Pflegegrad 2 und 3: Aus 39 Euro mehr können drei Euro weniger werden

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39 Euro mehr im Monat klingen nach einer Entlastung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Doch die geplante Pflegereform zeigt, wie aus einem höheren Auszahlungsbetrag eine schlechtere finanzielle Ausstattung werden kann: wenn bisher zusätzliche Leistungen darin aufgehen.

Bei Pflegegrad 2 und 3 betrifft das die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, für die heute bis zu 42 Euro monatlich zusätzlich übernommen werden. Wer diesen Anspruch vollständig nutzt, hätte beim Vergleich dieser beiden Leistungen künftig drei Euro weniger im Monat – obwohl die neue Geldleistung um 39 Euro steigen soll.

Was heute bei Pflegegrad 2 und 3 gezahlt wird

Das volle Pflegegeld beträgt derzeit 347 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 und 599 Euro bei Pflegegrad 3. Voraussetzung ist, dass die erforderliche häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird, etwa durch Angehörige.

Daneben besteht ein eigener Anspruch auf notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, deren Kosten die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich übernimmt. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.

Die 42 Euro werden allerdings nicht automatisch als zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Es geht um die Versorgung mit benötigten Produkten oder die Erstattung entsprechender Ausgaben, wie auch der Beitrag zum zusätzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel erläutert.

Das neue Entlastungsbudget soll mehr Aufgaben übernehmen

Nach dem Entwurf soll das Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden, das bei Pflegegrad 2 monatlich 386 Euro und bei Pflegegrad 3 monatlich 638 Euro beträgt. Gegenüber dem heutigen Pflegegeld wären das jeweils 39 Euro mehr.

Gleichzeitig soll der eigenständige Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel nach der bisherigen Regelung entfallen. Die benötigten Produkte müssten dann aus dem neuen Budget bezahlt werden, das nach der Darstellung des Gesundheitsministeriums auch die Organisation notwendiger Ersatzpflege ermöglichen soll.

Der geplante höhere Betrag muss damit Ausgaben abdecken, für die bislang zusätzliche Ansprüche bestehen. Eine Erhöhung lässt sich deshalb erst dann beurteilen, wenn auch diese Veränderungen mitgerechnet werden.

Die Rechnung: 389 Euro werden zu 386 Euro

Die folgende Tabelle vergleicht das volle heutige Pflegegeld einschließlich vollständig genutzter Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro mit dem geplanten regulären Entlastungsbudget. Andere Leistungen der Pflegeversicherung sind darin nicht enthalten.

Monatlicher Vergleich Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegegeld heute 347 Euro 599 Euro
Zusätzlich übernommene Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bei voller Nutzung 42 Euro 42 Euro
Heutiger Leistungswert zusammen 389 Euro 641 Euro
Geplantes reguläres Entlastungsbudget einschließlich Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln 386 Euro 638 Euro
Unterschied pro Monat −3 Euro −3 Euro
Unterschied bei zwölf gleichartigen Monaten −36 Euro −36 Euro

Die 389 beziehungsweise 641 Euro sind ein gemeinsamer Leistungswert aus Geld und finanzierten Pflegehilfsmitteln, keine bisherige monatliche Überweisung in dieser Höhe. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit aus der berechtigten Kritik an der Reform keine falsche Auskunft über heutige Ansprüche wird.

Nicht jeder Haushalt hätte automatisch drei Euro weniger

Die Differenz hängt davon ab, in welcher Höhe bislang Pflegehilfsmittel übernommen werden. Bei monatlich 20 Euro läge der Vorteil aus der höheren Geldleistung in diesem begrenzten Vergleich noch bei 19 Euro, bei 39 Euro wäre er vollständig aufgebraucht.

Erst bei vollständig genutzten 42 Euro ergibt sich das Minus von drei Euro. Wer die Leistung bisher überhaupt nicht benötigt, hätte unter diesen Annahmen zunächst die vollen 39 Euro zusätzlich zur Verfügung.

Anders liegt der Fall, wenn eine Familie benötigte Produkte bisher selbst bezahlt, obwohl die Pflegekasse dafür aufkommen könnte. Dann sollte sie ihren bestehenden Anspruch prüfen lassen, statt eine künftig höhere Auszahlung mit einer tatsächlichen Verbesserung des gesetzlichen Schutzes gleichzusetzen.

Drei Euro weniger sind keine Gesamtbilanz der Pflegereform

Der Vergleich zeigt eine konkrete Schwäche des geplanten Entlastungsbudgets, beantwortet aber nicht, wie sich das gesamte Reformpaket auf jeden Haushalt auswirken würde. Dafür müssten auch weitere genutzte Leistungen und deren neue Voraussetzungen betrachtet werden.

So soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro bei Pflegegrad 2 bis 5 in ein Sozialraumbudget von regulär bis zu 175 Euro monatlich übergehen. Dieses wäre für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen und kein frei auszahlbarer Zuschlag zum Entlastungsbudget.

Ob ein Haushalt solche Angebote tatsächlich nutzen kann und benötigt, verändert seine persönliche Rechnung. Einen Überblick über weitere Vorschläge bietet die Tabelle zu den geplanten Änderungen der Pflegereform.

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Auch die Vertretung pflegender Angehöriger muss bezahlt werden

Heute steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, jeweils unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Dieser Anspruch darf in einer persönlichen Vergleichsrechnung nicht einfach verschwinden, nur weil die monatliche Geldleistung steigen soll.

Nach dem Reformkonzept soll geplante Ersatzpflege aus den neuen laufenden Budgets organisiert werden; für Akut- und Überbrückungssituationen ist ein eigenes Budget vorgesehen. Deshalb lässt sich aus dem Minus von drei Euro weder ein allgemeiner Gesamtverlust noch eine Obergrenze möglicher Nachteile ableiten.

Für Angehörige zählt schließlich, ob sie eine Vertretung bezahlen können, wenn sie selbst eine Pause brauchen. Eine höhere monatliche Überweisung beantwortet diese Frage noch nicht.

Was Pflegebedürftige jetzt prüfen sollten

Solange die vorgeschlagene Umstellung nicht in Kraft ist, gelten die bestehenden Ansprüche weiter. Ein Reformplan allein berechtigt die Pflegekasse nicht dazu, die zusätzliche Versorgung mit Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln einzustellen.

Wer solche Produkte benötigt, sollte bei der Pflegekasse die Kostenübernahme beantragen und das passende Abrechnungsverfahren klären. Möglich sind die Erstattung belegter Ausgaben oder die direkte Abrechnung über einen Anbieter mit entsprechendem Kassenvertrag.

Für eine persönliche Gegenüberstellung sollten Familien ihre tatsächlich genutzten Leistungen und Ausgaben zusammenstellen. Wer einen ambulanten Pflegedienst mit Pflegegeld kombiniert, braucht zudem eine gesonderte Berechnung, weil dann bereits heute nur anteiliges Pflegegeld gezahlt wird; dazu hilft die Kombinationsleistungstabelle für 2026.

Praxisbeispiel: Mehr auf dem Konto, weniger für die übrige Pflege

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Frau Becker hat Pflegegrad 3 und wird von ihrem Mann gepflegt, weshalb sie das volle Pflegegeld von 599 Euro erhält. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse jeden Monat benötigte Verbrauchs-Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro.

Erhielte sie künftig das geplante reguläre Entlastungsbudget von 638 Euro und müsste dieselben Produkte für 42 Euro daraus bezahlen, blieben 596 Euro für die übrige selbst organisierte Pflege. Das wären drei Euro weniger als bisher, obwohl auf ihrem Konto zunächst 39 Euro mehr eingingen.

Sechs Fragen und Antworten zum Thema

Ist das Entlastungsbudget schon beschlossen?

Die hier beschriebenen Beträge und Änderungen stammen aus dem veröffentlichten Referentenentwurf. Dieser sieht die Umstellung grundsätzlich zum 1. Januar 2027 vor; daraus allein entsteht noch kein neuer Anspruch.

Wie hoch ist das Pflegegeld derzeit?

Das volle monatliche Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 derzeit 347 Euro und bei Pflegegrad 3 derzeit 599 Euro. Bei einer Kombination mit ambulanten Pflegesachleistungen fällt es anteilig niedriger aus.

Warum können aus 39 Euro mehr drei Euro weniger werden?

Weil der höheren Geldleistung ein bisher zusätzlicher Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro gegenübersteht. Werden diese vollständig genutzt und künftig aus dem neuen Budget bezahlt, ergibt sich rechnerisch eine Differenz von minus drei Euro.

Sind die 42 Euro heute frei verfügbares Geld?

Nein, die Pflegekasse finanziert damit notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zur monatlichen Höchstgrenze. Eine automatische Auszahlung unabhängig von entsprechenden Ausgaben oder gelieferten Produkten ist damit nicht verbunden.

Verliert jeder mit Pflegegrad 2 oder 3 durch die Reform Geld?

Das lässt sich aus dieser Rechnung nicht ableiten. Sie betrifft ausschließlich den Vergleich von vollem Pflegegeld und genutzten Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln mit dem geplanten regulären Entlastungsbudget; für die Gesamtwirkung sind weitere Leistungen zu berücksichtigen.

Sollten Betroffene mit einem Antrag auf Pflegehilfsmittel warten?

Wer entsprechende Produkte benötigt und die Voraussetzungen erfüllt, kann den derzeitigen Anspruch bei seiner Pflegekasse geltend machen. Die Diskussion über eine spätere Umstellung ist kein Grund, notwendige Pflegehilfsmittel weiterhin ohne Prüfung selbst zu bezahlen.

Quellen: § 37 SGB XI: Pflegegeld, § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel, § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag, BMG: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, insbesondere Änderungen zu §§ 37 und 40 sowie Artikel 7, BMG: Fragen und Antworten zum PNOG, gesund.bund.de: Pflegehilfsmittel beantragen.