Rente: Wichtige Änderung bei der Witwenrente 2025

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Ab 2025 wird die Anspruchsgrenze für die große Witwenrente erneut angehoben. Wer ab diesem Jahr den Ehepartner verliert, muss mindestens 46 Jahre und vier Monate alt sein, um ohne weitere Voraussetzungen die große Witwen- oder Witwerrente zu erhalten.

Damit setzt sich die gesetzliche Anpassung fort, die seit 2012 stufenweise erfolgt. Ursprünglich lag die Altersgrenze bei 45 Jahren. Bis 2029 steigt sie auf 47 Jahre an.

Wer das erforderliche Alter bei dem Tod des Ehepartners noch nicht erreicht hat, bekommt lediglich die kleine Witwenrente. Diese beträgt nur 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen und wird auf maximal 24 Monate begrenzt gezahlt – ein erheblicher Unterschied zur großen Witwenrente.

Große Witwenrente: Wichtige Stütze für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist eine dauerhafte finanzielle Absicherung für Menschen, die ihren Ehepartner verloren haben. Anders als die kleine Witwenrente, die zeitlich befristet ist, läuft sie unbefristet weiter und fällt deutlich höher aus.

Anspruch auf diese Leistung besteht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Neben der Altersgrenze ist entscheidend, dass die Ehe mindestens ein Jahr Bestand hatte und der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.

Alternativ können auch andere Kriterien den Anspruch begründen: Liegt beispielsweise eine Erwerbsminderung vor oder betreut der Hinterbliebene ein minderjähriges Kind, entfällt die Altersvorgabe.

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Rentenhöhe und Übergangsregelungen

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhalten Hinterbliebene sowohl bei der kleinen als auch bei der großen Witwenrente den vollen Rentenanspruch des Verstorbenen. Diese sogenannte Vorschussrente soll die unmittelbare finanzielle Belastung abfedern.

Nach Ablauf dieser drei Monate reduziert sich die Rentenzahlung. Je nach Eheschließungsdatum und geltendem Recht erhalten Betroffene entweder 55 oder 60 Prozent der ursprünglichen Rente. Das betrifft sowohl Neuantragsteller als auch jene, die bereits vor längerer Zeit geheiratet hatten und noch unter das alte Rentenrecht fallen.

Entwicklung der Altersgrenzen: Ein Überblick bis 2029

Die Anhebung der Altersgrenze verläuft stufenweise. Für Todesfälle im Jahr 2023 galt bereits eine Altersgrenze von 46 Jahren. 2024 verschob sich diese Marke auf 46 Jahre und zwei Monate. 2025 sind es 46 Jahre und vier Monate.

Bis 2029 wird die Grenze schrittweise weiter steigen, bis schließlich 47 Jahre erreicht sind. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 242a des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI).

Diese Entwicklung betrifft jährlich zehntausende neue Hinterbliebene und verlangt von Betroffenen eine genaue Prüfung des eigenen Alters zum Todeszeitpunkt des Ehepartners. Nur wer die neue Altersgrenze erreicht, erhält automatisch Anspruch auf die große Witwenrente ohne weitere Bedingungen.

Kurze Übersicht: Altersgrenze für die große Witwenrente nach Todesjahr

Todesjahr Erforderliches Alter
2023 46 Jahre
2024 46 Jahre, 2 Monate
2025 46 Jahre, 4 Monate
2026 46 Jahre, 6 Monate
2027 46 Jahre, 8 Monate
2028 46 Jahre, 10 Monate
2029 47 Jahre

Antrag auf Witwenrente: Worauf es jetzt ankommt

Die Beantragung der Witwenrente sollte nicht aufgeschoben werden. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners sollten Hinterbliebene beim Postrentenservice eine Vorschussrente beantragen.

Achtung: Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern auch später finanzielle Nachteile verursachen. Besonders kritisch wird es, wenn eigene Einkünfte wie Gehalt oder Betriebsrenten nicht korrekt angegeben werden, da diese auf die Höhe der Witwenrente angerechnet werden.

Wer zunächst nur die kleine Witwenrente erhält, kann bei Erreichen der später gültigen Altersgrenze die große Witwenrente beantragen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, sondern erfordert einen neuen Antrag.

Einkommensanrechnung: So beeinflusst Ihr Gehalt die Witwenrente

Neben dem Alter spielen eigene Einkünfte eine zentrale Rolle für die Höhe der Witwenrente. Abhängig von der Einkommensart und -höhe kann es zu Kürzungen kommen.

Wer etwa zusätzlich eine Betriebsrente oder ein Gehalt bezieht, muss dies bei der Rentenversicherung angeben. Freibeträge mildern zwar die Anrechnung, reichen aber nicht immer aus, um Einbußen vollständig zu vermeiden.

Besonders Betroffene, deren Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde oder deren Ehepartner vor diesem Datum verstorben ist, können noch vom günstigeren Altrecht profitieren. Hier lohnt ein genauer Blick auf die Details des § 114 SGB VI.

Warum professionelle Hilfe sinnvoll ist

Die Antragsverfahren rund um die Witwenrente gelten als komplex und fehleranfällig. Betroffene stehen oft unter emotionalem Druck und sind mit den umfangreichen Formularen schnell überfordert.

Ein häufiger Fehler ist es, bei Unsicherheiten Angaben zu schätzen oder unvollständig einzureichen. Das kann später zu Rückforderungen führen oder bewilligte Rentenbeträge deutlich reduzieren. Wer sich frühzeitig von einem Rentenberater oder Fachanwalt unterstützen lässt, kann solche Probleme vermeiden und seine Ansprüche optimal sichern.