Zuzahlungen steigen um 50 Prozent: Was Schwerbehinderte am Freitag erwartet

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Bundestag entscheidet über teurere Medikamente und Hilfsmittel

Am Freitag, dem 10. Juli 2026, richtet sich der Blick vieler Versicherter mit Behinderung nach Berlin. Der Bundestag soll über ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, das für Patientinnen und Patienten spürbare Mehrkosten bringen kann.

Besonders betroffen wären Menschen, die regelmäßig Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhausbehandlungen oder Reha-Leistungen benötigen. Dazu gehören viele schwerbehinderte Menschen, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, seit Jahren unveränderte Zuzahlungen deutlich anzuheben. In der Begründung heißt es, die bisherigen Grenzen und Beträge seien seit mehr als 20 Jahren weitgehend unverändert geblieben und sollten um 50 Prozent steigen.

Aus 5 bis 10 Euro sollen 7,50 bis 15 Euro werden

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte bislang in der Regel 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Nach der geplanten Änderung würden daraus mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro.

Das klingt auf den ersten Blick nach einzelnen Beträgen. In der Praxis kann sich die Mehrbelastung aber summieren, wenn mehrere Dauermedikamente, Verbandsmittel, Hilfsmittel oder wiederkehrende Behandlungen nötig sind.

Wer heute für ein Medikament 10 Euro zuzahlen muss, müsste künftig 15 Euro zahlen. Bei drei Medikamenten im Monat wären das statt 30 Euro künftig 45 Euro.

Für Menschen mit Behinderung ist das deshalb brisant, weil sie oft nicht nur gelegentlich Arzneimittel brauchen. Viele sind dauerhaft auf Medikamente, orthopädische Hilfen, Inkontinenzmaterial, Therapien oder Fahrten zu Behandlungen angewiesen.

Schwerbehinderung allein schützt nicht automatisch vor Zuzahlungen

Ein Schwerbehindertenausweis führt nicht automatisch zu einer Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen. Entscheidend ist grundsätzlich die persönliche Belastungsgrenze.

Diese Grenze liegt weiterhin bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen gilt eine niedrigere Grenze von 1 Prozent. Der Gesetzentwurf betont ausdrücklich, dass finanzielle Überforderung weiterhin durch diese Begrenzung verhindert werden soll.

Das ist für viele Betroffene wichtig, reicht aber nicht in jedem Fall aus. Denn wer die Befreiung nicht rechtzeitig beantragt oder Quittungen nicht sammelt, zahlt zunächst weiter.

Außerdem ist nicht jede schwerbehinderte Person automatisch als chronisch krank im Sinne der Belastungsgrenze anerkannt. Wer den niedrigeren Wert von 1 Prozent nutzen will, muss die entsprechenden Voraussetzungen gegenüber der Krankenkasse nachweisen.

Warum die Reform besonders kranke und behinderte Menschen trifft

Die Erhöhung trifft nicht alle Versicherten gleich. Wer selten krank ist und nur gelegentlich ein Rezept einlöst, spürt die Änderung vielleicht kaum.

Anders ist es bei Menschen mit dauerhaften Einschränkungen. Sie haben häufig planbare, wiederkehrende Ausgaben, die nicht freiwillig sind.

Ein Mensch mit einer schweren Gehbehinderung kann auf Hilfsmittel angewiesen sein. Eine Person mit chronischer Erkrankung braucht vielleicht mehrere Medikamente pro Monat.

Wer zusätzlich eine geringe Rente, Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung oder Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld erhält, hat wenig Spielraum. Dann werden 5 Euro mehr pro Rezept schnell zu einer echten Belastung.

Was sich bei der Belastungsgrenze nicht ändern soll

Nach dem vorliegenden Entwurf bleiben die Schutzregeln zur Belastungsgrenze bestehen. Das bedeutet: Wer im Laufe des Jahres die persönliche Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Für chronisch Kranke gilt weiterhin die Grenze von 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Für alle anderen gilt die Grenze von 2 Prozent.

Dabei zählen nicht nur Arzneimittelzuzahlungen. Auch Zuzahlungen zu Heilmitteln, Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, häuslicher Krankenpflege oder Reha-Leistungen können relevant sein.

Nicht angerechnet werden dagegen normale Eigenanteile, private Zusatzleistungen oder Aufzahlungen, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen. Genau hier entstehen in der Praxis häufig Missverständnisse.

Was am Freitag politisch entschieden wird

Der Bundestag entscheidet nicht nur über höhere Zuzahlungen. Das Gesetzespaket soll die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Im Entwurf werden für das Jahr 2027 Entlastungen von rund 16 Milliarden Euro genannt. Davon sollen nach der Übersicht rund 1,9 Milliarden Euro durch höhere Zuzahlungen von Patientinnen und Patienten kommen.

Daneben sind weitere Einsparungen und Einnahmemaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören Regelungen für Krankenkassen, Leistungserbringer, Arzneimittelhersteller, Arbeitgeber und Bundesmittel.

Umstritten ist dabei, wie stark Versicherte direkt belastet werden sollen. Kurz vor der Abstimmung wurden noch Änderungen diskutiert, unter anderem bei der Familienversicherung, Bundesmitteln und der Pharmabranche. Nach Medienberichten stand auch zur Debatte, ob eine spätere automatische Dynamisierung der Zuzahlungen abgeschwächt oder gestrichen wird.

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Die wichtigsten Beträge im Vergleich

Bereich Bislang Geplant ab 2027
Arzneimittel-Zuzahlung mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro
Erhöhung keine Anpassung seit vielen Jahren Anhebung um 50 Prozent
Allgemeine Belastungsgrenze 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen soll erhalten bleiben
Belastungsgrenze für chronisch Kranke 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen soll erhalten bleiben
Besondere Bedeutung für Schwerbehinderte regelmäßige Zuzahlungen können bereits heute belasten Mehrkosten steigen vor allem bei Dauerbehandlung

Warum die Zuzahlungsbefreiung jetzt wichtiger wird

Wenn die Zuzahlungen steigen, wird die Befreiung für viele Betroffene wichtiger. Das gilt besonders für Menschen mit kleinem Einkommen und dauerhaftem Behandlungsbedarf.

Wer seine Belastungsgrenze kennt, kann besser planen. Viele Krankenkassen ermöglichen eine Vorauszahlung zu Jahresbeginn, wenn absehbar ist, dass die Grenze ohnehin erreicht wird.

Dann stellt die Krankenkasse eine Befreiung für das Kalenderjahr aus. Das kann Bürokratie ersparen und verhindert, dass Betroffene immer wieder einzelne Beträge auslegen müssen.

Wer nicht vorauszahlen will oder kann, sollte Quittungen sammeln. Wichtig sind Name, Datum, Betrag und Leistung, damit die Krankenkasse die Zuzahlungen später anerkennen kann.

Schwerbehinderte sollten ihre Nachweise prüfen

Für schwerbehinderte Menschen kann die Entscheidung im Bundestag ein Anlass sein, die eigenen Unterlagen zu prüfen. Dazu gehören der Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigungen, Rentenbescheide, Grundsicherungsbescheide und Nachweise über regelmäßige Behandlung.

Wer chronisch krank ist, sollte bei der Krankenkasse klären, ob die 1-Prozent-Grenze anerkannt wird. Das kann einen erheblichen Unterschied machen.

Bei niedrigen Einkommen kann die Belastungsgrenze schnell erreicht sein. Bei höheren Einkommen kann die Grenze dagegen trotz Schwerbehinderung deutlich höher liegen.

Das zeigt: Nicht der Grad der Behinderung allein entscheidet über die finanzielle Entlastung, sondern die Kombination aus Einkommen, Gesundheitszustand und nachgewiesenen Zuzahlungen.

Was Betroffene noch vor 2027 tun können

Noch ist die Reform nicht endgültig in Kraft. Entscheidend ist zunächst der Bundestagsbeschluss, danach folgt das weitere Verfahren.

Trotzdem sollten Betroffene nicht warten, bis die erste höhere Rechnung kommt. Sinnvoll ist es, schon jetzt die laufenden Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel und Klinikaufenthalte zu erfassen.

Wer regelmäßig Rezepte einlöst, kann anhand der bisherigen Zahlungen überschlagen, wie stark die Erhöhung wirken würde. Aus 10 Euro werden 15 Euro, aus 5 Euro werden 7,50 Euro.

Bei mehreren Dauermedikamenten kann daraus ein spürbarer Jahresbetrag entstehen. Gerade Menschen mit Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung sollten deshalb frühzeitig die Befreiungsmöglichkeiten prüfen.

Praxisbeispiel: Drei Medikamente jeden Monat

Frau M. ist 62 Jahre alt, schwerbehindert und bezieht eine kleine Erwerbsminderungsrente. Wegen mehrerer Erkrankungen braucht sie dauerhaft drei verschreibungspflichtige Medikamente.

Bislang zahlt sie für jedes Medikament 10 Euro. Im Monat sind das 30 Euro, im Jahr 360 Euro.

Nach der geplanten Erhöhung würde sie pro Medikament 15 Euro zahlen. Damit läge sie bei 45 Euro im Monat und 540 Euro im Jahr.

Die Mehrbelastung beträgt 180 Euro jährlich. Wenn Frau M. als chronisch krank anerkannt ist und ihre Belastungsgrenze überschreitet, kann sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Fragen und Antworten zur geplanten Erhöhung der Zuzahlungen

Steigen die Zuzahlungen für alle gesetzlich Versicherten?

Ja, die geplante Erhöhung betrifft grundsätzlich gesetzlich Versicherte. Besonders spürbar ist sie aber für Menschen, die regelmäßig Medikamente, Hilfsmittel oder Behandlungen benötigen.

Gilt die Erhöhung auch für Schwerbehinderte?

Ja, eine Schwerbehinderung allein befreit nicht automatisch von Zuzahlungen. Schwerbehinderte können aber wie andere Versicherte eine Befreiung beantragen, wenn ihre Belastungsgrenze erreicht ist.

Wie hoch sollen die Zuzahlungen künftig sein?

Bei Arzneimitteln soll der bisherige Rahmen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen. Das entspricht einer Erhöhung um 50 Prozent.

Bleibt die 1-Prozent-Grenze für chronisch Kranke erhalten?

Nach dem Gesetzentwurf soll die niedrigere Belastungsgrenze für chronisch Kranke erhalten bleiben. Dafür muss die Krankenkasse die Voraussetzungen anerkennen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Betroffene sollten ihre jährlichen Zuzahlungen erfassen, Quittungen sammeln und bei der Krankenkasse die persönliche Belastungsgrenze erfragen. Wer dauerhaft krank ist, sollte prüfen lassen, ob die 1-Prozent-Grenze gilt.

Ist die Erhöhung schon endgültig beschlossen?

Nein, zunächst muss der Bundestag über das Gesetz entscheiden. Stand 8. Juli 2026 ist die Abstimmung für diese Woche vorgesehen; am Freitag, dem 10. Juli 2026, wird mit einer Entscheidung gerechnet.