Bei Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gibt es einige wichtige Punkte, die berücksichtigt werden müssen, um Einbußen zu vermeiden und die bestmögliche Rentenhöhe zu sichern. Wir erklären euch, welche Punkte das sind.
Was ist die Erwerbsminderungsrente und wann wird sie gezahlt?
Die Erwerbsminderungsrente (Em-Rente) wird gewährt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Monate lang drei Stunden täglich zu arbeiten – unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
Voraussetzung für den Bezug der EM-Rente ist, dass die Betroffenen eine bestimmte Wartezeit erfüllt haben. Die Rente kann entweder befristet oder unbefristet gewährt werden, abhängig von der individuellen gesundheitlichen Situation.
Ein Beispiel aus der Praxis: Herr Müller
Nehmen wir als Beispiel Herrn Müller, der 1960 geboren wurde. Herr Müller hat sein ganzes Leben als Handwerker gearbeitet. Mit 61 Jahren erkrankt er jedoch schwer und kann nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Nach ärztlichen Untersuchungen und der Beantragung der Rente erhält er schließlich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Was passiert, wenn Herr Müller das Rentenalter erreicht?
Spätestens mit Erreichen seines gesetzlichen Renteneintrittsalters, das für Herrn Müller bei 66 Jahren und 4 Monaten liegt, müsste seine Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente übergehen. Dieser Wechsel erfolgt automatisch, wenn Herr Müller bis dahin keine vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen hat.
Kann die Altersrente niedriger sein als die Erwerbsminderungsrente?
Ein entscheidender Vorteil für Herrn Müller ist, dass seine Altersrente niemals niedriger sein kann als die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente, vorausgesetzt, der Übergang erfolgt innerhalb von 24 Monaten.
Dies bietet Herrn Müller einen wichtigen finanziellen Schutz und garantiert, dass er keinen plötzlichen Einkommensverlust hinnehmen muss. Selbst wenn seine Altersrente Abschläge enthalten würde, darf sie nicht unter das Niveau der Erwerbsminderungsrente fallen.
Welche Altersrentenarten stehen Herrn Müller zur Verfügung?
Neben der Regelaltersrente könnte Herr Müller in Betracht ziehen, eine der vorgezogenen Altersrenten zu beantragen:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Da Herr Müller aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme mittlerweile als schwerbehindert eingestuft wurde, könnte er diese Rente bereits mit 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Da Herr Müller über 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hätte er die Möglichkeit, diese Rente ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch zu nehmen, allerdings mit Abschlägen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Da Herr Müller sogar mehr als 45 Jahre versichert war, könnte er diese Rente ohne Abschläge bereits mit 63 Jahren und 10 Monaten erhalten.
Ist eine Probeberechnung sinnvoll?
Ja, in Herrn Müllers Fall wäre eine Probeberechnung äußerst sinnvoll. Angenommen, Herr Müller überlegt, ob er mit 63 Jahren und 8 Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln sollte.
Mit einer Probeberechnung könnte er genau herausfinden, wie hoch diese Altersrente im Vergleich zu seiner aktuellen Erwerbsminderungsrente wäre. Mit diesen Informationen kann Herr Müller besser abwägen, ob es sinnvoll ist, weiterhin die Erwerbsminderungsrente zu beziehen oder bereits früher in die Altersrente zu wechseln.
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Was gilt bei befristeter Erwerbsminderungsrente?
Der Bestandsschutz, der sicherstellt, dass die Altersrente nicht niedriger als die Erwerbsminderungsrente ausfallen kann, greift unabhängig davon, ob die Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet ist.
Angenommen, Herr Müller hätte nur eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten, wäre der Schutz derselbe, solange er innerhalb der 24-Monats-Frist in die Altersrente wechselt.
Kann die Altersrente höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente?
In manchen Fällen kann die Altersrente tatsächlich höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente. Angenommen, Herr Müller hat vor seiner Erwerbsminderung ein hohes Einkommen erzielt und wäre weiterhin im selben Job geblieben, hätte seine Altersrente höher ausfallen können.
Dies hängt von den sogenannten Zurechnungszeiten ab, die sicherstellen, dass Rentenempfänger so gestellt werden, als ob sie bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten.
Welche Schritte sollte Herr Müller unternehmen?
In Herrn Müllers Fall wäre der erste Schritt, eine Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern, um genau zu wissen, wie hoch seine Altersrente ausfallen würde. Erst mit diesen Informationen kann Herr Müller eine Entscheidung treffen, ob es für ihn vorteilhafter ist, früher in eine Altersrente zu wechseln oder die Erwerbsminderungsrente weiter zu beziehen.
Kann die Altersrente höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente?
Obwohl es heutzutage seltener vorkommt, ist es durchaus möglich, dass die Altersrente höher ausfällt als die Erwerbsminderungsrente. Dies hängt von den sogenannten Zurechnungszeiten ab, die sicherstellen, dass Rentenempfänger so gestellt werden, als ob sie bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. In manchen Fällen kann dies zu einer höheren Rentenberechnung führen.
Was ist bei gleichzeitiger Schwerbehinderung zu beachten?
Eine häufige Frage in der Beratungspraxis ist, ob die gleichzeitige Anerkennung einer Schwerbehinderung die Höhe der Erwerbsminderungsrente beeinflusst. Grundsätzlich kann eine Schwerbehinderung dazu führen, dass die Rente steigt, insbesondere wenn dadurch ein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen entsteht.
Wichtig: Wenn Sie also eine Erwerbsminderungsrente beziehen und die Möglichkeit haben, in die Altersrente zu wechseln, sollten Sie zunächst eine Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Nur dann kann man entscheiden, ob ein Wechsel vorteilhaft ist.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.