Viele Menschen im Bürgergeld-Bezug fragen sich, ob das Jobcenter die Stromrechnung zusätzlich übernehmen muss. Die Antwort ist weniger einfach, als es manche vermuten. Für normalen Haushaltsstrom gibt es in der Regel keinen Extra-Zuschuss. Es gibt aber Ausnahmen, in denen das Jobcenter sehr wohl zahlen muss oder zumindest ein Darlehen gewähren kann.
Wichtig für einen Stromzuschuss vom Jobcenter ist nämlich, wofür der Strom verbraucht wird. Licht, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher oder Router gelten als gewöhnlicher Haushaltsstrom. Diese Kosten sind bereits im Regelbedarf enthalten. Anders kann es aussehen, wenn Strom für Heizung, Warmwasser oder eine akute Notlage gebraucht wird.
Inhaltsverzeichnis
Haushaltsstrom ist normalerweise im Bürgergeld enthalten
Der Regelbedarf beim Bürgergeld soll den laufenden Lebensunterhalt abdecken. Dazu gehören unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie. Mit Haushaltsenergie ist vor allem der normale Stromverbrauch in der Wohnung gemeint. Das Jobcenter zahlt dafür üblicherweise keinen gesonderten Betrag.
Das bedeutet: Wer eine normale Stromrechnung für Licht, Elektrogeräte und den alltäglichen Verbrauch bekommt, muss diese grundsätzlich aus dem Regelbedarf bezahlen. Auch eine Nachzahlung aus der Jahresabrechnung wird nicht automatisch zusätzlich übernommen.
Das gilt selbst dann, wenn der monatliche Abschlag stark gestiegen ist. Betroffene sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob der Abschlag realistisch ist und ob ein günstigerer Tarif möglich ist.
Wann Strom doch zusätzlich berücksichtigt werden kann
Eine Ausnahme besteht, wenn Strom nicht nur für den Haushalt, sondern für Heizung oder Warmwasser gebraucht wird. Denn Heizkosten gehören nicht zum normalen Stromanteil im Regelbedarf. Sie können als Kosten der Unterkunft und Heizung anerkannt werden, sofern sie angemessen sind. Das betrifft etwa Wohnungen mit Nachtspeicherheizung, elektrischer Direktheizung oder teilweise auch Wärmepumpenstrom.
Wichtig ist, dass der Verbrauch nachgewiesen werden kann. Am besten ist ein eigener Zähler für Heizstrom. Fehlt ein getrennter Zähler, kann es schwieriger werden, den Anteil für Heizung zu belegen. Dann sollten Mietvertrag, Abrechnungen, technische Unterlagen oder eine Bestätigung des Vermieters vorgelegt werden.
Strom für Warmwasser: Mehrbedarf bei Durchlauferhitzer oder Boiler
Ein häufiger Fall ist die Warmwasserbereitung mit Strom. Das betrifft Wohnungen, in denen das warme Wasser nicht über die Heizungsanlage oder Nebenkosten abgerechnet wird. Stattdessen wird es in der Wohnung durch einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt. In solchen Fällen kann ein Mehrbedarf für Warmwasser bestehen.
Dieser Mehrbedarf ist kein Ersatz für die komplette Stromrechnung. Er ist ein zusätzlicher Pauschalbetrag, der den höheren Stromverbrauch für warmes Wasser ausgleichen soll. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Regelbedarf der Person. Bei erwachsenen Alleinstehenden liegt der Satz bei 2,3 Prozent des Regelbedarfs.
Stromschulden: Zuschuss oder Darlehen?
Bei Stromschulden ist die Lage besonders heikel. Wenn eine Stromsperre droht oder der Strom bereits abgestellt wurde, kann das Jobcenter helfen. Meist geschieht das aber nicht als Geschenk, sondern als Darlehen. Dieses Darlehen wird später in kleinen Beträgen mit den laufenden Leistungen verrechnet.
Eine Übernahme kommt vor allem in Betracht, wenn eine vergleichbare Notlage besteht. Eine Wohnung ohne Strom kann den Alltag massiv beeinträchtigen, etwa beim Kochen, Kühlen von Lebensmitteln, Waschen oder bei medizinisch nötigen Geräten. Das Jobcenter prüft aber den Einzelfall. Es kann verlangen, dass vorher eine Ratenzahlung mit dem Energieversorger versucht wurde.
Stromzuschuss bei besonderen Härtefällen
Ein zusätzlicher Stromzuschuss kann auch dann in Betracht kommen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft elektrische Geräte betrieben werden müssen. Dazu zählen etwa medizinisch notwendige Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, spezielle Pflegehilfsmittel oder andere Geräte, die ärztlich verordnet sind und regelmäßig Strom verbrauchen.
In solchen Fällen sollte der Mehrbedarf unbedingt schriftlich beim Jobcenter beantragt werden.
Wichtig sind ärztliche Nachweise, Angaben zum Gerät, zur täglichen Nutzungsdauer und möglichst eine Einschätzung des zusätzlichen Stromverbrauchs.
Das Jobcenter darf solche besonderen Umstände nicht einfach wie gewöhnlichen Haushaltsstrom behandeln, sondern muss prüfen, ob ein unabweisbarer, laufender besonderer Bedarf vorliegt.
Gerichte bestätigen zusätzliche Stromkosten im Einzelfall
Auch die Rechtsprechung zeigt, dass zusätzliche Stromkosten nicht immer mit dem Regelbedarf abgegolten sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied etwa, dass ein Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II möglich ist, wenn gesundheitliche Einschränkungen zu einem dauerhaft erhöhten Stromverbrauch führen und dieser Bedarf erheblich vom üblichen Verbrauch abweicht.
In dem Verfahren L 6 AS 1651/17 ging es um eine schwerbehinderte Leistungsbezieherin, die auf elektrische Geräte angewiesen war; das Gericht sah die Voraussetzungen für einen unabweisbaren Mehrbedarf als erfüllt an. Auch beim Betrieb medizinischer Hilfsmittel haben Sozialgerichte zusätzliche Stromkosten anerkannt, etwa beim CPAP-Gerät im Urteil des LSG München vom 26.02.2021, L 4 KR 547/20, wobei solche Ansprüche je nach Fall auch gegenüber der Krankenkasse zu prüfen sein können.
Wichtig bleibt deshalb: Betroffene sollten ärztliche Bescheinigungen, Geräteangaben und Nachweise zum Stromverbrauch vorlegen und den Mehrbedarf ausdrücklich begründen.
Diese Unterlagen sollte man beim Jobcenter einreichen
Wer einen Stromzuschuss, Mehrbedarf oder ein Darlehen beantragen möchte, sollte nicht nur mündlich vorsprechen. Besser ist ein schriftlicher Antrag mit Datum und Nachweisen. Dazu gehören die letzte Stromabrechnung, aktuelle Abschläge, Mahnungen, Sperrandrohungen und Unterlagen zur Art der Warmwasserbereitung oder Heizung. Bei Heizstrom sollte zusätzlich erklärt werden, warum der Strom nicht bloß Haushaltsstrom ist.
Bei einer drohenden Stromsperre sollte der Antrag als dringend gekennzeichnet werden. Gleichzeitig sollte man den Energieversorger kontaktieren und um Stundung oder Ratenzahlung bitten. Wird eine Ratenzahlung abgelehnt, sollte diese Ablehnung schriftlich festgehalten werden. Das kann die Entscheidung beim Jobcenter erleichtern.
Übersicht: Wann das Jobcenter bei Strom zahlen kann
| Situation | Mögliche Leistung des Jobcenters |
|---|---|
| Normaler Haushaltsstrom für Licht, Kühlschrank, Waschmaschine oder Elektrogeräte | In der Regel keine Extra-Zahlung, da im Regelbedarf enthalten |
| Strom für eine elektrische Heizung oder Nachtspeicherheizung | Übernahme als Heizkosten möglich, wenn die Kosten angemessen und nachgewiesen sind |
| Warmwasser über Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung | Mehrbedarf für Warmwasser möglich |
| Stromnachzahlung ohne Sperrandrohung | Meist keine zusätzliche Zahlung, eventuell Ratenzahlung mit dem Anbieter |
| Drohende oder bereits erfolgte Stromsperre | Darlehen zur Abwendung einer Notlage möglich |
Warum eine genaue Begründung so wichtig ist
Viele Anträge scheitern, weil sie zu allgemein formuliert sind. Wer nur schreibt, dass die Stromkosten zu hoch sind, bekommt häufig eine Ablehnung. Besser ist es, den genauen Grund zu nennen. Das Jobcenter muss erkennen können, ob es um Heizstrom, Warmwasser oder eine akute Versorgungskrise geht.
Auch die Wortwahl im Antrag kann helfen. Statt nur einen „Stromzuschuss“ zu verlangen, sollte man den passenden Anspruch benennen. Bei Durchlauferhitzer oder Boiler geht es um Mehrbedarf für Warmwasser. Bei Heizstrom geht es um Kosten der Unterkunft und Heizung. Bei Stromschulden geht es meist um ein Darlehen wegen einer Notlage.
Was tun, wenn das Jobcenter ablehnt?
Eine Ablehnung sollte man nicht ungeprüft hinnehmen. Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bei einer drohenden Stromsperre kann zusätzlich Eilrechtsschutz beim Sozialgericht nötig sein. Das gilt besonders, wenn Kinder, kranke Menschen oder medizinisch notwendige Geräte betroffen sind.
Betroffene sollten sich Unterstützung holen, etwa bei einer Sozialberatung, Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht. Auch Verbraucherzentralen können bei Energieabrechnungen helfen. Wichtig ist, Fristen einzuhalten und alle Nachweise aufzubewahren. Wer nur telefonisch nachfragt, hat später oft keinen Beleg.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine alleinstehende Bürgergeld-Bezieherin lebt in einer kleinen Wohnung mit Durchlauferhitzer im Bad. Ihre Stromrechnung ist deutlich höher als bei vergleichbaren Haushalten. Sie stellt beim Jobcenter einen schriftlichen Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasser und legt Fotos des Durchlauferhitzers sowie die Stromabrechnung vor.
Das Jobcenter erkennt an, dass das Warmwasser in der Wohnung elektrisch erzeugt wird. Deshalb wird ein monatlicher Mehrbedarf bewilligt. Die komplette Stromrechnung übernimmt das Jobcenter zwar nicht. Die zusätzlichen Kosten für die Warmwasserbereitung werden aber pauschal berücksichtigt.
Ändert sich durch die Neue Grundsicherung ab 1. Juli etwas beim Stromzuschuss?
Durch die Einführung der Neuen Grundsicherung zum 1. Juli ändern sich nach derzeitigem Stand die Grundsätze zum Stromzuschuss nicht grundsätzlich. Normaler Haushaltsstrom bleibt weiterhin Bestandteil des Regelbedarfs und wird daher in der Regel nicht zusätzlich vom Jobcenter übernommen.
Weiterhin möglich bleiben aber Leistungen bei besonderen Konstellationen, etwa bei Heizstrom, dezentraler Warmwasserbereitung, drohender Stromsperre oder einem unabweisbaren besonderen Bedarf, zum Beispiel wegen medizinisch notwendiger Geräte. Die Reform betrifft vor allem Fragen wie Mitwirkung, Sanktionen, Vermittlung, Vermögen und Wohnkosten; eine allgemeine zusätzliche Strompauschale ist damit nicht eingeführt worden.
Fazit
Ein allgemeiner Stromzuschuss für Bürgergeld-Beziehende existiert normalerweise nicht. Das Jobcenter muss gewöhnlichen Haushaltsstrom meist nicht zusätzlich zahlen. Anders ist es, wenn Strom für Heizung oder Warmwasser gebraucht wird. Auch bei Stromschulden kann Hilfe möglich sein, meist jedoch als Darlehen.
Wer betroffen ist, sollte genau prüfen, welche Art von Stromkosten vorliegt. Je besser der Antrag begründet und belegt ist, desto größer sind die Chancen auf eine Bewilligung. Besonders bei Sperrandrohungen sollte schnell gehandelt werden. Denn ohne Strom wird aus einer offenen Rechnung schnell eine akute Notlage.
Fragen und Antworten zum Stromzuschuss vom Jobcenter
1. Zahlt das Jobcenter meine normale Stromrechnung?
Nein, normale Stromkosten für Haushalt, Licht und Elektrogeräte müssen in der Regel aus dem Regelbedarf bezahlt werden.
2. Bekomme ich Geld dazu, wenn ich einen Durchlauferhitzer habe?
Ja, bei Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder Boiler kann ein Mehrbedarf für Warmwasser bestehen.
3. Übernimmt das Jobcenter Strom für eine elektrische Heizung?
Ja, Heizstrom kann als Heizkosten anerkannt werden, wenn die Kosten angemessen sind und der Verbrauch nachgewiesen wird.
4. Was passiert bei einer Stromsperre?
Bei drohender oder bereits erfolgter Stromsperre kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren, wenn eine schwere Notlage vorliegt.
5. Muss ich den Antrag schriftlich stellen?
Ein schriftlicher Antrag ist dringend zu empfehlen. So lässt sich später nachweisen, was beantragt wurde und welche Unterlagen eingereicht wurden.




