Rente: Mit 63 in Altersrente ohne weiteren Abschlag trotz EM-Rente

Lesedauer 4 Minuten

Ein Erwerbsgeminderter bezieht seit Jahren eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente. Im nächsten Jahr wird er 63. Die Rentenversicherung sagt: Er könnte in eine vorgezogene Altersrente wechseln. Die naheliegende Sorge: Wechsel bedeutet Abschläge – also weniger Rente. In vielen Fällen stimmt genau das nicht. Entscheidend ist nicht der Abschlag, sondern der Bestandsschutz und die Frage, ob neben der Rente gearbeitet werden soll.

Erst klären: Welche Altersrente ist überhaupt möglich?

„Vorgezogene Altersrente“ ist kein einheitliches Modell. Ob ein Start mit 63 geht, hängt vom Versicherungsverlauf ab – also davon, welche Altersrentenart die Voraussetzungen erfüllt. Erst wenn feststeht, welche Altersrente konkret in Betracht kommt, lassen sich Rentenbeginn, Abschläge und die Wirkung der Schutzregeln seriös bewerten. Ohne diese Klärung bleibt alles Spekulation.

Abschläge wirken bedrohlich – aber oft nur auf dem Papier

Ja: Wer vor der Regelaltersgrenze in Altersrente geht, bekommt in der Regel Abschläge. Und ja: Viele EM-Renten enthalten bereits Abschläge. Daraus entsteht schnell die Vorstellung, beim Wechsel würden Abschläge „oben drauf“ kommen.

Wichtig: Eine rechnerisch niedrigere Altersrente muss nicht automatisch zu einer niedrigeren Auszahlung führen. Genau hier kommt der Bestandsschutz ins Spiel.

Bestandsschutz: Das ist das Sicherheitsnetz beim Wechsel

Beim Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente kann Bestandsschutz greifen. Praktisch bedeutet das: Die Altersrente soll im Ergebnis nicht unter dem Niveau der bisherigen EM-Rente landen, wenn der Übergang richtig organisiert ist.

Entscheidend ist deshalb nicht nur „wechseln oder warten“, sondern vor allem der saubere Übergang. Der Rentenbeginn muss so gewählt und der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass keine ungünstige Lücke entsteht und die Altersrente unmittelbar an die EM-Rente anschließt oder innerhalb des zulässigen Rahmens beginnt.

Entsteht durch Timing oder Formalien eine vermeidbare Unterbrechung, kann das den Bestandsschutz gefährden – und damit genau das Sicherheitsnetz, auf das viele Betroffene setzen.

Warten bis zur Regelaltersgrenze bringt meist nur dann etwas, wenn neue Rentenpunkte dazukommen

Viele erwarten: Wenn noch ein paar Jahre gewartet wird, wird die Altersrente automatisch höher. Das passiert nur, wenn in dieser Zeit neue rentenwirksame Zeiten entstehen.

Ohne zusätzliche Beiträge oder Zeiten, die Entgeltpunkte bringen, wächst das Rentenkonto im Hintergrund nicht weiter.
Neue rentenwirksame Zeiten können beispielsweise durch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung entstehen.

Auch bestimmte Pflegetätigkeiten innerhalb der Familie können rentenrechtlich relevant sein. Zusätzlich kann sich die spätere Berechnung verändern, wenn der Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Zeiten enthält, die erst durch Kontenklärung korrekt erfasst werden.

Ohne neue Punkte und ohne bereinigten Verlauf bleibt die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die rechnerische Altersrente Jahre später nicht spürbar höher ist als die heute absehbare.

Rentenerhöhungen sind kein Argument fürs Warten

Rentenanpassungen kommen grundsätzlich sowohl bei Erwerbsminderungsrenten als auch bei Altersrenten an. Wer in der EM-Rente bleibt, verpasst die Steigerungen nicht. Wer in Altersrente wechselt, bekommt sie ebenfalls. Der Unterschied liegt nicht bei den jährlichen Erhöhungen, sondern bei den Spielregeln rundherum.

Der echte Grund für einen frühen Wechsel heißt oft: Arbeiten ohne Stress

Wenn kein Hinzuverdienst geplant ist, ist der Wechsel in vielen Fällen vor allem eine organisatorische Frage – finanziell häufig neutral, solange der Bestandsschutz greift.

Wenn aber gearbeitet werden soll, kann der Wechsel entscheidend sein. Bei voller Erwerbsminderungsrente ist Hinzuverdienst nicht nur eine Frage von Euro-Grenzen, sondern vor allem eine Frage der Glaubwürdigkeit der Erwerbsminderung: Umfang und Art der Arbeit müssen zur festgestellten Leistungsfähigkeit passen.

Wer deutlich mehr arbeitet, riskiert im Kern nicht nur Kürzungen, sondern eine Neubewertung – bis hin zur Frage, ob die Voraussetzungen für die volle EM-Rente weiterhin vorliegen.

Bei einer Altersrente ist der Rahmen beim Hinzuverdienst grundsätzlich deutlich entspannter: Hinzuverdienst führt dort in der Regel nicht zu einer Rentenkürzung, und starre Stundenlogiken wie bei der vollen EM-Rente stehen typischerweise nicht im Vordergrund.

Wer sich gesundheitlich wieder mehr zutraut und realistisch arbeiten will, gewinnt durch den Wechsel oft den größten Vorteil: mehr Spielraum und weniger Konfliktpotenzial.

Wichtig: Der Wechsel ist eine Weichenstellung

Mit Beginn der Altersrente endet die Erwerbsminderungsrente in der Regel. Das ist keine reversible „Testentscheidung“. Deshalb sollte niemand wechseln, ohne vorher konkrete Zahlen zu haben.

Was vor der Entscheidung zwingend auf den Tisch muss

Es braucht eine Berechnung der Rentenversicherung für zwei Varianten: Altersrente zum frühestmöglichen Start und Altersrente zum regulären Start. Dazu gehört ein Blick in den Versicherungsverlauf, weil ungeklärte Zeiten oder Lücken die Rechnung verändern können.

Und für viele zählt am Ende das Netto, nicht das Brutto: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuer können den Unterschied spürbar machen.

Fazit

Wenn die EM-Rente unbefristet läuft, keine neuen Rentenpunkte mehr hinzukommen und der Übergang sauber organisiert wird, ist der Wechsel in die vorgezogene Altersrente in vielen Fällen kein Risiko für die Auszahlung – weil der Bestandsschutz häufig nach unten absichert.

Ein echter Vorteil entsteht vor allem dann, wenn künftig ernsthaft gearbeitet werden soll. Ohne Arbeitspläne ist es oft nahezu egal, ob der Wechsel jetzt oder erst zur Regelaltersgrenze erfolgt. Entscheidend sind die konkrete Rentenberechnung und ein lückenloser Übergang.

FAQ

Wird die Altersrente nach dem Wechsel automatisch niedriger, weil Abschläge anfallen?
Nicht zwingend. Abschläge können rechnerisch anfallen, aber der Bestandsschutz kann die Auszahlung häufig nach unten absichern, wenn der Übergang korrekt organisiert ist.

Was ist der häufigste Fehler, der den Bestandsschutz gefährdet?
Ein ungünstiger Übergang, vor allem durch eine vermeidbare Lücke oder einen zu spät gesetzten Rentenbeginn. Deshalb sind Starttermin und rechtzeitige Antragstellung entscheidend.

Bringt Warten bis zur Regelaltersgrenze fast immer mehr Geld?
Nur wenn bis dahin neue rentenwirksame Zeiten hinzukommen. Ohne zusätzliche Entgeltpunkte steigt die spätere Altersrente oft nicht spürbar.

Wann ist der Wechsel in die Altersrente besonders sinnvoll?
Vor allem dann, wenn künftig in relevantem Umfang gearbeitet werden soll und die Regeln der vollen Erwerbsminderungsrente dabei als Einschränkung oder Konfliktpunkt wirken.

Welche Unterlagen sollten vor der Entscheidung vorliegen?
Eine Berechnung der Rentenversicherung für den frühestmöglichen Altersrentenbeginn und für den Beginn der Regelaltersrente sowie ein geprüfter Versicherungsverlauf, damit keine ungeklärten Zeiten die Rechnung verzerren.