Viele Berufstätige ahnen nicht, dass sie durch eine clevere Nachzahlung für Schul- oder Studienzeiten ihre Rente verbessern können – aber nur bis zum 45. Lebensjahr.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine selten genutzte Möglichkeit: Wer während der Ausbildung keine Beiträge gezahlt hat, kann das nachholen – mit spürbaren Vorteilen für den Rentenanspruch. Die Frist ist jedoch strikt: Ab dem 45. Geburtstag ist eine Nachzahlung ausgeschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) klärt auf, für welche Ausbildungszeiten das gilt und wie Versicherte konkret vorgehen können.
Inhaltsverzeichnis
Schul- und Studienzeiten: Was zählt überhaupt zur Rente?
Nicht jede Zeit auf dem Bildungsweg fließt automatisch in die spätere Rente ein. Entscheidend ist, ob die sogenannte Anrechnungszeit anerkannt wird. Sie beginnt frühestens mit dem 17. Geburtstag.
Berücksichtigt werden maximal acht Jahre, in denen eine schulische, fachliche oder akademische Ausbildung stattfand – etwa Schulzeit, Studium oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Wichtig: Ohne Antrag und Nachweis (z. B. Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen) bleiben diese Zeiten unberücksichtigt.
Lücke im Rentenkonto? Beiträge nachzahlen – aber nur bis 45
Wer über die anerkennbaren acht Jahre hinaus studiert hat oder seine Ausbildung bereits mit 16 begann, kann zusätzlich freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen. Auch Studienabschnitte wie Promotionen oder Aufbaustudiengänge, die oft nicht beitragsrelevant sind, lassen sich so im Rentenkonto aufwerten.
Diese Nachzahlung ist jedoch nur bis zum 45. Geburtstag möglich. Danach ist das Fenster für diesen Rentenbooster dauerhaft geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für spezielle Versicherungslücken, etwa nach dem Ende einer berufsbedingten Befreiung von der Versicherungspflicht.
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Warum sich eine Nachzahlung lohnen kann
Die freiwillige Zahlung von Beiträgen hat zwei direkte Effekte: Sie erhöht den Rentenanspruch und hilft dabei, die Mindestversicherungszeiten zu erfüllen. Letztere sind Voraussetzung, um bestimmte Rentenarten – etwa eine vorgezogene Altersrente – überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Ein Beispiel: Wer ein langes Studium absolviert hat und diese Zeit nachträglich mit Beiträgen versieht, sammelt wichtige Monate für die sogenannte Wartezeit. Das kann besonders für Menschen relevant sein, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung ohnehin Lücken im Rentenkonto haben.
Wer kann zahlen – und für welche Zeiträume?
Drei typische Fälle kommen für eine Nachzahlung infrage:
- Schulzeiten im Alter zwischen 16 und 17 Jahren, die nicht automatisch anrechenbar sind.
- Studienzeiten, die über die acht Jahre hinausgehen, welche in der Rentenversicherung als Ausbildungszeit anerkannt werden.
- Zusätzliche akademische Abschnitte wie ein Promotionsstudium oder ein weiterführender Master.
Voraussetzung ist, dass für diese Zeiten bislang keine Rentenbeiträge geleistet wurden.
So läuft das Antragsverfahren ab
Der Antrag erfolgt über das Online-Formular V0080 auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ ist eine persönliche Beratung möglich – auch telefonisch oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort. Wichtig: Es zählt das Datum der Antragstellung, nicht der Zahlungseingang. Frühzeitig handeln ist daher ratsam.
Beitragshöhe: Sie haben die Wahl
Wie viel Sie nachzahlen, liegt in Ihrer Hand. Die Beitragsspanne liegt 2025 zwischen monatlich 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Eine Ratenzahlung über maximal fünf Jahre ist möglich. Die genaue Höhe der Raten richtet sich nach dem jeweiligen Beitragswert des Zahlungsjahres.
Tipp: Wer finanziell flexibel ist, sollte möglichst früh nachzahlen. Denn künftige Beitragssteigerungen verteuern die Nachzahlung erheblich.
Früh planen, gezielt handeln – so sichern Sie sich Vorteile
Wer jung beginnt, hat mehr Spielraum. Schon mit Mitte 30 können Versicherte prüfen, welche Ausbildungszeiten später zur Rente zählen – und wo noch Optimierungsbedarf besteht. Ein Beratungsgespräch mit der DRV lohnt sich, vor allem, wenn das 45. Lebensjahr näher rückt.
Je früher Sie handeln, desto größer der Effekt auf Ihre spätere Rente. Besonders für Akademikerinnen und Akademiker, die spät in den Beruf einsteigen, kann die Nachzahlung ein entscheidender Vorteil sein.