Hannelore K. zog im April 2025 ins Pflegeheim. Ihre Tochter zahlt seitdem jeden Monat knapp 3.200 Euro – Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten.
Ein Brief der Pflegekasse kam nie. Kein Hinweis vom Heim. Nichts. Dabei steht ihr seit diesem Monat automatisch mehr Geld zu. Das Gesetz schreibt nirgendwo vor, dass sie darüber informiert werden muss.
Das Pflegeversicherungsrecht enthält eine Regel, der die pflegebedingte Eigenbeteiligung im Heim mit jedem Jahr automatisch senkt. Ohne Antrag, ohne Formular. Rund 800.000 Menschen leben dauerhaft in deutschen Pflegeheimen. Für viele greift dieser Vorteil bereits – und niemand sagt es ihnen.
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Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI
Seit dem 1. Januar 2022 zahlt die Pflegekasse Heimbewohnern mit Pflegegrad 2 bis 5 einen prozentualen Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten – zusätzlich zum regulären Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Zum 1. Januar 2024 wurden die Prozentwerte angehoben und gelten seitdem unverändert.
Der Zuschlag bezieht sich auf den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, kurz EEE. Das ist der Anteil der Pflegekosten, den alle Bewohner einer Einrichtung unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch zahlen. Bundesweit liegt er 2026 im Durchschnitt bei rund 1.685 Euro im Monat. Je länger jemand im Heim lebt, desto mehr übernimmt die Pflegekasse davon.
Die vier Stufen – mit konkreten Beträgen
Monate 1–12: 15 Prozent. Die Pflegekasse übernimmt rund 253 Euro des EEE monatlich. Der Bewohner zahlt noch etwa 1.432 Euro für die reine Pflege.
Ab Monat 13: 30 Prozent. Der Zuschlag springt auf rund 505 Euro – ein automatischer Sprung von gut 250 Euro, ohne dass die Familie irgendetwas tun muss. Für alle, die im Frühjahr 2025 ins Heim gekommen sind, ist das jetzt der Moment.
Ab Monat 25: 50 Prozent. Die Pflegekasse übernimmt rund 842 Euro. Der pflegebedingte Eigenanteil sinkt damit unter die 850-Euro-Marke.
Ab Monat 37: 75 Prozent. Die Pflegekasse trägt rund 1.264 Euro des EEE. Der Bewohner zahlt für die reine Pflege noch etwa 421 Euro. Wer diesen Punkt erreicht, hat die stärkste gesetzliche Entlastung, die das System kennt.
Was der Zuschuss nicht abdeckt – und warum die Rechnung trotzdem steigt
Hier liegt der Irrtum, dem viele Familien aufsitzen: Der Leistungszuschlag senkt nicht den Gesamteigenanteil. Er greift ausschließlich beim EEE. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – zusammen im Bundesdurchschnitt rund 1.265 Euro monatlich – zahlen Heimbewohner weiterhin vollständig selbst.
Das ist kein Detail. Es ist der Kern des Problems. Steigende Löhne der Pflegekräfte treiben den EEE nach oben, gleichzeitig steigen Unterkunft und Verpflegung. Laut Verband der Ersatzkassen lag der durchschnittliche Gesamteigenanteil im ersten Heimjahr Anfang 2026 bei 3.245 Euro monatlich – ein Plus von 261 Euro gegenüber dem Vorjahr. Neun Prozent in zwölf Monaten.
Der Leistungszuschlag ist real, er entlastet real. Aber er ist eine Antwort auf ein Problem, das schneller wächst als die Antwort.
Automatisch – aber nicht fehlerlos
Die Pflegekasse berechnet den Zuschlag automatisch und verrechnet ihn direkt mit dem Pflegeheim. Das Heim meldet den Einzugstermin – ab da läuft die Uhr. Kein Antrag, kein Formular.
Allerdings gibt es Situationen, in denen die Kasse neu rechnen muss. Wer länger als drei Tage abwesend ist – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts – unterbricht formal den Bezug stationärer Pflegeleistungen. Die Stufenzugehörigkeit selbst bleibt davon unberührt, solange die Abwesenheit 42 Tage im Jahr nicht übersteigt. Bei dauerhafter Verlegung ins Krankenhaus ohne Rückkehr endet der Anspruch.
Ein Heimwechsel ist kein Problem. Die bereits absolvierte Aufenthaltsdauer wird mitgenommen. Auch ein Kassenwechsel ändert nichts an der Stufe – vorausgesetzt, die neue Kasse wird korrekt informiert.
Wer am meisten profitiert
Die stärkste Entlastung erfahren Menschen, die die 36-Monatsschwelle überschreiten. Mit 75 Prozent Zuschuss auf den EEE sinkt der pflegebedingte Eigenanteil auf gut ein Viertel. Das ist besonders relevant für Betroffene, die auf Sozialhilfe angewiesen sind oder kurz davor stehen.
Die Berechnung der Hilfe zur Pflege nach § 65 SGB XII berücksichtigt, was der Bewohner tatsächlich noch selbst tragen muss. Je niedriger dieser Betrag, desto länger reichen eigene Mittel – und desto später greift das Sozialamt.
Was Angehörige jetzt konkret tun sollten
Einzugsdatum heraussuchen. Wer es nicht kennt, fragt beim Heim oder der Pflegekasse nach. Anhand dieses Datums lässt sich genau bestimmen, in welcher Zuschlagsstufe der Angehörige aktuell ist und wann der nächste Sprung fällig wird.
Monatliche Abrechnung prüfen. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI muss als eigener Posten ausgewiesen sein. Fehlt er oder erscheint er zu niedrig: Anruf bei der Pflegekasse, nicht beim Heim. Die Kasse berechnet und verrechnet ihn. Bei einem fehlerhaften Bescheid gilt: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Beim Heimwechsel aktiv werden. Die neue Pflegekasse oder das neue Heim sollte ausdrücklich auf die bereits absolvierte Aufenthaltsdauer hingewiesen werden. Automatisch passiert das nicht immer.
Wer seit Frühjahr 2025 einen Angehörigen im Heim hat, sollte die nächste Abrechnung genau ansehen. Der Stufensprung steht an. Wer das nicht weiß, verschenkt Geld – still und legal.
Häufige Fragen
Gilt der Leistungszuschlag auch bei Pflegegrad 1?
Nein. Der Zuschlag nach § 43c SGB XI setzt Pflegegrad 2 voraus. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag im Pflegeheim, wohl aber auf den regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Abwesenheiten bis zu 42 Tagen im Kalenderjahr verändern die Stufenzugehörigkeit nicht. Bei längerer Abwesenheit muss die Pflegekasse den Zuschlag neu berechnen. Wer dauerhaft ins Krankenhaus verlegt wird und nicht ins Heim zurückkommt, verliert den Anspruch.
Wird die Aufenthaltsdauer beim Heimwechsel angerechnet?
Ja. Ein Wechsel in ein anderes Pflegeheim oder zu einer anderen Pflegekasse unterbricht die Zählung nicht. Die bereits gelebten Monate werden angerechnet. Wichtig: Die neue Einrichtung und die neue Kasse müssen das Einzugsdatum korrekt übernehmen. Wer sichergehen will, fordert eine schriftliche Bestätigung an.




