Nur 6,51 Euro für Essen und Trinken: Bürgergeld reicht nicht mehr für Ernährung

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Wer in der neuen Grundsicherung (noch Bürgergeld) lebt, hat täglich 6,51 Euro für Essen und Trinken. Drei Mahlzeiten, sieben Tage die Woche: Das Budget reicht für Kalorien, aber nicht für frisches Obst, Vollkornprodukte oder ausgewogene Ernährung.

6,51 Euro täglich: Was im Ernährungsanteil des Regelsatzes steckt

Der Regelsatz für Alleinstehende in der neuen Grundsicherung, ab Juli 2026 Grundsicherungsgeld, beträgt 563 Euro monatlich. Davon entfallen 34,7 Prozent, rund 195,35 Euro, auf den Posten „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke”. Das ergibt bei 30 Tagen im Monat rechnerisch 6,51 Euro täglich für alle Lebensmittel und Getränke.

Dieser Betrag gilt seit Januar 2024 unverändert. Zum 1. Januar 2026 gab es keine Erhöhung. Für 2027 arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe, doch Details sind laut Ministerium noch nicht kommunizierbar.

Bundestagsanfrage der Linken: Gesunde Ernährung ist kein Berechnungskriterium

Eine Bundestagsanfrage der Linken-Fraktion, die der taz vorliegt, hat das schriftlich dokumentiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt darin: Die Berechnungsmethode für den Regelsatz prüft ausdrücklich nicht, ob Menschen von ihrem Geld gesund essen können.

„Ob und inwieweit die gekauften Nahrungsmittel eine gesunde Ernährung gewährleistet haben, wird dabei nicht erfasst”, schreibt das Ministerium. Das ist keine technische Randnotiz.

Es handelt sich um eine bewusste Entscheidung: Die Gesundheit der Betroffenen ist für die Regierung kein Maßstab, um das Existenzminimum zu berechnen.

Eigener Beirat urteilt seit 2020: Regelsatz reicht für gesundheitsfördernde Ernährung nicht aus

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundeslandwirtschaftsministerium kam 2020 zu einem eindeutigen Ergebnis.

Die Regelbedarfe reichen „realistisch nicht für eine gesundheitsfördernde Ernährung entsprechend der DGE-Empfehlungen aus”. Der Beirat ist ein unabhängiges Expertengremium der Bundesregierung.

2023 wiederholte der Beirat diese Einschätzung und forderte erneut eine Anpassung der Berechnungsmethode. Passiert ist nichts. Die Methode blieb unverändert, der Regelsatz wurde nicht korrigiert, obwohl die eigene Regierung diese Empfehlung längst auf dem Tisch hatte.

Warenkorbmodell abgelehnt: Bundesregierung nennt keinen Grund

Es gibt ein alternatives Verfahren, das sogenannte Warenkorbmodell. Es würde festlegen, welche Lebensmittel als gesund gelten, wie viel davon monatlich gebraucht werden und was das kostet. Der Regelsatz würde dann auf dieser Grundlage berechnet, nicht auf den tatsächlichen Ausgaben armer Haushalte.

„Ein solcher Ansatz wird von der Bundesregierung abgelehnt”, schreibt das Ministerium in seiner Antwort. Eine Begründung gibt es nicht. Wer wissen will, warum die Gesundheit der ärmsten Bevölkerungsgruppe kein Maßstab für das Existenzminimum sein soll, bekommt keine Antwort.

Vergleichsgruppe, die selbst arm ist: das methodische Problem beim Regelsatz

Das verwendete Statistikmodell schaut, wofür einkommensschwache Haushalte außerhalb der Grundsicherung ihr Geld ausgeben, und leitet daraus den Regelsatz ab. Ein erheblicher Teil dieser Vergleichshaushalte gilt selbst als arm.

Wer Ausgaben von Menschen, die sich selbst keine gesunde Ernährung leisten können, als Maßstab für das Existenzminimum nimmt, rechnet die Ernährungsarmut systematisch in das System ein.

Existenzminimum als Mogelpackung für Unterversorgung

Die Linken-Fraktion hat EU-Statistiken ausgewertet. Ein Viertel der Vergleichshaushalte hat laut diesen Daten selbst zu wenig Geld für gesundes Essen. Das Ministerium rechnet also mit den Ausgaben von Menschen, die sich unterversorgen, und zieht aus einer bestehenden Mangelernährung den Schluss, dass der Regelsatz ausreicht.

Den Begriff des Existenzminimums führt die Bundesregierung ad absurdum: In der Realität findet eine Unterversorgung statt, die Betroffenen müssen sich also mit weniger als dem Minimum versorgen.

Was herausgerechnet wird: Adventskränze raus, Gesundheitskorrektur fehlt

Zusätzlich greift die Regierung in die Statistik ein, systematisch zu Lasten der Leistungsberechtigten. Aus den Ausgaben der Vergleichshaushalte werden bestimmte Posten herausgerechnet: Blumen, Adventskränze, auswärtiges Essen, bis hin zur Kugel Eis für Kinder. Diese Ausgaben gelten nicht als Grundbedarf.

Gleichzeitig werden keine Korrekturen vorgenommen, die den tatsächlichen Bedarf an gesunder Ernährung abbilden würden. Die Statistik armer Haushalte wird nach unten bereinigt, ohne den Ernährungsbedarf nach oben zu korrigieren. Was herauskommt, ist ein Betrag, der nicht am Bedarf orientiert ist, sondern an dem, was einkommensschwache Menschen historisch tatsächlich ausgegeben haben.

Köktürk (Linke) über die Systemfrage: Ignorierte Wissenschaft und gezielte Intransparenz

Die Linken-Abgeordnete Cansın Köktürk, die die Anfrage gestellt hat, übt grundsätzliche Kritik. „Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu Ernährungsarmut, sozialer Ausgrenzung und unzureichenden Regelsätzen werden nicht als Grundlage für Entscheidungen beachtet, sondern ignoriert oder systematisch relativiert”, sagte sie der taz.

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Regierung stellt Grundgesetz infrage

Köktürk stellt darüber hinaus eine Verfassungsfrage: „Orientiert sich die Bundesregierung tatsächlich an den realen Lebensverhältnissen und an den Vorgaben des Grundgesetzes, oder wird hier ein politisch definiertes Minimum durchgesetzt, das Unterstützung bewusst auf das absolute Nötigste reduziert?” Die Antwort des Ministeriums auf diese Frage bleibt aus.

Wie Realität undurchschaubar gemacht wird

Zusätzlich kritisiert Köktürk fehlende Transparenz beim laufenden Gesetzgebungsverfahren. Die Regierung habe Detailfragen zur Berechnungsmethode und Datengrundlage nicht beantwortet, mit dem Verweis auf interne Abstimmungsprozesse. Köktürk nennt das „gezielte Intransparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit”.

Praxisbeispiel: Was 6,51 Euro täglich im Alltag der Grundsicherung bedeutet

Markus, 43, aus Leipzig, lebt seit zwei Jahren von der Grundsicherung. Er hat 195 Euro im Monat für Essen. Er kauft ultraverarbeitete Fertigprodukte statt frischem Gemüse, Weißbrot statt Vollkorn, streicht frisches Obst, wenn das Budget zur Neige geht.

Im Supermarkt rechnet er alles durch, bevor er an die Kasse geht. Einen Puffer für Preissteigerungen hat er nicht. 2026 stiegen gerade die Preise für frisches Obst und Gemüse deutlich an.  Das kann sich Markus nicht leisten.

Der Wissenschaftliche Beirat hat genau diese Situation beschrieben: Menschen in der Grundsicherung konsumieren Kalorien, aber keine ausgewogene Ernährung, weil das Budget es nicht zulässt.

Grundsicherung und Ernährung: Was Betroffene jetzt wissen sollten

Wer chronisch krank ist und eine besondere Ernährung braucht, etwa bei Diabetes, Zöliakie oder Niereninsuffizienz, kann beim Jobcenter einen Mehrbedarf für krankheitsbedingte Ernährung beantragen. Dieser beträgt je nach Diagnose zwischen 10 und 20 Prozent des Regelbedarfs. Er erfordert ein ärztliches Attest und muss aktiv gestellt werden, ohne Antrag zahlt das Jobcenter nichts.

Wer den allgemeinen Regelsatz für zu niedrig hält und das rechtlich anfechten will, hat diese Möglichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass der Staat das menschenwürdige Existenzminimum evidenzbasiert ermitteln muss.

Die vorliegende Ministeriumsantwort, die dokumentiert, dass Gesundheitsaspekte bei der Berechnung keine Rolle spielen, könnte in einem Klageverfahren als Beleg dienen, dass die Methode diese verfassungsrechtliche Anforderung nicht erfüllt.

2027 werden die Leistungen voraussichtlich etwas steigen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Neuermittlung. Ob die Betroffenen von ihrem Geld gut genug essen können, spielt dabei aber wieder keine Rolle — das ist die logische Konsequenz einer Berechnungsmethode, die diese Frage ausdrücklich nicht stellt.

Entscheidung wider besseres Wissen ist Absicht

Das Statistikmodell ist eine politische Wahl, die jede Bundesregierung der Vergangenheit bestätigt hat. Wenn der Wissenschaftliche Beirat zweimal fordert, auf ein Warenkorbmodell umzustellen, und zweimal keine Umsetzung erfolgt, ist das kein Versehen.

Regierung sieht Mangelernährung als zumutbar an

Es ist ein Ausdruck davon, was die Regierung als zumutbar definiert, wenn keine unmittelbare politische Gegenreaktion droht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt für Erwachsene mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse täglich sowie regelmäßig Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte.

Diese Empfehlungen kostendeckend umzusetzen, liegt nach übereinstimmenden wissenschaftlichen Studien deutlich über dem, was 6,51 Euro täglich erlauben.

Häufige Fragen zur Ernährung in der neuen Grundsicherung

Wie viel Geld steht für Ernährung im Regelsatz 2026 zur Verfügung?

195,35 Euro monatlich, das sind 34,7 Prozent des Regelsatzes von 563 Euro. Umgerechnet 6,51 Euro pro Tag für alle Lebensmittel und alkoholfreie Getränke. Dieser Betrag gilt seit Januar 2024 unverändert.

Kann ich als chronisch kranker Mensch mehr bekommen?

Ja. Bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes, Zöliakie oder Niereninsuffizienz gibt es einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung. Dieser muss beim Jobcenter beantragt werden und erfordert ein ärztliches Attest. Ohne Antrag wird nichts gezahlt, auch wenn der Anspruch besteht.

Warum verwendet die Regierung nicht das Warenkorbmodell?

Die Bundesregierung lehnt das Warenkorbmodell ab, ohne eine Begründung zu nennen. Das geht aus der Ministeriumsantwort auf die aktuelle Linken-Anfrage hervor. Ein Warenkorbmodell würde festlegen, welche Lebensmittel als gesund gelten und was sie kosten, und den Regelsatz darauf aufbauen.

Was bedeutet der Gesetzentwurf zur Neuermittlung 2027?

Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf, der die Regelbedarfe für 2027 neu berechnet. Details sind laut Ministerium noch nicht kommunizierbar. Ob Ernährung dabei anders behandelt wird als bisher, ist offen.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Antwort auf Bundestagsanfrage der Linken-Fraktion (taz, 01.06.2026), Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE): Stellungnahmen 2020 und 2023 (Bundeslandwirtschaftsministerium), Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) / BMAS: Aufschlüsselung Regelsatz 2026 (bmas.de)