Zum 1. Januar 2025 steigt der monatliche Mindestbeitrag fรผr die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung von 100,07 Euro auf 103,42 Euro.
Gleichzeitig erhรถht sich der monatliche Hรถchstbeitrag von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro.
Damit passen sich die Beitrรคge erneut an die allgemeine Lohnentwicklung und die gesetzlichen Vorgaben an. Doch welche Personen kรถnnen รผberhaupt freiwillig einzahlen? Und welche Vorteile bringt die freiwillige Versicherung?
Warum werden die Beitrรคge erhรถht?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt einem stรคndigen Anpassungsprozess, der regelmรครig dazu fรผhrt, dass Mindest- und Hรถchstbeitrรคge angehoben werden.
Grund dafรผr ist unter anderem die Entwicklung der Durchschnittseinkommen in Deutschland, auf deren Basis die Beitragsbemessungsgrenzen berechnet werden. Steigen die Einkommen, steigen entsprechend auch die beitragspflichtigen Werte.
Die Erhรถhung tritt jeweils zum Jahresbeginn in Kraft und gilt dann fรผr alle freiwillig Versicherten, die ihre Beitrรคge selbst festlegen.
Wer darf freiwillig in die Rentenkasse einzahlen?
Freiwillige Beitrรคge sind fรผr alle Personen mรถglich, die in Deutschland wohnen oder die deutsche Staatsangehรถrigkeit besitzen und nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Selbststรคndige, Freiberufler und Personen mit Minijobs, bei denen keine Pflichtversicherung greift, profitieren von dieser Option.
Aber auch Deutsche, die ihren gewรถhnlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, dรผrfen zur Sicherung oder Erweiterung ihrer Ansprรผche Beitrรคge einzahlen.
Interessant ist die freiwillige Versicherung vor allem fรผr diejenigen, die ihre kรผnftige Rente erhรถhen oder Lรผcken in ihrer Erwerbsbiografie schlieรen mรถchten.
Wer zum Beispiel รผber mehrere Jahre nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Verhรคltnis stand, hat so die Mรถglichkeit, seinen Rentenanspruch aufzubessern.
Welche Optionen gibt es bei der Beitragshรถhe?
Freiwillig Versicherte kรถnnen den Beitrag selbst festlegen, solange er sich zwischen dem Mindestbeitrag und dem Hรถchstbeitrag bewegt. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Betrรคge:
- Mindestbeitrag: 103,42 Euro
- Hรถchstbeitrag: 1.497,30 Euro
Dadurch haben Versicherte die Mรถglichkeit, ihre Beitrรคge an ihre persรถnliche Situation anzupassen. Wer die Rente spรคter stรคrker aufstocken mรถchte, kann mehr einzahlen. Wer hingegen nur Lรผcken schlieรen oder ein geringes Budget hat, kann den Mindestbeitrag wรคhlen.
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Wie funktioniert die Beitragszahlung und was muss man beachten?
Wer sich fรผr die freiwillige Versicherung entscheidet, legt innerhalb der gesetzlich festgelegten Spanne zwischen dem Mindest- und dem Hรถchstbeitrag fest, welchen Betrag er oder sie monatlich zahlen will. Zum 1. Januar 2025 sind das mindestens 103,42 Euro und maximal 1.497,30 Euro pro Monat. Dieser Rahmen schafft Flexibilitรคt: Versicherte kรถnnen ihren Beitrag an die eigene finanzielle Situation anpassen und bei Bedarf spรคter erhรถhen oder verringern.
Wichtig ist, dass Beitrรคge fรผr ein bestimmtes Kalenderjahr spรคtestens bis zum 31. Mรคrz des Folgejahres entrichtet sein mรผssen. Auรerdem ist ein formloser Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (oder dem jeweils zustรคndigen Trรคger) erforderlich. Die Zahlung selbst kann monatlich oder in lรคngeren Intervallen erfolgen.
Kann man auch als Rentner noch einzahlen?
Ja, sofern noch nicht das regulรคre Rentenalter erreicht ist. Personen, die bereits eine vorgezogene Altersvollrente beziehen โ etwa ab 63 oder 64 Jahren โ, haben die Mรถglichkeit, freiwillig Beitrรคge zu zahlen.
Auf diese Weise lรคsst sich die eigene Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze steigern und eventuelle Abschlรคge fรผr den frรผheren Rentenbeginn kรถnnen teilweise ausgeglichen werden.
Wer allerdings die Regelaltersgrenze รผberschritten und bereits eine volle Altersrente bezieht, ist von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen.
Lohnt sich die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung?
Die Entscheidung fรผr oder gegen freiwillige Beitrรคge hรคngt stets von der individuellen Lebenssituation ab. Oft lohnt sich eine freiwillige Einzahlung, wenn dadurch ein frรผher Rentenbeginn abgesichert wird, Beitrรคge fรผr fehlende Zeiten geleistet werden oder jemand im Ausland lebt und dennoch in Deutschland einen Rentenanspruch aufrechterhalten mรถchte.
Auch fรผr Selbststรคndige kann die gesetzliche Rentenversicherung eine wichtige Grundlage der Altersvorsorge darstellen, vor allem wenn wenig oder keine privaten Alternativen vorhanden sind.
Wer unsicher ist, ob das freiwillige Einzahlen in die Rentenversicherung sinnvoll ist, sollte sich unbedingt beraten lassen.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet sowohl telefonische wie auch persรถnliche Beratungstermine an. Hier kann unter anderem geklรคrt werden, wie groร der Effekt zusรคtzlicher Beitrรคge auf die zukรผnftige Rentenhรถhe ist und ob andere Formen der Altersvorsorge gegebenenfalls besser geeignet sind.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.