Am 1. Juli 2025 ändert sich einiges bei der Pflege. Ab dann gilt ein gemeinsamer Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wir erklären, was diese beiden Formen der Pflege bedeuten, und womit Sie im kommenden Jahr rechnen können.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Diese Ersatzpflege setzt ein, wenn der eigentliche Pfleger verhindert ist (wegen Terminen, wegen Urlaub, Überstunden, Krankheit oder anderen Gründen). Dann kann eine Vertretung einspringen, und das heißt Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege setzt also voraus, dass erstens einen Hauptpflegekraft vorhanden ist, und dass diese zweitens zeitlich beschränkt Ersatz benötigt.
Wie lange dauert die Vertretung?
Eine solche Ersatzpflege kann Stunden, Tage oder Wochen anhalten. Die Pflegekasse ermöglicht es, ebenso kurze Termine abzurechnen wie auch längere Zeiten. Derzeit sind bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich, und das ändert sich 2025.
Pflegekasse zahlt längere Ersatzpflege
Ab dem nächsten Juli dehnt sich die von der Pflegekasse getragene Verhinderungspflege auf acht Wochen pro Jahr aus. Dabei gibt es aber eine Bedingung: Die Hauptpflegekraft muss den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten betreuen.
Stundenweise Pflege wird nicht angerechnet
Ersatzpflege von weniger als acht Stunden pro Tag wird bei diesen sechs, und 2025 acht Wochen nicht als Tage gezählt. Stundenweiser Ersatz ist für diverse Tätigkeiten möglich, für Arztbesuche, Behördentermine, Fort- wie Weiterbildungen, Sport, und auch Freizeitgestaltung.
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Tageweise Pflege
Pflegetage fallen dann an, wenn die Vertretung mehr als acht Stunden pro Tag beträgt, und ab sieben Tagen beginnt die wochenweise Verhinderungspflege. Gründe dafür sind unter anderem Klinikaufenthalte, Rehabilitationen, Urlaub oder Geschäftsreisen.
Medizinische Behandlung ist keine Verhinderungspflege
Pflege während medizinischer Verhandlungen fallen nicht unter die Ersatzpflege. Das gilt für alle Arten medizinisch-ärztlicher Tätigkeit wie Wundversorgung oder Messen des Blutzuckers. Diese verordnet ein Arzt, Fachleute führen sie aus, und Ansprechpartner ist die Krankenkasse, und nicht die Pflegeversicherung.
Die Kurzzeitpflege
Wenn der Pflegebedürftige kurzzeitig in eine stationäre Einrichtung muss, weil er zuhause nicht genug versorgt werden kann, dann heißt das Kurzzeitpflege. Auch für diese gibt es einen Zuschuss von der Pflegeversicherung.
Wie lange dauert die Kurzzeitpflege?
Versicherte haben Anspruch auch acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Die Pflegekasse trägt teilweise die Kosten, maximal sind das 1.774 Euro pro Jahr. Sie lässt sich außerdem mit der Verhinderungspflege ergänzen.
2025 wird der Jahresbetrag zusammen gelegt
Das Bundesgesundheitsministerium informiert: „Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden. Damit wird für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung stehen, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.“
Ab Juli 2025 zahlt die Pflegekasse für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Das vereinfacht die Kombination dieser beiden Pflegeleistungen, die sich stark überschneiden.




