Mehr Rente durch den Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung

Lesedauer 4 Minuten

Anspruch auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld haben Rentnerinnen und Rentner, die รผber ein geringes Einkommen und Vermรถgen verfรผgen und somit ihre Lebenshaltungskosten nicht eigenstรคndig bestreiten kรถnnen.

Ein besonderer Freibetrag wird zusรคtzlich jenen gewรคhrt, die mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten erreicht haben.

Dieser Freibetrag reduziert das anrechenbare Einkommen und erhรถht somit die Sozialleistungen, die den Anspruchsberechtigten monatlich ausgezahlt werden.

Dies kann sogar dazu fรผhren, dass betroffene Rentner, die zuvor keinen Anspruch auf diese Leistungen hatten, erstmals die Voraussetzungen erfรผllen.

Ganz konkret heiรŸt das: Der Freibetrag fรผhrt dazu, dass weniger von der Rente auf die Sozialleistungen angerechnet wird, was zu einer Erhรถhung der tatsรคchlichen Sozialleistung fรผhrt.

Das muss erfรผllt sein: Die Grundrentenzeit

Als Grundrentenzeiten gelten alle Pflichtbeitragszeiten aus Beschรคftigung, auch aus versicherungspflichtigen Minijobs. Aber auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der versicherungspflichtigen Pflege von Angehรถrigen werden berรผcksichtigt, so die Deutsche Rentenversicherung.

Ebenso zรคhlen Zeiten, in denen Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation bezogen wurden.

Ein konkretes Beispiel: Eine Mutter hat zwei Kinder mit einem Altersabstand von sechs Jahren erzogen. Sie kann somit 16 Jahre Kinderberรผcksichtigungszeit vorweisen. Zusรคtzlich hat sie zwei Jahre lang ihren schwer kranken Vater mit Pflegegrad 2 betreut, was als versicherungspflichtige Pflegezeit anerkannt wurde.

In der Zwischenzeit war sie 17 Jahre sozialversicherungspflichtig beschรคftigt, wobei sich diese Zeit weder mit der Kinderberรผcksichtigungszeit noch mit der Pflegezeit รผberschneidet.

Insgesamt erfรผllt sie damit die Voraussetzung von 35 Jahren mit Zeiten der Grundrente und kann ggf. einen Zuschlag zur Grundrente erhalten. Damit erfรผllt sie auch die Voraussetzungen fรผr den Rentenfreibetrag beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter.

Lesen Sie auch:

Wie weise ich meine Grundrentenzeiten nach?

Um den Rentenfreibetrag zu erhalten, mรผssen die Wohngeld- und Sozialรคmter nachweisen, dass mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto vorhanden sind. Hierfรผr gibt es verschiedene Vorgehensweisen:

Fall 1: Anspruch auf Grundrente besteht

Rentnerinnen und Rentner, die einen Bescheid รผber einen Grundrentenzuschlag von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, haben in der Regel auch eine “Anlage Grundrentenzeiten” beigelegt.

Da dieser Bescheid die Voraussetzung von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten erfรผllt, sollte die Anlage ausreichen, um den Rentenfreibetrag zu erhalten.

Lesen Sie auch:
Rente: Kennen Sie den Teilrenten-Trick?

Fall 2: Kein Anspruch auf Grundrente

Fรผr Rentnerinnen und Rentner, die seit Mitte 2021 oder spรคter Rente beziehen und keinen Anspruch auf Grundrente haben, enthรคlt der Rentenbescheid dennoch eine Aufstellung รผber die Grundrentenzeiten. Liegen dort 33 Jahre Grundrentenzeiten vor, kann dieser Bescheid als Nachweis dem Wohngeld- oder Sozialamt vorgelegt werden.

Fall 3: Keine Grundrente wegen Einkommensanrechnung

Manche Personen erhalten keine Grundrente, da ihre Einkรผnfte zu hoch sind. In den Rentenanpassungsmitteilungen steht dann, dass das Einkommen auf den Zuschlag fรผr langjรคhrige Versicherung angerechnet wird. Dies deutet darauf hin, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. In solchen Fรคllen sollte dieser Satz als Nachweis ausreichen.

Fall 4: Kein Nachweis vorhanden

Falls der Nachweis fรผr die 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht mit den bereits vorliegenden Dokumenten erbracht werden kann, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung.

Dort kann man sich รผber verschiedene Kanรคle, wie beispielsweise das Servicetelefon, informieren und den Nachweis beantragen. Die Rentenversicherung sendet die Antworten in der Regel per Briefpost zu, erklรคrt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Was ist zu tun, wenn der Nachweis spรคter erbracht werden kann?

Sollte der Nachweis fรผr den Rentenfreibetrag nicht rechtzeitig erbracht werden kรถnnen, ist es dennoch ratsam, so schnell wie mรถglich einen Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter zu stellen.

In diesem Antrag sollte darauf hingewiesen werden, dass der Rentenfreibetrag berรผcksichtigt werden soll. Spรคter kann dann der Nachweis nachgereicht werden, und die Leistungen werden rรผckwirkend ab dem Antragsmonat erhรถht oder รผberhaupt gewรคhrt.

Was zรคhlt zu den 33 Jahren Grundrentenzeiten?

Die 33 Jahre Grundrentenzeiten sind ein zentraler Faktor, um den Freibetrag zu erhalten. Diese Zeiten umfassen verschiedene Beitragsarten, die bei der Deutschen Rentenversicherung berรผcksichtigt werden. Dazu zรคhlen:

  • Pflichtbeitragszeiten aus einer abhรคngigen Beschรคftigung oder selbststรคndigen Tรคtigkeit,
  • Zeiten der Kindererziehung und Pflege,
  • Zeiten, in denen Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bezogen wurden,
  • Berรผcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Die Hรถhe des Freibetrags bei der Anrechnung von Einkommen auf Sozialleistungen richtet sich nach klaren Regeln.

Dabei bleiben zunรคchst 100 Euro der monatlichen Bruttorente anrechnungsfrei. Zusรคtzlich werden 30 Prozent des Betrags, der die 100 Euro รผbersteigt, ebenfalls nicht angerechnet.

Allerdings ist der Freibetrag gedeckelt, denn maximal dรผrfen nur 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben. Im Jahr 2024 liegt dieser Hรถchstbetrag bei 281,50 Euro.

Ein Rechenbeispiel: Ein Rentner hat eine monatliche Bruttorente von 800 Euro und erfรผllt die Voraussetzung von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Zunรคchst bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 700 Euro sind weitere 30 Prozent (das sind 210 Euro) nicht anzurechnen.

Somit ergibt sich insgesamt ein Betrag von 310 Euro, der nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Da dieser Betrag jedoch den maximalen Freibetrag von 281,50 Euro รผbersteigt, wird der Freibetrag auf diese Hรถhe begrenzt.

Daraus ergibt sich: Von der Rente in Hรถhe von 800 Euro werden nur 518,50 Euro auf die Sozialleistungen angerechnet, was zu einer hรถheren Auszahlung bei der Grundsicherung oder dem Wohngeld fรผhrt.

Auch andere Sicherungssysteme, wie die Alterssicherung der Landwirte oder berufsstรคndische Versorgungswerke, kรถnnen bei der Berechnung der Grundrentenzeiten berรผcksichtigt werden.

Rentnerinnen und Rentner, die nach Juli 2021 in Rente gegangen sind, erhalten in ihrem Rentenbescheid bereits eine Information darรผber, ob die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfรผllt sind.

Wie wirkt sich der Freibetrag auf Sozialleistungen aus?

Die Einfรผhrung des Freibetrags bei der Einkommensanrechnung auf Sozialleistungen bringt erhebliche finanzielle Vorteile fรผr Rentnerinnen und Rentner, die unterhalb des Existenzminimums leben.

Da ein Teil der Rente nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird, bleibt den Betroffenen mehr Netto vom Brutto. Dies fรผhrt zu einer Steigerung der Sozialleistungen, sei es bei der Grundsicherung oder beim Wohngeld.

Fรผr viele Menschen kรถnnte dieser Freibetrag sogar erstmals die Mรถglichkeit schaffen, einen Leistungsanspruch zu haben. Dies gilt besonders fรผr Personen, die zuvor knapp รผber den Einkommensgrenzen lagen und deshalb keine Unterstรผtzung beantragen konnten. Der Freibetrag kann somit eine spรผrbare Entlastung im Alltag bieten und eine wichtige Unterstรผtzung fรผr diejenigen darstellen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Wo erhalten Rentner weitere Informationen?

Fรผr weiterfรผhrende Informationen รผber den Grundrentenzuschlag und den Freibetrag kรถnnen sich Betroffene an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Dort werden nicht nur allgemeine Fragen geklรคrt, sondern auch konkrete Hilfestellungen zur Berechnung des individuellen Anspruchs gegeben.