Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer rückt ein wichtiger Termin näher: Am 19. Januar 2027 endet die nächste Frist beim verpflichtenden Führerscheinumtausch. Betroffen sind diesmal grundsätzlich Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Gerade Rentner sollten genau hinschauen, denn bei älteren Fahrerlaubnisinhabern gibt es eine wichtige Ausnahme. Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Eine aktuelle Meldung über „Millionen Führerscheine“, die in wenigen Monaten ungültig werden, braucht allerdings eine Einordnung. Das Bundesverkehrsministerium spricht von rund 42 Millionen Führerscheinen, die in Deutschland im gesamten mehrjährigen Verfahren umgetauscht werden müssen; diese Zahl bezeichnet also nicht allein die Gruppe, deren Frist im Januar 2027 endet.
Für diese Führerscheine endet die Frist am 19. Januar 2027
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der von 2002 bis einschließlich 2004 ausgestellt wurde, sollte auf der Vorderseite seines Dokuments nachsehen. Bei einem Kartenführerschein steht das Ausstellungsdatum im Feld 4a.
Für diese Gruppe ist nicht das Jahr wichtig, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde. Entscheidend ist das Jahr, in dem das vorliegende Führerscheindokument ausgestellt wurde.
Ein Rentner kann seine Fahrerlaubnis beispielsweise schon in den 1970er-Jahren erworben haben, aber 2003 einen Kartenführerschein erhalten haben. Wurde er 1953 oder später geboren, fällt dieser Führerschein grundsätzlich unter die Frist zum 19. Januar 2027.
Diese Fristen gelten für alte Kartenführerscheine
Die Fahrerlaubnis-Verordnung legt die Termine für die verschiedenen Ausstellungsjahre fest. Nach der derzeit geltenden Regelung sieht der weitere Zeitplan so aus:
| Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins | Spätester Umtausch |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Die Jahrgänge 1999 bis 2001 hätten ihren Führerschein somit bereits bis zum 19. Januar 2026 austauschen müssen. Für die unmittelbar folgende Gruppe aus den Jahren 2002 bis 2004 läuft die Frist derzeit noch.
Wichtige Ausnahme für Rentner, die vor 1953 geboren wurden
Die Tabelle darf bei älteren Menschen nicht isoliert gelesen werden. Fahrerlaubnisinhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 müssen ihren alten Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 austauschen.
Das kann beispielsweise einen 76-jährigen Rentner betreffen, dessen Kartenführerschein im Jahr 2002 ausgestellt wurde. Obwohl die Karte eigentlich in die Gruppe 2002 bis 2004 fällt, greift für ihn wegen seines Geburtsjahres die verlängerte Frist.
Die Ausnahme ist für viele Senioren besonders wichtig, weil Schlagzeilen über den Führerscheinumtausch leicht den Eindruck vermitteln können, sämtliche älteren Autofahrer müssten jetzt tätig werden. Auch der Gegen-Hartz-Beitrag Faktencheck: Dürfen Rentner ab 70 bald kein Auto mehr fahren? erläutert, warum das Alter allein derzeit weder ein Fahrverbot noch eine neue Fahrprüfung auslöst.
Nach dem Stichtag wird der Führerschein tatsächlich ungültig
Die Formulierung „ungültiger Führerschein“ ist juristisch nicht gleichbedeutend mit dem Verlust der Fahrerlaubnis. § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt, dass das alte Führerscheindokument nach Ablauf seiner jeweiligen Umtauschfrist seine Gültigkeit verliert.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine betroffene Person plötzlich keine Pkw mehr fahren darf, weil ihre Fahrerlaubnis erloschen wäre. Das Bundesverkehrsministerium stellt ausdrücklich klar, dass die zugrunde liegende Fahrberechtigung durch diesen verwaltungstechnischen Umtausch unverändert bleibt.
Dieser Unterschied ist besonders wichtig. Ein abgelaufenes Dokument und eine entzogene oder nicht vorhandene Fahrerlaubnis sind rechtlich zwei verschiedene Sachverhalte.
Wer zu spät umtauscht, muss mit 10 Euro rechnen
Wer nach Ablauf seiner Frist mit dem ungültig gewordenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, begeht nach Angaben des ADAC nicht automatisch die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Bei Pkw- und Motorradführerscheinen droht vielmehr ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Damit ist die Sache allerdings nicht erledigt, denn der vorgeschriebene Umtausch muss anschließend trotzdem erfolgen. Schwierigkeiten können zudem entstehen, wenn Betroffene mit dem abgelaufenen Dokument ins Ausland fahren oder dort einen Mietwagen übernehmen möchten.
Wer die Frist bereits versäumt hat, sollte den Antrag deshalb möglichst bald nachholen. Gegen-Hartz hat die Folgen alter Dokumente bereits in dem Beitrag Viele Rentner fahren mit ungültigem Führerschein – das kann teuer werdenausführlicher eingeordnet.
Keine neue Fahrprüfung beim normalen Pflichtumtausch
Für Rentner ist noch ein weiterer Punkt wichtig: Der Pflichtumtausch ist grundsätzlich keine erneute Führerscheinprüfung. Weder eine theoretische noch eine praktische Fahrprüfung gehört zum normalen Austausch des Pkw- oder Motorradführerscheins.
Auch ein pauschaler ärztlicher Gesundheitscheck nur wegen des Alters ist mit diesem Verfahren nicht verbunden. Das Bundesverkehrsministerium beschreibt den Vorgang ausdrücklich als verwaltungstechnischen Umtausch.
Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen einer Behörde konkrete Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Solche Einzelfälle unterliegen anderen Vorschriften und entstehen nicht allein dadurch, dass jemand Rentner ist oder seinen Führerschein austauschen möchte.
Auch die Debatte über mögliche spätere EU-Vorgaben für ältere Fahrer darf nicht mit der derzeitigen Umtauschpflicht vermischt werden. Mehr dazu erläutert Gegen-Hartz unter EU-Führerscheine: Kommen Feedback-Fahrten für Rentner?.
Warum überhaupt so viele Führerscheine ausgetauscht werden
Der groß angelegte Austausch geht auf europäische Vorgaben zurück. Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union sollen einheitlicher und fälschungssicherer werden, weshalb ältere Dokumente schrittweise ersetzt werden.
Bis zum 19. Januar 2033 soll das Verfahren abgeschlossen sein. Deutschland hat dafür mehrere Fristen eingeführt, damit nicht sämtliche Fahrerlaubnisinhaber gleichzeitig einen neuen Führerschein beantragen müssen.
Das Bundesverkehrsministerium nennt rund 42 Millionen deutsche Führerscheine, die von der gesamten Umtauschaktion erfasst werden. Der ADAC nennt in seinen aktuellen Informationen rund 43 Millionen Dokumente, sodass je nach Datengrundlage leicht unterschiedliche Größenordnungen veröffentlicht werden.
Welche Unterlagen Rentner für den Umtausch benötigen
Für den normalen Führerscheinumtausch werden nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Identitätsnachweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein im Original benötigt. Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde, teilweise können auch Bürgerämter Anträge entgegennehmen.
Ob der Antrag vollständig digital möglich ist, hängt von der zuständigen Behörde ab. Deshalb lohnt sich ein früher Blick auf die Internetseite des eigenen Landkreises oder der Stadt, bevor ein Termin vereinbart wird.
Eine persönliche Aufforderung per Brief sollten Betroffene nicht voraussetzen. Das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin, dass es von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde abhängt, ob Bürger individuell angeschrieben werden.
So viel kostet der neue Führerschein
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums fällt grundsätzlich eine Gebühr von 25,50 Euro sowie eine weitere Gebühr von 1 Euro an. Für einen Direktversand durch die Bundesdruckerei können gegebenenfalls zusätzlich 6,50 Euroberechnet werden.
Hinzu kommen die Kosten für das benötigte biometrische Lichtbild. Je nach Kommune und gewähltem Verfahren können sich die tatsächlichen Gesamtausgaben deshalb etwas unterscheiden.
Gerade für Rentner mit knappem Einkommen ist es sinnvoll, diese Kosten einzuplanen. Einen Überblick über weitere Veränderungen rund um Auto und Mobilität bietet auch der Gegen-Hartz-Beitrag Rentner aufgepasst: Mehrere Kfz-Neuerungen in 2026.
Der neue Führerschein gilt anschließend 15 Jahre
Mit dem Umtausch wird nicht einfach ein weiteres unbefristetes Dokument ausgestellt. Der neu ausgegebene Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss danach erneut erneuert werden.
Diese Befristung betrifft wiederum nur das Dokument und nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der 15 Jahre geht es bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen daher grundsätzlich um die Ausstellung eines neuen Dokuments.
Der Hintergrund ist unter anderem, dass Foto und persönliche Angaben in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden können. Eine erneute Fahrprüfung folgt aus der bloßen Dokumentenbefristung nicht.
Rentner sollten nicht bis Januar warten
Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt und nicht unter die Ausnahme für vor 1953 Geborene fällt, sollte den Antrag nicht erst wenige Tage vor dem 19. Januar 2027 stellen. Je näher die Frist rückt, desto mehr Menschen aus derselben Gruppe dürften einen Termin benötigen.
Hinzu kommt, dass sich Bearbeitungszeiten je nach Stadt und Landkreis unterscheiden können. Wer den Antrag einige Monate vorher vorbereitet, kann fehlende Unterlagen oder Terminprobleme leichter auffangen.
Besonders vor einer geplanten Auslandsreise ist ein frühzeitiger Austausch sinnvoll. Ein bereits ungültig gewordenes Dokument kann außerhalb Deutschlands zu erheblich unangenehmeren Situationen führen als das vergleichsweise niedrige Verwarnungsgeld im Inland.
Beispiel aus der Praxis
Frau Becker ist 66 Jahre alt und seit kurzem im Ruhestand. Ihre Fahrerlaubnis hat sie vor vielen Jahrzehnten erworben, ihr heutiger Kartenführerschein wurde jedoch im Mai 2003 ausgestellt.
Damit fällt ihr Dokument unter die Umtauschfrist zum 19. Januar 2027, denn Frau Becker wurde nach 1952 geboren. Dass sie bereits Rentnerin ist und ihre erste Fahrerlaubnis viel älter ist, verändert diese Frist nicht.
Frau Becker prüft das Feld 4a auf ihrem Führerschein und beantragt im Herbst 2026 einen neuen Kartenführerschein. Sie benötigt dafür ihren Ausweis, ein biometrisches Foto und den bisherigen Führerschein; eine neue Fahrprüfung oder einen pauschalen Gesundheitstest muss sie wegen des Umtauschs nicht absolvieren.
Fragen und Antworten zum Führerscheinumtausch
1. Welche Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden?
Betroffen sind grundsätzlich Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden. Entscheidend ist bei diesen Dokumenten das Ausstellungsjahr und nicht das ursprüngliche Jahr des Führerscheinerwerbs.
2. Müssen alle Rentner mit einem Führerschein aus 2002 bis 2004 jetzt umtauschen?
Nein. Wer vor 1953 geboren wurde, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr seines Führerscheins erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
3. Verliere ich nach dem 19. Januar 2027 meine Fahrerlaubnis?
Bei einem normalen Pkw- oder Motorradführerschein erlischt durch die versäumte Umtauschfrist nicht automatisch die Fahrerlaubnis. Ungültig wird zunächst das alte Führerscheindokument.
4. Muss ich beim Führerscheinumtausch eine Fahrprüfung oder einen Gesundheitstest machen?
Beim normalen Pflichtumtausch sind weder eine neue Fahrprüfung noch ein pauschaler ärztlicher Test vorgesehen. Der Vorgang dient grundsätzlich dem Austausch des Dokuments.
5. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wer nach Fristablauf mit dem alten Pkw- oder Motorradführerschein fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Der vorgeschriebene Austausch des Dokuments muss trotzdem nachgeholt werden, und im Ausland können weitere Schwierigkeiten entstehen.
6. Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der nach dem Umtausch ausgestellte Führerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden, ohne dass daraus bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen automatisch eine neue Fahrprüfung folgt.




