Rentenerhรถhung hin oder her. Fast ein Fรผnftel aller Menschen, die Rente beziehen, sind armutsgefรคhrdet. Wohngeld oder Grundsicherung im Alter kรถnnen diese Not etwas abfedern. Manche wissen leider nicht, welchen Anspruch sie haben oder scheuen sich, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Armut trotz Vollzeitarbeit
Selbst bei Menschen, die ihr gesamtes Arbeitsleben in Vollzeit tรคtig waren, reicht die Rente oft nicht zum Leben, und sie mรผssen bei den Tafeln anstehen, um regelmรครig zu essen. Prekรคre Beschรคftigungen, Teilzeitarbeit, der Jojo-Effekt zwischen kurzzeitigen Tรคtigkeiten und Arbeitssuche sorgen fรผr eine zunehmende Altersarmut.
Daran รคndert auch eine Erhรถhung der gesetzlichen Renten nichts.
Zwei Millionen Menschen sind Kunden der Tafeln
รber zwei Millionen Menschen nehmen inzwischen die Hilfe der Tafeln in Anspruch, um etwas zu essen zu bekommen. Von diesen sind rund ein Viertel Rentner.
In Zahlen: Rund 500.000 Menschen mรผssen Lebensmittel von den nichtstaatlichen Tafeln beziehen, weil ihre Rente nicht reicht, um sich รผber den Monat genug Nahrung zu kaufen.
Wohngeld kann entlasten
Viele Rentner wissen nicht, dass das Wohngeld des Bundesministeriums fรผr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) ihre finanzielle Not lindern kann. Denn Denn dieser Zuschuss zur Miete richtet sich auch an Haushalte, die von mickriger Rente leben mรผssen.
Welche Rentner haben einen Anspruch auf Wohngeld?
Alleinstehende Rentner, die eine Rente unter 1000 Euro netto ohne weitere Einkรผnfte erhalten, fallen nicht (!) unter Wohngeld, sondern haben einen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung fรผr Rentner.
Wohngeld bekommen hingegen Rentner, die รผber dem Existenzminimum leben, aber unter der (von monatlicher Mietstufe und Bruttokaltmiete abhรคngigen) Einkommensgrenze.
Nettoeinkommen muss unter definierter Grenze liegen
Um den Anspruch auf Wohngeld zu berechnen, werden zehn Prozent fรผr Beitrรคge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Renter/innen, die Steuern zahlen mรผssen, werden noch einmal zehn Prozent abgezogen. Insgesamt werden also maximal 20 Prozent abgezogen, bevor aus den vorhandenen Finanzen ein Anspruch auf Wohngeld berechnet wird.
Die Obergrenze wurde angehoben
Seit 2023 an werden jetzt die Obergrenzen dieses berechneten Nettoeinkommens erhรถht. Die Obergrenze orientiert sich jetzt am Mindestlohn, also an einer Rente, die diesem entspricht. Beim derzeitigen Nettolohn von zwรถlf Euro die Stunde liegt die Obergrenze jetzt bei 2080 Euro brutto im Monat.
Miete und Heizkostenzuschuss
Auch fรผr die Miete gilt eine Obergrenze, fรผr die ein Wohngeldzuschuss bezahlt wird. Die Obergrenze liegt hier proportional zum Mietspiegel am Ort.
In Zukunft gibt es vermutlich einen regulรคren Heizkostenzuschuss bei Wohngeldempfรคnger. Dieser liegt bei 2,30 Euro pro Quadratmeter.
Je mehr Bruttorente, desto weniger Wohngeld
รber dem Existenzminimum gilt: Je hรถher die Bruttorente ausfรคllt, umso kleiner ist der Anspruch auf Wohngeld. Bis zu einer Rente von brutto 1772 Euro besteht dieser Anspruch.
Das bedeutet: Auch Renter, die genau auf dem Durchschnitt der Rente von 1620.92 Euro pro Monat liegen, haben noch einen Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld gibt es also nicht von unterschiedlichen bis zu durchschnittlichen Renten.
Wieviele Rentner sind betroffen?
Ab 2024 kรถnnen rund 700.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Wohngeld zusรคtzlich zur Rente beantragen. Im Jahr 2020 erhielten hingegen rund 620.000 Haushalte Wohngeld.
Kein Grund, sich zu schรคmen
Viele Rentner schรคmen sich, solche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucherzentrale appelliert eindringlich an sie, dass es fรผr solche Scham keinen Grund gibt. Im Gegenteil, es handelt sich hier um einen klaren gesetzlichen Anspruch.
Je frรผher Rentner den Antrag auf Wohngeld stellen, umso kleiner ist die Gefahr, in die Schuldenfalle zu schlittern.
Was muss der Antrag auf Wohngeld enthalten?
Rentner, die Wohngeld beantragen, sollten dem ausgefรผllten Antrag folgendes zufรผgen: Eine Mietbescheinigung vom Vermieter, eine Kopie des Mietvertrags und eine Mietquittung, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, eine Meldebestรคtigung, eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, sowie die Einkommensnachweise (Rente und Lohnabrechnungen).
Wo und wie kann Wohngeld beantragt werden?
Die Wohngeldbehรถrde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung der Antragstellenden ist fรผr die Bewilligung von Wohngeld zustรคndig. Der Antrag muss bei der zustรคndigen Behรถrde eingereicht werden.
Viele Bundeslรคnder bieten mittlerweile ein entsprechendes Formular oder die Mรถglichkeit einer Online-Beantragung an. Im Zweifelfall kรถnnen Sie den Antrag aber auch formlos stellen. Folgende Unterlagen muss jeder Antrag enthalten:
- Ausgefรผhltes Antragsformular oder formloser Wohngeldantrag,
- Nachweis รผber die Mietkosten oder Belastungen bei Eigentum,
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnabrechnung oder Rentenbescheid),
- Kontoauszรผge, aus denen die Hรถhe der momentanen Miete hervorgeht.
Je nach Lebenssituation mรผssen Antragstellende folgende Unterlagen hinzufรผgen:
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- aktueller Grundsteuerbescheid bei Eigentum,
- aktuelle Bescheide รผber den Bezug von anderen Sozialleistungen wie
- Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld,
- Nachweis fรผr Unterhaltszahlungen,
- Nachweise รผber Zinsen und andere Kapitalertrรคge von Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparvertrรคgen, Fonds und รhnlichem,
- Schwerbehindertenausweis,
- Bescheid รผber Leistungen der Pflegeversicherung
Wie lange ist der Bewilligungszeitraum fรผr Wohngeld?
Der Anspruch auf Wohngeld gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag einreichen. Bei Bewilligung erhalten Sie in der Regel รผber 12 Monate hinweg den Zuschuss.
Wichtig: Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen wollen, mรผssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Fรผr eine lรผckenlose Zahlung sollten Sie diesen mรถglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einreichen.