Die sogenannte Rente mit 63 gilt in der öffentlichen Debatte noch immer als Synonym für einen frühen Ausstieg aus dem Berufsleben. Tatsächlich ist die frühere abschlagsfreie Variante für viele Jahrgänge inzwischen Geschichte. Wer heute mit 63 Jahren eine Altersrente beziehen möchte, muss in der Regel mit dauerhaften Kürzungen rechnen.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sagt aber, worum es vielen Beschäftigten kurz vor dem Ruhestand geht: weniger arbeiten, früher mehr freie Zeit haben und trotzdem finanziell handlungsfähig bleiben. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten hat sich dafür ein neuer Gestaltungsspielraum ergeben, so Anhalt. Rente und Arbeit schließen sich nicht mehr aus.
Die Rente mit 63 gibt es nur noch mit Einschränkungen
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich vorzeitig in Anspruch nehmen. Der frühestmögliche Beginn liegt weiterhin bei 63 Jahren. Diese Entscheidung ist jedoch mit Abschlägen verbunden, wenn der Rentenbeginn vor der persönlichen Regelaltersgrenze liegt.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür einen Abzug von 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Bei Versicherten ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn mit 63 kann deshalb zu einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent führen.
Wichtig ist dabei vor allem die Dauerwirkung. Die Kürzung verschwindet nicht, sobald die Regelaltersgrenze später erreicht wäre. Wer sich für eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen entscheidet, muss diesen geringeren Rentenbetrag dauerhaft einplanen.
Warum der monatliche Abschlag oft unterschätzt wird
Ein Abzug von 0,3 Prozent pro Monat klingt zunächst gering. In der Praxis summieren sich die einzelnen Monate jedoch schnell zu einem spürbaren Betrag. Wer mehrere Jahre früher geht, verzichtet nicht nur kurzfristig auf Einkommen, sondern dauerhaft auf einen Teil seiner gesetzlichen Rente.
Anhalt zeigt dies anhand eines Beispiels mit einem Versicherten, der Rentenansprüche von 1.500 Euro brutto erworben hat. Geht er 42 Monate vor seiner Regelaltersgrenze in Rente, ergibt sich ein Abschlag von 12,6 Prozent. Aus 1.500 Euro brutto werden rechnerisch 1.311 Euro brutto.
Damit ist die tatsächliche Belastung aber noch nicht vollständig beschrieben. Von der Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Je nach persönlicher Situation können außerdem Steuern hinzukommen.
Weiterarbeiten neben der vorgezogenen Altersrente
Der entscheidende Unterschied zur früheren Rechtslage liegt beim Hinzuverdienst. Altersrentnerinnen und Altersrentner dürfen inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt auch dann, wenn sie eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Früher mussten Rentnerinnen und Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente aufpassen, dass ihr Arbeitseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Andernfalls konnte die Rente gekürzt werden. Diese Hürde ist bei Altersrenten entfallen.
Damit entsteht eine Möglichkeit, den Übergang aus dem Berufsleben flexibler zu gestalten. Wer gesundheitlich oder persönlich nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte, kann eine vorgezogene Rente beziehen und zusätzlich in Teilzeit weiterarbeiten. Auch eine Fortsetzung der Vollzeitarbeit ist grundsätzlich möglich.
Teilzeit als Brücke zwischen Arbeit und Ruhestand
Für viele Beschäftigte dürfte vor allem die Kombination aus vorgezogener Rente und reduzierter Arbeitszeit interessant sein. Sie kann mehr Freizeit schaffen, ohne dass das Einkommen sofort stark einbricht. Gleichzeitig bleibt der Kontakt zum Beruf erhalten.
Ein zusätzlicher Teilzeitverdienst kann die gekürzte Rente deutlich abfedern. Wer beispielsweise neben einer reduzierten Rente noch 1.200 Euro netto aus einer Teilzeitbeschäftigung erzielt, steht finanziell anders da als jemand, der ausschließlich von der vorgezogenen Rente lebt. Diese Rechnung ist aber nur tragfähig, solange die Beschäftigung tatsächlich fortgeführt werden kann.
Genau darin liegt der praktische Knackpunkt. Die Teilzeitarbeit ist oft nur eine Übergangslösung. Sobald sie endet, bleibt die dauerhaft gekürzte Rente als alleinige Einnahmequelle übrig.
Vollzeit weiterarbeiten und trotzdem Rente beziehen
Auch wer weiter in Vollzeit arbeitet, kann eine vorgezogene Altersrente beziehen. Die Rente wird wegen des Arbeitseinkommens nicht gekürzt. Das kann attraktiv erscheinen, weil zeitweise zwei Einkommensquellen nebeneinander bestehen.
Allerdings sollte diese Variante nicht nur nach dem aktuellen Monatseinkommen bewertet werden. Rente, Arbeitslohn, Sozialabgaben und Steuern treffen hier zusammen. Das kann zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.
Außerdem bleibt der Abschlag auf die vorgezogene Rente bestehen. Wer eigentlich weiterarbeiten kann und will, sollte deshalb genau prüfen, ob ein späterer Rentenbeginn langfristig günstiger wäre.
Steuern und Krankenversicherung dürfen nicht ausgeblendet werden
Wer Rente bezieht und zusätzlich arbeitet, muss beide Einkommensarten getrennt betrachten. Auf den Arbeitslohn fallen weiterhin die üblichen Abzüge an. Auch von der gesetzlichen Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.
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Steuerlich kann die Kombination ebenfalls Folgen haben. Ob und in welcher Höhe Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten Jahreseinkommen, vom steuerpflichtigen Rentenanteil und von weiteren persönlichen Umständen ab. Deshalb reicht eine einfache Brutto-Netto-Schätzung häufig nicht aus.
Vor einer Entscheidung sollte eine individuelle Berechnung stehen. Die Deutsche Rentenversicherung kann Rentenbeginn und Abschläge einordnen. Für die steuerliche Bewertung ist eine Steuerberatung sinnvoll.
Übersicht: Was bei Rente mit 63 und Arbeit wichtig ist
| Aspekt | Einordnung |
|---|---|
| Frühestmöglicher Rentenbeginn | Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens mit 63 Jahren beginnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Abschlag | Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. |
| Dauer der Kürzung | Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen und endet nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze. |
| Hinzuverdienst | Bei Altersrenten ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, auch bei vorgezogener Rente. |
| Teilzeit oder Vollzeit | Beides ist möglich, sofern Arbeitsvertrag und Arbeitgeber mitspielen. |
| Steuern und Beiträge | Rente und Arbeitslohn können gemeinsam zu höheren Abgaben führen und sollten vorab berechnet werden. |
Warum Beratung vor der Entscheidung wichtig ist
Die Kombination aus vorgezogener Altersrente und Arbeit kann finanziell sinnvoll sein, ist aber kein Modell für jede Lebenslage. Entscheidend sind Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Arbeitsfähigkeit, Steuerbelastung und die Frage, wie lange die zusätzliche Beschäftigung realistisch fortgesetzt werden kann. Eine pauschale Empfehlung wäre deshalb unseriös.
Besonders wichtig ist dein Blick auf die Zeit nach dem endgültigen Ende der Arbeit. Wer sich heute auf eine Teilzeitbeschäftigung stützt, sollte wissen, wie die finanzielle Lage ohne diesen Zusatzverdienst aussieht. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der frühere Rentenbeginn wirklich tragbar ist.
Auch arbeitsrechtliche Fragen können auftreten. Wer beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten will, sollte rechtzeitig klären, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich ist. Ebenso sollte geprüft werden, ob eine neue Beschäftigung nach Rentenbeginn gewünscht und realistisch ist.
Beispiel aus der Praxis
Eine 63-jährige Arbeitnehmerin aus dem Einzelhandel hat 35 Versicherungsjahre erreicht und möchte körperlich kürzertreten. Ihre reguläre Altersrente würde wegen ihres Jahrgangs erst später abschlagsfrei beginnen. Sie entscheidet sich deshalb für eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen und reduziert ihre Arbeit auf 20 Stunden pro Woche.
Durch den Teilzeitlohn kann sie die niedrigere Rente zunächst ausgleichen und gewinnt zugleich mehrere freie Tage pro Woche. Nach drei Jahren möchte sie endgültig aufhören zu arbeiten. Dann zeigt sich, ob die dauerhaft gekürzte Rente für Miete, Lebenshaltung und Rücklagen ausreicht.
Das Beispiel zeigt: Die neue Hinzuverdienstregelung schafft mehr Freiheit beim Übergang in den Ruhestand. Sie ersetzt aber keine sorgfältige Rechnung. Wer früher in Rente geht, sollte nicht nur an die nächsten Monate denken, sondern an viele Jahre mit einer dauerhaft niedrigeren gesetzlichen Rente.
Fragen und Antworten zur Rente mit 63 und Weiterarbeit
1. Gibt es die Rente mit 63 noch ohne Abschläge?
Für viele heutige Jahrgänge gibt es die Rente mit 63 nicht mehr ohne Abschläge. Wer frühzeitig in Altersrente gehen möchte, muss meist eine dauerhafte Kürzung hinnehmen. Abschlagsfrei ist ein früher Rentenbeginn nur unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig vom Geburtsjahr möglich.
2. Wie hoch ist der Abschlag bei einer vorgezogenen Altersrente?
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der persönlichen Regelaltersgrenze beginnt. Wer beispielsweise 42 Monate früher in Rente geht, muss mit einem Abschlag von 12,6 Prozent rechnen. Dieser Abzug gilt dauerhaft.
3. Kann ich mit 63 in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten?
Ja, das ist möglich. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf zusätzlich weiterarbeiten. Die Rente wird wegen des Arbeitsverdienstes nicht gekürzt.
4. Darf ich neben der Rente auch Vollzeit arbeiten?
Ja, auch eine Vollzeitbeschäftigung neben der vorgezogenen Altersrente ist grundsätzlich möglich. Viele Menschen entscheiden sich aber eher für Teilzeit, weil sie den Übergang in den Ruhestand schrittweise gestalten möchten. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung arbeitsvertraglich möglich ist.
5. Muss ich auf Rente und Arbeitslohn Beiträge zahlen?
Ja, auf beide Einkommensarten können Abgaben anfallen. Von der gesetzlichen Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Auf den Arbeitslohn fallen ebenfalls die üblichen Sozialabgaben und gegebenenfalls Steuern an.
6. Bleiben die Abschläge bestehen, wenn ich später ganz aufhöre zu arbeiten?
Ja, die Abschläge bleiben dauerhaft bestehen. Wenn die zusätzliche Beschäftigung später endet, fällt auch der Arbeitslohn weg. Dann bleibt nur die gekürzte Rente als regelmäßiges Einkommen.
7. Für wen kann die Kombination aus Rente und Teilzeit sinnvoll sein?
Sie kann für Menschen interessant sein, die früher kürzertreten möchten, aber finanziell noch nicht allein von der Rente leben können oder wollen. Besonders geeignet ist das Modell als Übergangslösung. Vor der Entscheidung sollten Rentenhöhe, Steuerfolgen, Gesundheitszustand und langfristige Ausgaben genau geprüft werden.
Quellen
Die Deutsche Rentenversicherung informiert, dass Altersrentnerinnen und Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen dürfen und dass dies auch für vorgezogene Altersrenten gilt.
Zur Altersrente für langjährig Versicherte nennt die Deutsche Rentenversicherung den Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat und weist darauf hin, dass dieser dauerhaft bestehen bleibt. 2}
Für die individuelle Berechnung von Rentenbeginn und Rentenhöhe verweist die Deutsche Rentenversicherung auf ihren Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner.




