Rente: Mit 61 in Rente gehen – Für einige ist es möglich

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Viele Menschen träumen davon, frühzeitig in den Ruhestand zu treten, idealerweise schon mit 61 Jahren. Doch welche Optionen gibt es in Deutschland tatsächlich, um mit 61 in Rente zu gehen? In diesem Artikel prüfen wir die Möglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen vorzeitigen Rentenbeginn.

Altersrentenarten und ihre Altersgrenzen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Altersrenten, die abhängig von der Versicherungszeit und dem Geburtsjahr in Anspruch genommen werden können:

  1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese Rentenart ist für Geburtsjahrgänge ab 1953 frühestens mit 63 Jahren möglich. Man muss 45 Beitragsjahre vorweisen. Wer 1960 geboren ist, kann diese Rente erst ab 64 Jahren und 4 Monaten beziehen. Ein Renteneintritt mit 61 ist hier nicht möglich.
  2. Altersrente für langjährig Versicherte: Auch diese Rente kann erst ab dem 63. Lebensjahr beansprucht werden. In diesem Fall muss man 35 Jahre Beitragszeit vorweisen, aber die Hoffnung, mit 61 Jahren in den Ruhestand zu gehen, erfüllt sich hier ebenfalls nicht.
  3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Früher war es für Schwerbehinderte möglich, schon ab 60 Jahren in Rente zu gehen. Für Personen, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, verschiebt sich der frühestmögliche Renteneintritt kontinuierlich nach hinten. Ein 1962 Geborener könnte immerhin mit 61 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen, Jahrgänge ab 1964 erst ab 62 Jahren.

Dies vorzeitigen Ruhestandsoptionen gibt es

Für diejenigen, die dennoch vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand treten möchten, gibt es einige Alternativen:

  • Altersteilzeit: Durch Vereinbarungen zur Altersteilzeit kann der Übergang in den Ruhestand flexibel gestaltet werden.
  • Arbeitslosengeldbezug: Für bis zu 24 Monate kann das Arbeitslosengeld eine finanzielle Überbrückung bis zur Rente bieten.
  • Vorruhestand und Wertguthaben: Angesparte Wertguthaben oder eine Vorruhestandsregelung können den frühen Ruhestand ermöglichen, sind aber nicht immer leicht umzusetzen.

Spezielle Regelungen für Bergbauarbeiter

Eine Ausnahme stellt die Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte dar. Wer 25 Jahre im Bergbau gearbeitet hat und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen bezogen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 60 Jahren in Rente gehen. Diese Regelung bleibt auch weiterhin bestehen, ohne dass die Altersgrenze angehoben wird.