfachung würde erst bei einem späteren Antrag ab dem 70. Geburtstag greifen.
Warum die Bundesregierung die Änderung plant
Der Hintergrund ist der Abbau von Bürokratie. Gerade für ältere Menschen können Termine im Bürgeramt, Wege zur Behörde, Wartezeiten und Gebühren eine Belastung sein. Eine dauerhafte Gültigkeit soll solche wiederkehrenden Vorgänge vermeiden.
Die Bundesregierung stellt die Änderung in einen größeren Zusammenhang mit digitalen Identitäten. Mit der EUDI-Wallet sollen Bürgerinnen und Bürger künftig bestimmte Identitätsnachweise digital nutzen können. Parallel dazu sollen einige analoge Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden.
Was noch offen ist
Noch handelt es sich nicht um eine bereits vollständig umgesetzte Alltagsregel. Das Personalausweisportal spricht davon, dass Ausweise von Personen ab 70 künftig unbegrenzt gültig sein sollen und das genaue Inkrafttreten noch bekannt gegeben wird. Medienberichte verweisen ebenfalls darauf, dass das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen werden muss.
Für Betroffene bedeutet das: Wer heute einen ablaufenden Ausweis hat, sollte sich nicht allein auf die geplante Änderung verlassen. Bis die neue Regel tatsächlich gilt, bleiben die aktuellen Vorgaben der Behörden entscheidend. Im Zweifel sollte das zuständige Bürgeramt prüfen, ob eine Neubeantragung nötig ist.
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Überblick: bisherige und geplante Regelung
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Person unter 24 Jahren | Der Personalausweis gilt bisher sechs Jahre. |
| Person ab 24 Jahren | Der Personalausweis gilt bisher zehn Jahre. |
| Person beantragt den Ausweis ab dem 70. Geburtstag | Nach der geplanten Änderung soll dieser Ausweis künftig unbegrenzt gültig bleiben. |
| Person beantragt den Ausweis vor dem 70. Geburtstag | Nach der bisherigen Darstellung greift die dauerhafte Gültigkeit nicht automatisch. |
Was ältere Menschen jetzt beachten sollten
Wer kurz vor dem 70. Geburtstag steht und bald einen neuen Ausweis braucht, sollte sich beim Bürgeramt beraten lassen. Je nach Ablaufdatum kann es relevant sein, wann der Antrag gestellt wird. Eine pauschale Empfehlung lässt sich aber erst geben, wenn die neue Regel endgültig in Kraft ist.
Auch bei Auslandsreisen bleibt Vorsicht geboten. Der Personalausweis kann zwar innerhalb vieler europäischer Länder als Reisedokument genutzt werden, doch die praktische Anerkennung sehr alter Dokumente kann im Einzelfall Fragen auslösen. Für Reisen außerhalb der EU ist häufig ohnehin ein Reisepass erforderlich.
Entlastung ja, aber keine Abschaffung des Ausweises
Die geplante Änderung bedeutet nicht, dass Menschen ab 70 keinen Ausweis mehr benötigen. Die Ausweispflicht bleibt im Grundsatz bestehen. Es geht vielmehr darum, dass ein ab 70 beantragter Personalausweis nicht mehr regelmäßig neu ausgestellt werden muss.
Auch freiwillige Neubeantragungen sollen weiterhin möglich bleiben. Das kann sinnvoll sein, wenn das Foto stark veraltet ist, der Ausweis beschädigt wurde oder sich persönliche Daten geändert haben. Die Reform soll also entlasten, aber niemanden daran hindern, ein aktuelleres Dokument zu beantragen.
Praxisbeispiel
Eine 72-jährige Frau beantragt im Jahr 2027 einen neuen Personalausweis, weil ihr bisheriges Dokument abläuft. Nach der geplanten Regel könnte dieser neue Ausweis dauerhaft gültig bleiben. Sie müsste dann nicht mit 82 Jahren erneut nur wegen des Fristablaufs zum Bürgeramt.
Anders wäre es bei einem 69-jährigen Mann, der seinen Ausweis kurz vor seinem 70. Geburtstag neu beantragt. Nach der bisherigen Darstellung würde dieser Ausweis weiterhin nur die normale Gültigkeitsdauer haben. Erst ein späterer Antrag ab dem 70. Geburtstag könnte unter die geplante dauerhafte Gültigkeit fallen.
Fragen und Antworten
1. Müssen Rentner ab 70 ihren Personalausweis künftig nicht mehr verlängern?
Nicht automatisch. Geplant ist, dass Personalausweise künftig unbegrenzt gültig bleiben, wenn sie ab dem 70. Geburtstag beantragt wurden. Wer seinen Ausweis vorher erhalten hat, fällt nach der bisherigen Planung nicht automatisch unter diese Regel.
2. Gilt die geplante Regelung für alle Rentnerinnen und Rentner?
Nein, die Regelung soll nicht an den Rentenstatus geknüpft sein. Entscheidend ist voraussichtlich das Alter bei der Beantragung des Personalausweises. Auch Menschen, die mit 70 noch arbeiten, könnten davon profitieren.
3. Ab wann soll die neue Regel gelten?
Das genaue Inkrafttreten steht noch nicht endgültig fest. Nach bisherigen Informationen wird die Änderung voraussichtlich im Zusammenhang mit neuen Regelungen zur digitalen Identität umgesetzt. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Fristen.
4. Was gilt aktuell für die Gültigkeit des Personalausweises?
Derzeit gilt ein Personalausweis für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre. Für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate gültig.
5. Können ältere Menschen trotzdem freiwillig einen neuen Personalausweis beantragen?
Ja, eine freiwillige Neubeantragung soll weiterhin möglich sein. Das kann sinnvoll sein, wenn das Foto stark veraltet ist, der Ausweis beschädigt wurde oder sich persönliche Daten geändert haben.




