Rente: Kürzung der Betriebsrente bei Erwerbstätigkeit

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Die Kürzung einer Betriebsrente aufgrund eines bestehenden Erwerbseinkommens war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das Gericht klärte die Frage der Anrechnung bei einer Betriebsrente, wenn neben der Rente weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. (Az: 6 Sa 1198/23)

Rechtliche Unterschiede zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei vorgezogenen Altersrenten kein Hinzuverdienst mehr auf die gesetzliche Rente angerechnet. Bereits zuvor war dies bei Regelaltersrenten der Fall.

Im Unterschied dazu gelten für Betriebsrenten andere rechtliche Grundlagen. Diese werden durch die Versorgungsordnung des Arbeitgebers geregelt und unterliegen speziellen Vorschriften.

Um was ging es?

In dem verhandelten Fall erhielt ein Betriebsrentner, der zusätzliches Erwerbseinkommen erzielte, eine Kürzung seiner Betriebsrente durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stützte sich dabei auf eine Klausel in der entsprechenden Versorgungsordnung.

Diese sah eine Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Betriebsrente vor. Nachdem das Arbeitsgericht der ersten Instanz zugunsten des Rentners entschieden hatte, hob das Landesarbeitsgericht diese Entscheidung auf.

Die Richter entschieden, dass die Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Betriebsrente rechtmäßig sei, sofern dies klar und ausdrücklich in der Versorgungsordnung geregelt ist. Eine solche Klausel muss:

  • Mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehen.
  • Klar und eindeutig formuliert sein.

Wichtige Voraussetzungen für eine rechtmäßige Kürzung

Eine Kürzung der Betriebsrente ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  1. Regelung in der Versorgungsordnung: Die Anrechnung von Erwerbseinkommen muss explizit in der Versorgungsordnung oder den Vertragsbedingungen der Betriebsrente verankert sein.
  2. Transparenz: Die Klauseln dürfen keine rechtlichen Unklarheiten enthalten und müssen eindeutig die Bedingungen und Auswirkungen der Anrechnung beschreiben.
  3. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Die Regelungen dürfen nicht gegen übergeordnete Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes verstoßen.

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Zuständigkeit und Verfahrensweg bei Streitfällen

Streitigkeiten über Betriebsrenten werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Im Gegensatz dazu sind zivilrechtliche Gerichte hier nicht zuständig. Kläger und Beklagte sind in diesen Verfahren in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es wird empfohlen, bei Unklarheiten oder Konflikten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Praktische Hinweise für Betriebsrentner

Um unerwartete Kürzungen der Betriebsrente zu vermeiden, sollten Rentner folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfung der Versorgungsordnung: Kontrollieren Sie, ob und in welcher Höhe Erwerbseinkommen auf Ihre Betriebsrente angerechnet werden kann.
  • Beratung einholen: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Experten für Arbeits- und Betriebsrentenrecht beraten.
  • Frühzeitige Klärung: Klären Sie vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, welche Auswirkungen dies auf Ihre Betriebsrente haben kann.