Die Alterssicherungskommission schlägt vor, das gesetzliche Rentenalter nach 2031 schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln.
Wird das vorgeschlagene Modell über mehrere Jahrzehnte unverändert fortgeschrieben, könnte die Regelaltersgrenze im Jahr 2091 erstmals 70 Jahre erreichen. Rechnerisch wäre damit der Geburtsjahrgang 2021 der erste Jahrgang, der regulär bis zum 70. Geburtstag arbeiten müsste.
Eine feste Rente mit 70 steht nicht im Kommissionsbericht
Im Bericht der Alterssicherungskommission wird die Altersgrenze von 70 Jahren nicht als festes politisches Ziel genannt. Vorgeschlagen wird stattdessen ein automatischer Anpassungsmechanismus, der erst nach 2031 greifen soll.
Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen nach dem Modell acht Monate auf eine längere Erwerbszeit und vier Monate auf einen längeren Rentenbezug entfallen. Die Kommission bezeichnet dies als Aufteilung im Verhältnis zwei zu eins.
Nach den derzeitigen Annahmen des Statistischen Bundesamtes würde daraus eine Anhebung der Regelaltersgrenze um ungefähr sechs Monate innerhalb von zehn Jahren folgen. Zwischen 2031 und 2041 könnte das reguläre Rentenalter dadurch von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Jahrgang 2021 erreicht nach dem Modell erstmals die 70
Ausgangspunkt der Berechnung ist das Jahr 2031. In diesem Jahr erreicht der Geburtsjahrgang 1964 nach geltendem Recht mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze.
Um von 67 auf 70 Jahre zu gelangen, müsste das Rentenalter insgesamt um drei Jahre steigen. Bei einer Erhöhung um sechs Monate je Jahrzehnt wären dafür sechs Anpassungsschritte und damit rund 60 Jahre erforderlich.
Die Altersgrenze von 70 Jahren würde deshalb rechnerisch im Jahr 2091 erreicht. Wer im Jahr 2091 seinen 70. Geburtstag feiert, wurde im Jahr 2021 geboren.
| Voraussichtliches Rentenzugangsjahr | Modellhafte Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 2031 | 67 Jahre |
| 2041 | 67 Jahre und 6 Monate |
| 2051 | 68 Jahre |
| 2061 | 68 Jahre und 6 Monate |
| 2071 | 69 Jahre |
| 2081 | 69 Jahre und 6 Monate |
| 2091 | 70 Jahre |
Die Tabelle zeigt lediglich eine Fortschreibung der heutigen Annahmen. Die tatsächliche Altersgrenze soll regelmäßig anhand der realen Lebenserwartung überprüft und jeweils mindestens fünf Jahre im Voraus festgelegt werden.
Der erste betroffene Jahrgang wäre bereits 1965
Auch wenn der Jahrgang 2021 möglicherweise als erster bis 70 arbeiten müsste, würden die geplanten Anpassungen wesentlich früher beginnen. Laut Kommissionsbericht soll das neue Verfahren ab 2032 wirken, wenn der Geburtsjahrgang 1965 sein 67. Lebensjahr erreicht.
Der Jahrgang 1965 wäre deshalb der erste Jahrgang, dessen Regelaltersgrenze nach den neuen Regeln geringfügig über 67 Jahren liegen könnte. Wie viele zusätzliche Monate tatsächlich verlangt werden, müsste im Gesetz und in den Übergangsvorschriften festgelegt werden.
Für den Geburtsjahrgang 1964 bleibt es nach den aktuellen Vorschlägen bei der Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Jüngere Versicherte müssten dagegen schrittweise mit einem späteren Rentenbeginn rechnen.
Für die Jahrgänge der 1970er und 1980er geht es noch nicht um 70
Menschen, die in den 1970er-Jahren geboren wurden, würden bei einer langsamen Anhebung voraussichtlich nur einige Monate länger als bis 67 arbeiten. Für viele Jahrgänge der 1980er- und 1990er-Jahre könnte die Regelaltersgrenze langfristig in Richtung 68 oder 69 Jahre steigen.
Ein Renteneintritt mit 70 wäre erst für sehr viel jüngere Menschen denkbar. Der Jahrgang 2021 ist deshalb keine bereits gesetzlich festgelegte Grenze, sondern das Ergebnis einer langfristigen Modellrechnung.
Warum die Altersgrenze steigen soll
Hinter dem Vorschlag steht die demografische Entwicklung. Immer mehr Menschen beziehen über einen längeren Zeitraum Rente, während vergleichsweise weniger Erwerbstätige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein späterer Rentenbeginn soll dazu führen, dass Versicherte länger Beiträge zahlen und im Durchschnitt kürzer Rentenleistungen beziehen. Nach den Berechnungen der Kommission könnte eine Verschiebung des tatsächlichen Renteneintritts um sechs Monate den Beitragssatz um etwa 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte entlasten.
Gleichzeitig erwerben Beschäftigte während der zusätzlichen Arbeitsmonate weitere Entgeltpunkte. Eine längere Beschäftigung kann daher die persönliche Monatsrente erhöhen, sofern die betroffene Person bis zur höheren Altersgrenze tatsächlich weiterarbeiten kann.
Menschen in belastenden Berufen könnten Probleme bekommen
Eine steigende Altersgrenze trifft Beschäftigte nicht in gleicher Weise. Wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet und gesund bleibt, kann möglicherweise länger berufstätig sein als jemand, der jahrzehntelang schwere körperliche Arbeit verrichtet hat.
Auch chronische Erkrankungen, niedrige Einkommen und unterbrochene Erwerbszeiten können dazu führen, dass ein Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze nicht möglich ist. Die Kommission erkennt diese Unterschiede ausdrücklich an und schlägt besondere Regelungen für gesundheitliche Härtefälle vor.
Wie solche Härtefallregelungen konkret aussehen, steht bisher nicht fest. Denkbar wären besondere Zugangswege für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht bis zur angehobenen Altersgrenze beschäftigt bleiben können.
Ein früherer Rentenbeginn kann teuer werden
Nach dem gegenwärtigen Recht beträgt der Rentenabschlag bei einer vorzeitig bezogenen Altersrente 0,3 Prozent für jeden Monat. Wer zwölf Monate früher in den Ruhestand geht, verliert daher dauerhaft 3,6 Prozent seiner Monatsrente.
Würde das Rentenalter erhöht, ohne die Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbezugs anzupassen, könnten mehr Versicherte Abschläge hinnehmen müssen. Für Menschen, die gesundheitlich nicht länger arbeiten können, könnte die Anhebung daher wie eine indirekte Rentenkürzung wirken.
Die Kommission schlägt allerdings vor, das Zeitfenster für einen vorzeitigen Rentenbeginn auf drei Jahre zu begrenzen. Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll zunächst von 63 auf 64 Jahre steigen und anschließend parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden.
Auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren steht zur Debatte
Die Reformvorschläge beschränken sich nicht auf die allgemeine Regelaltersgrenze. Die Kommission empfiehlt außerdem, den abschlagsfreien vorgezogenen Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Betroffen wäre die häufig als „Rente mit 63“ bezeichnete Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren. Für den Geburtsjahrgang 1964 liegt deren reguläre Altersgrenze derzeit bereits bei 65 Jahren.
Nach den Vorschlägen könnte ein früherer Ruhestand künftig nur noch über eine Altersrente mit Abschlägen oder über eine besondere Härtefallregelung möglich sein. Beschäftigte mit einem sehr frühen Berufseinstieg müssten dann trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung länger arbeiten oder eine niedrigere Rente akzeptieren.
Noch ist die Rente mit 70 kein geltendes Recht
Nach geltendem Recht liegt die Regelaltersgrenze für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Eine allgemeine Altersgrenze von 70 Jahren ist weder beschlossen noch bereits in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden.
Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ein Gesetzespaket zu übertragen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den bisherigen Planungen bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Bis zu einem endgültigen Gesetz können sich einzelne Vorschläge noch verändern. Besonders die Übergangsfristen, die Härtefälle und die genaue Berechnung der künftigen Altersgrenzen dürften während des parlamentarischen Verfahrens intensiv beraten werden.
Was jüngere Menschen bei ihrer Planung beachten sollten
Für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand ist eine Rente mit 70 nach dem vorliegenden Modell kein realistisches Szenario. Dennoch können bereits die Jahrgänge ab 1965 von den ersten zusätzlichen Monaten betroffen sein.
Jüngere Menschen sollten bei ihrer Altersvorsorge nicht ausschließlich mit einem festen Rentenbeginn von 67 Jahren rechnen. Sinnvoll ist eine Planung, die auch einen späteren Renteneintritt, Teilzeitarbeit im höheren Alter sowie betriebliche und private Vorsorge berücksichtigt.
Eine verbindliche persönliche Berechnung wird jedoch erst möglich sein, wenn ein Gesetz verabschiedet wurde. Die regelmäßige Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung bleibt bis dahin die wichtigste Grundlage für die individuelle Planung.
Beispiel aus der Praxis
Lea wurde im Oktober 2021 geboren. Wird das Modell der Alterssicherungskommission beschlossen und steigt die Lebenserwartung dauerhaft entsprechend den heutigen Annahmen, könnte ihre Regelaltersgrenze im Jahr 2091 bei 70 Jahren liegen.
Lea wäre dann 70 Jahre alt, bevor sie ihre reguläre Altersrente ohne vorzeitige Abschläge beziehen könnte. Steigt die Lebenserwartung langsamer als erwartet, könnte ihre Altersgrenze jedoch niedriger ausfallen.
Auch eine spätere Bundesregierung könnte den Mechanismus verändern oder aussetzen. Der Jahrgang 2021 ist deshalb eine nachvollziehbare Modellrechnung, aber noch keine verbindliche gesetzliche Festlegung.
Häufige Fragen zur Rente mit 70
1. Ist die Rente mit 70 bereits beschlossen?
Nein. Derzeit gilt für alle ab 1964 Geborenen grundsätzlich eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die weitere Anhebung ist bislang eine Empfehlung der Alterssicherungskommission.
2. Welcher Jahrgang müsste nach dem Modell erstmals bis 70 arbeiten?
Bei einer Erhöhung um sechs Monate je Jahrzehnt würde die Altersgrenze im Jahr 2091 erstmals 70 Jahre erreichen. Rechnerisch wäre der Geburtsjahrgang 2021 davon betroffen.
3. Welcher Jahrgang wäre von der Reform zuerst betroffen?
Die ersten Änderungen sollen ab 2032 greifen. Damit könnte der Geburtsjahrgang 1965 als erster Jahrgang eine geringfügig höhere Regelaltersgrenze als 67 Jahre erhalten.
4. Müssen die Jahrgänge der 1970er bereits bis 70 arbeiten?
Nach dem vorgeschlagenen langsamen Anstieg nicht. Für sie dürfte es zunächst um einige zusätzliche Monate und nicht um drei weitere Arbeitsjahre gehen.
5. Kann das Rentenalter auch weniger stark steigen?
Ja. Die Altersgrenze soll sich an der tatsächlich festgestellten Entwicklung der Lebenserwartung orientieren. Fällt deren Zuwachs geringer aus, müsste auch das Rentenalter langsamer steigen.
6. Ist ein früherer Rentenbeginn weiterhin möglich?
Ein vorzeitiger Rentenbeginn dürfte grundsätzlich möglich bleiben, häufig jedoch nur mit dauerhaften Abschlägen. Die Kommission schlägt zusätzlich besondere Regelungen für Menschen vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur höheren Altersgrenze arbeiten können.




