Ein Pfändungsschutzkonto soll das Existenzminimum sichern. Banken müssen ein bestehendes Girokonto auf Wunsch des Kontoinhabers in ein P-Konto umwandeln. Dadurch bleibt ein monatlicher Grundbetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Das Bundesjustizministerium beschreibt das P-Konto als Schutzinstrument, mit dem Schuldnerinnen und Schuldner trotz Kontopfändung über einen unpfändbaren Betrag verfügen können.
Der Schutz gilt nicht automatisch für jedes beliebige Konto. Wer von einer Kontopfändung betroffen ist oder eine solche erwartet, sollte die Umwandlung rechtzeitig beantragen. Das ist besonders wichtig, wenn regelmäßige Zahlungen wie Lohn, Rente, Grundsicherungsgeld, Krankengeld oder Unterhalt auf dem Konto eingehen.
Das P-Konto verhindert nicht die Pfändung als solche. Es sorgt aber dafür, dass ein bestimmter Betrag auf dem Konto verfügbar bleibt. Ohne diesen Schutz kann eine Kontopfändung dazu führen, dass laufende Abbuchungen platzen und neue Kosten entstehen.
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Neuer Freibetrag seit 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Pfändungstabelle. Der unpfändbare monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO wurde von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro angehoben. Auf dem P-Konto wird dieser Betrag auf volle zehn Euro aufgerundet, sodass nun 1.590 Euro monatlich geschützt sind.
Dieser Betrag gilt für Personen ohne Unterhaltspflichten. Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt oder für Ehepartner beziehungsweise andere berechtigte Personen einsteht, kann einen höheren Freibetrag erhalten. Dafür reicht der automatische Grundschutz aber nicht aus.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Zuschlag seit Juli 2026 auf 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils 332,83 Euro hinzu. Damit kann der geschützte Betrag deutlich über 1.590 Euro liegen.
Warum die neue P-Konto-Bescheinigung wichtig ist
Wer mehr als den Grundfreibetrag schützen lassen will, braucht in vielen Fällen eine P-Konto-Bescheinigung. Diese kann etwa von anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträgern, Familienkassen, Arbeitgebern oder Rechtsanwälten ausgestellt werden. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass Stellen, die Erhöhungsbeträge bewilligen, auf Antrag eine solche Bescheinigung ausstellen müssen.
Zum 1. Juli 2026 wurden die Formulare für die P-Konto-Bescheinigung aktualisiert. Der Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat die neuen Formulare in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft veröffentlicht. Die neue Bescheinigung ist seit dem 1. Juli 2026 zu verwenden.
Betroffene sollten prüfen, ob ihre Bank bereits den neuen Grundfreibetrag berücksichtigt. Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder weiteren geschützten Leistungen sollte zusätzlich kontrolliert werden, ob die hinterlegte Bescheinigung noch passt. Eine veraltete Bescheinigung kann dazu führen, dass weniger Geld geschützt wird, als eigentlich möglich wäre.
| Situation ab 1. Juli 2026 | Geschützter Betrag auf dem P-Konto |
|---|---|
| Person ohne Unterhaltspflichten | 1.590 Euro monatlich |
| Eine unterhaltsberechtigte Person | 1.590 Euro plus 597,42 Euro |
| Weitere unterhaltsberechtigte Personen | Zusätzlich jeweils 332,83 Euro bis zur fünften Person |
| Kindergeld oder bestimmte weitere Leistungen | Zusätzlicher Schutz nur mit Nachweis oder Bescheinigung |
Nachzahlungen bleiben ein Risiko
Trotz höherer Freibeträge kann es weiterhin zu Problemen kommen. Das betrifft vor allem Menschen, die Leistungen verspätet erhalten. Wenn mehrere Monatsbeträge auf einmal eingehen, kann der Kontostand den geschützten Freibetrag überschreiten.
Typische Fälle sind Rentennachzahlungen, Krankengeldnachzahlungen, Wohngeldnachzahlungen oder rückwirkende Zahlungen aus der Grundsicherung. Auch Arbeitseinkommen kann verspätet oder gesammelt überwiesen werden. Entscheidend ist dann nicht nur, warum das Geld gezahlt wurde, sondern ob der zusätzliche Schutz rechtzeitig nachgewiesen wird.
§ 904 ZPO regelt Nachzahlungen auf dem P-Konto. Laufende Sozialleistungen und Arbeitseinkommen, die nicht unter besonders geschützte Fälle fallen, sind bis zu einem Nachzahlbetrag von 500 Euro geschützt. Bei höheren Nachzahlungen muss der Betrag den Monaten zugeordnet werden, für die er bestimmt war.
Das bedeutet in der Praxis: Eine große Nachzahlung ist nicht automatisch verloren. Sie ist aber auch nicht in jedem Fall ohne weiteres vollständig verfügbar. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert, dass die Bank den überschießenden Betrag zunächst blockiert oder später an den Gläubiger auskehrt.
Beispiel: Rente, Wohngeld und Grundsicherungsgeld
Bei Renten kommt es häufig vor, dass die erste Zahlung nicht sofort nach Rentenbeginn eingeht. Wird dann ein größerer Betrag für mehrere Monate überwiesen, kann das P-Konto den Eingang zunächst nur bis zum Freibetrag freigeben. Für den restlichen Betrag braucht es je nach Fall eine Bescheinigung oder eine gerichtliche Freigabe.
Beim Wohngeld ist besondere Vorsicht geboten. Die aktuellen Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung weisen darauf hin, dass Wohngeld nicht einfach als Erhöhungsbetrag über § 902 ZPO bescheinigt werden kann. Bei höheren Nachzahlungen kann deshalb ein Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich werden.
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Beim früheren Bürgergeld hat sich zudem die Bezeichnung geändert. Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld beziehungsweise die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den Systemwechsel als Reform mit neuen Regelungen und verbindlicheren Mitwirkungspflichten.
Für Betroffene bedeutet das: Bei Nachzahlungen aus der Grundsicherung sollte der Bescheid sorgfältig aufgehoben werden. Aus ihm muss hervorgehen, für welche Monate die Zahlung bestimmt ist. Nur so lässt sich gegenüber Bank, Beratungsstelle oder Gericht belegen, dass es sich nicht um frei verfügbares zusätzliches Einkommen für nur einen Monat handelt.
Was Betroffene sofort tun sollten
Sobald eine Nachzahlung angekündigt wird, sollte geprüft werden, ob bereits eine Kontopfändung besteht. Danach sollte die Bank gefragt werden, welcher Freibetrag aktuell hinterlegt ist. Wer Unterhaltspflichten hat oder Kindergeld erhält, sollte die passende Bescheinigung erneuern lassen.
Wichtig ist außerdem der Leistungsbescheid. Er sollte klar zeigen, welche Leistung gezahlt wird, welcher Zeitraum betroffen ist und wie hoch die Nachzahlung ausfällt. Fehlt diese Zuordnung, kann es schwieriger werden, das Geld freizubekommen.
Bei Nachzahlungen über 500 Euro sollte frühzeitig eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsberatung eingeschaltet werden. In vielen Fällen kann geklärt werden, ob eine Bescheinigung genügt oder ob ein Antrag beim Vollstreckungsgericht notwendig ist. Wer wartet, verliert oft wertvolle Zeit.
Warum Kommunikation mit der Bank nicht ausreicht
Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Bank schon erkennen werde, dass eine Nachzahlung für mehrere Monate bestimmt ist. Das ist ein Irrtum. Banken prüfen in der Regel nicht von sich aus, ob eine Gutschrift auf frühere Monate entfällt.
Die Bank arbeitet mit den hinterlegten Freibeträgen und den vorgelegten Nachweisen. Ohne Bescheinigung oder gerichtliche Entscheidung bleibt der Schutz oft auf den Standardbetrag begrenzt. Das kann selbst dann passieren, wenn die Zahlung erkennbar von einer Behörde stammt.
Deshalb sollten Betroffene nicht nur telefonisch nachfragen. Besser ist es, Unterlagen schriftlich einzureichen und sich den Eingang bestätigen zu lassen. So lässt sich später nachweisen, dass rechtzeitig gehandelt wurde.
Beratung kann Geld retten
Schuldnerberatungsstellen helfen nicht nur bei Überschuldung. Sie können auch erklären, welche Unterlagen für das P-Konto notwendig sind und wann eine neue Bescheinigung erforderlich wird. Die seit Juli 2026 aktualisierten Formulare machen diese Prüfung noch wichtiger.
Auch Sozialleistungsträger, Familienkassen und Arbeitgeber können je nach Fall wichtige Nachweise liefern. Wer Kindergeld, Unterhalt, Sozialleistungen oder Nachzahlungen erhält, sollte deshalb alle Bescheide geordnet aufbewahren. Gerade bei mehreren Zahlungen in einem Monat kann diese Ordnung darüber entscheiden, ob das Geld verfügbar bleibt.
Ein P-Konto ist kein vollständiger Schutz vor Schuldenfolgen. Es verschafft aber Luft, damit Miete, Strom, Lebensmittel und notwendige Versicherungen weiter bezahlt werden können. Je früher Betroffene handeln, desto größer ist die Chance, dass geschütztes Geld nicht unnötig blockiert wird.
Praxisbeispiel: Nachzahlung bringt das P-Konto an die Grenze
Eine alleinstehende Rentnerin hat ein P-Konto und seit Juli 2026 einen geschützten Grundbetrag von 1.590 Euro. Wegen einer verzögerten Bearbeitung erhält sie im August ihre laufende Rente und zusätzlich eine Nachzahlung für zwei zurückliegende Monate. Insgesamt gehen 2.400 Euro auf dem Konto ein.
Ohne weiteren Nachweis kann die Bank zunächst nur den hinterlegten Freibetrag freigeben. Die Rentnerin legt deshalb den Rentenbescheid vor, aus dem die Nachzahlungsmonate hervorgehen. Reicht der Nachweis bei der Bank nicht aus, muss sie über eine Beratungsstelle oder direkt beim Vollstreckungsgericht eine Freigabe des zusätzlichen Betrags beantragen.
So wird verhindert, dass Geld gepfändet wird, das eigentlich für frühere Miet- und Lebenshaltungskosten bestimmt war. Das Beispiel zeigt: Der höhere Freibetrag seit Juli 2026 hilft, ersetzt aber nicht die rechtzeitige Klärung bei Nachzahlungen.




