Rente: Rentenversicherung zahlt Beitragszuschüsse – Die meisten Rentner beantragen ihn nicht

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Eine staatliche Leistung kann Rentnern mehrere tausend Euro mehr pro Jahr in die Kasse bringen. Doch Millionen Rentner, die diesen Zuschuss beantragen könnten, lassen jedes Jahr die Möglichkeit verstreichen.

Wir erklären, ob Sie einen Anspruch auf diesen Zuschuss haben, wie hoch er jeweils ist, wie die rechtlichen Grundlagen sind, und wie Sie den dafür nötigen Antrag stellen.

Es geht um die Krankenversicherung der Rentner

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: „Wir beteiligen uns an Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung – ob Sie als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern. Bei Pflichtversicherten übernehmen wir einen Teil ihrer Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlen wir Beitragszuschüsse.“

Bei diesem Zuschuss geht es also um die Krankenversicherung der Rentner. Wer dort Mitglied ist, erhält von der Rentenversicherung automatisch einen Zuschuss. Wer muss jetzt einen Antrag stellen?

Der Rechtsanwalt Peter Knöppel erläutert: „Wer hat Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner? Rentnerinnen und Rentnern steht der KV-Zuschuss zu, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Im Gegensatz zu pflichtversicherten Rentnern müssen sie den Zuschuss aktiv beantragen – sonst gibt es kein Geld.“

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der von der Rentenversicherung geleistet Beitragszuschuss bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten beträgt ebenso wie bei Pflichtversicherten die Hälfte der Beiträge. Bei gegenwärtig 14,6 Prozent des Renteneinkommens sind die 7,3 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Wie wird der Zuschuss bei mehreren Renten berechnet?

Wenn Sie mehrere Renten erhalten, zum Beispiel eine Witwen- und eine Altersrente, dann wird der Beitragszuschuss aus der Summe beider Renten berechnet. Der Beitragszuschuss richtet sich dann nicht nach dem von Ihnen tatsächlich zu zahlenden Krankenkassenbeitrag.

Zuschüsse bei privater Krankenversicherung

Wenn Sie sich privat krankenversichern, dann haben Sie als Rentner ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss der Rentenversicherung zu erhalten. Diesen müssen Sie beantragen, und wenn die Rentenkasse ihn bewilligt, erhalten Sie das Geld gemeinsam mit Ihrer Rente.

Die Rentenversicherung zahlt allerdings nicht bei jeder privaten Krankenversicherung einen Zuschuss. Das private Versicherungsunternehmen muss der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines Staates unterliegen, in dem Europarecht angewandt wird. Auch bei privat Versicherten entspricht die Höhe des Zuschusses der Hälfte der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen.

Wie sind die gesetzlichen Grundlagen?

Den Zuschuss regelt der Paragraf 106, Absatz 2 des Sozialgesetzbuches VI: „Für Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes nach § 242 des Fünften Buches auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.“

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Wieviel Geld bekommen Sie – ein konkretes Beispiel

Rentenexperte Knöppel liefert ein konkretes Beispiel dafür, wieviel Geld Ihnen zusteht. Er legt 2000 Euro Bruttorente zugrunde bei einem Beitragssatz der Krankenversicherung plus Zusatzbeitrag von insgesamt 17,1 Prozent. Der Zuschuss beträgt die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, also 8,55 Prozent.

Pro Monat würden Sie also einen Zuschuss von 171,00 bekommen, und damit 2.052,00 Euro pro Jahr.

Wie erhalten Sie den Zuschuss?

Das Antragsformular können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Sie füllen es vollständig aus, unterschreiben es und schicken es per Post mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Rentenversicherung. Die Rentenkasse prüft den Antrag, und Sie erhalten den Bescheid über den Zuschuss.

Kurz & Bündig: Was sollten Rentner jetzt tun?

Schritt Pflicht­versicherte KVdR Freiwillige GKV / PKV
Antrag? Nein, läuft automatisch Ja, bei der DRV (Formblatt R0110), am besten zusammen mit dem Rentenantrag
Auszahlung Direkt an die Krankenkasse Mit der Monatsrente (Sie zahlen selbst an die Kasse bzw. PKV)
Änderung Ändert sich automatisch, wenn sich Zusatzbeitrag oder Rente ändert Gleiches gilt – plus: Sie müssen der DRV Änderungen Ihrer PKV‑Prämie mitteilen

Tipp: Prüfen Sie Ihren ersten Renten­bescheid – dort ist der Zuschuss ausgewiesen. Bei freiwilliger oder privater Versicherung können Sie einen versäumten Antrag nicht nachträglich „zurückdatieren“.