Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen im Rahmen des „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“, die Auswirkungen auf die Berechtigung zur Betriebsrente haben werden.
Was genau ändert sich bei der Betriebsrente?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Anspruch auf eine Betriebsrente für Arbeitnehmer, die eine gesetzliche Altersteilrente beziehen. Bisher ist der Anspruch auf eine Betriebsrente laut § 6 des Betriebsrentengesetzes nur dann gegeben, wenn eine volle Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
Wenn nur eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird, kann dies dazu führen, dass die Betriebsrente entweder gar nicht ausgezahlt oder die Zahlung eingestellt wird.
Ab 2026 soll sich das nun endlich ändern. Der Bezug einer vollen Altersrente wird nicht mehr erforderlich sein, um Anspruch auf eine Betriebsrente zu haben. Es wird ausreichen, eine Altersteilrente nachzuweisen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die frühzeitig in Teilrente gehen und parallel weiterarbeiten, nicht mehr den Umweg gehen müssen, zuerst eine volle Altersrente zu beantragen, um ihre Betriebsrente zu sichern.
Welche Probleme sollen durch diese Änderungen behoben werden?
Viele Rentner, insbesondere im öffentlichen Dienst, kennen die Schwierigkeiten, die mit dem Bezug einer Teilrente verbunden sind. Ein typisches Beispiel sind Rentnerinnen und Rentner der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die eine Altersteilrente beziehen und gleichzeitig weiterhin arbeiten.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass diese Betroffenen keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben, solange sie keine volle Altersrente beziehen. Das führt häufig zu bürokratischen Umwegen und Unsicherheiten.
Oftmals müssen Betroffene ihre Teilrente in eine volle Altersrente umwandeln, um den Anspruch auf eine Betriebsrente zu erwerben.
Anschließend müssen sie jedoch wieder in die Teilrente zurückwechseln, um beispielsweise ihren Anspruch auf Krankengeld aufrechtzuerhalten. Dieses Hin und Her zwischen Teil- und Vollrente führt nicht nur zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, sondern kann auch zu ernsthaften Problemen führen, insbesondere wenn Arbeitnehmer während dieser Übergangsphase arbeitsunfähig werden. Die geplanten Änderungen ab 2026 sollen diese komplexen und oft verwirrenden Prozesse deutlich vereinfachen.
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Wie wird der Gesetzgeber das Betriebsrentengesetz ändern?
Der Gesetzgeber plant, den § 6 des Betriebsrentengesetzes dahingehend zu ändern, dass das Wort „Vollrente“ gestrichen wird. Das bedeutet, dass die Bedingung, eine volle Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen zu müssen, entfällt. Auch andere Sätze und Paragraphen, die diese Bedingung beinhalten, sollen überarbeitet werden. Diese Änderungen sind eine direkte Anpassung an die bereits eingeführten Regelungen zur Flexibilisierung der Altersrente ab 2023.
Seit 2023 gibt es nämlich keine Anrechnung von Hinzuverdienst mehr bei Altersrenten, unabhängig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt. Diese Flexibilisierung wird nun auch auf das Betriebsrentenrecht übertragen, sodass Rentnerinnen und Rentner ab 2026 auch mit einer Altersteilrente Anspruch auf ihre Betriebsrente haben.
Welche Auswirkungen haben diese Änderungen für Rentnerinnen und Rentner?
Für betriebliche Rentnerinnen und Rentner ist diese Änderung grundsätzlich positiv. Ab 2026 wird es möglich sein, sowohl eine Altersteilrente als auch eine Betriebsrente gleichzeitig zu beziehen, ohne dass bürokratische Hürden genommen werden müssen. Dies sorgt für mehr finanzielle Planbarkeit und Sicherheit, insbesondere für diejenigen, die im Rentenalter weiterhin teilweise erwerbstätig bleiben möchten.
Auch für die Krankengeldregelungen hat diese Neuerung Bedeutung. Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersteilrente von 99,99% beziehen, um ihren Krankengeldanspruch abzusichern, werden zukünftig keine Nachteile mehr bei der Betriebsrente erfahren. Dies vermeidet finanzielle Engpässe und Unsicherheiten in Phasen von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit.
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Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?
Wer bereits in Rente ist oder in den nächsten Jahren in den Ruhestand geht, sollte sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen. Besonders Arbeitnehmer, die eine Altersteilrente planen, profitieren von den neuen Regelungen. Es lohnt sich, den eigenen Rentenanspruch zu prüfen und eventuell Anpassungen vorzunehmen, um von der neuen Gesetzeslage ab 2026 zu profitieren.
Am Besten lassen sich Betroffene von einem Sozialverband oder einem Rentenberater beraten, um die Gesetzesänderungen in Anspruch nehmen zu können.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.