Neues Elterngeld für Pflegeeltern geplant

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Die geplante Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern könnte eine spürbare Veränderung für viele Familien bringen, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen. Bislang besteht zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Elternzeit, ein Anspruch auf Elterngeld ist für Pflegeeltern jedoch nicht vorgesehen. Genau diese Lücke soll nach den Plänen der Bundesregierung geschlossen werden.

Für Pflegefamilien geht es dabei nicht nur um finanzielle Entlastung. Die Aufnahme eines Pflegekindes ist häufig mit einer intensiven Anfangsphase verbunden, in der Bindung, Sicherheit und Vertrauen erst wachsen müssen. Wenn Pflegeeltern in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen, entsteht bisher oft ein Einkommensverlust, der nicht durch das Elterngeld aufgefangen wird.

Warum die Neuregelung diskutiert wird

Pflegekinder kommen meist aus belasteten Lebenssituationen. Viele von ihnen haben Trennung, Unsicherheit oder Vernachlässigung erlebt und benötigen nach der Aufnahme in eine Pflegefamilie besondere Stabilität. Für Pflegeeltern bedeutet das eine hohe zeitliche, emotionale und organisatorische Verantwortung von Beginn an.

Während leibliche Eltern und Adoptiveltern Elterngeld erhalten können, wenn sie nach der Geburt oder Aufnahme eines Kindes beruflich kürzertreten, sind Pflegeeltern beim Elterngeld bislang ausgenommen. Verbände und Fachorganisationen kritisieren diese Ungleichbehandlung seit Jahren. Sie argumentieren, dass gerade der Start eines Pflegeverhältnisses Zeit, Verlässlichkeit und finanzielle Planbarkeit erfordert.

Was bisher gilt

Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit nehmen, wenn sie ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen. Das bedeutet, dass sie sich arbeitsrechtlich für die Betreuung des Kindes freistellen lassen können. Ein Anspruch auf Elterngeld entsteht daraus bisher aber nicht automatisch.

Die laufende Unterstützung für Pflegefamilien erfolgt in der Regel über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehören Pauschalen für den Lebensunterhalt des Kindes sowie ein Anerkennungsbetrag für Erziehung und Pflege. Diese Leistungen sind jedoch nicht dasselbe wie ein Lohnersatz für den Verdienstausfall der Pflegeeltern.

Was sich mit einem Elterngeld für Pflegeeltern ändern könnte

Die geplante Reform würde Pflegeeltern erstmals in das Elterngeldsystem einbeziehen. Damit könnten sie bei Aufnahme eines Pflegekindes finanziell besser abgesichert werden, wenn sie beruflich kürzertreten. Besonders für Familien mit mittlerem Einkommen könnte das die Entscheidung erleichtern, ein Kind aufzunehmen.

Noch offen ist, wie die konkrete gesetzliche Ausgestaltung aussehen wird. Entscheidend wird sein, welche Pflegeverhältnisse erfasst werden, ab welchem Zeitpunkt ein Anspruch entsteht und wie lange die Leistung bezogen werden kann. Auch die Frage, wie das Elterngeld mit bestehenden Jugendhilfeleistungen zusammenwirkt, muss klar geregelt werden.

Vergleich: Bisherige Lage und geplante Änderung

Bereich Einordnung
Bisherige Rechtslage Pflegeeltern können Elternzeit beanspruchen, erhalten aber grundsätzlich kein Elterngeld für die Aufnahme eines Pflegekindes.
Geplante Änderung Pflegeeltern sollen künftig ebenfalls Elterngeld erhalten können, wenn sie ein Pflegekind aufnehmen.
Ziel der Reform Die finanzielle Belastung in der Anfangszeit eines Pflegeverhältnisses soll verringert werden.
Offene Fragen Details zu Anspruchsdauer, Berechnung, Voraussetzungen und Verhältnis zu Jugendhilfeleistungen müssen gesetzlich festgelegt werden.

Ein Signal an Pflegefamilien

Die Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern wäre auch ein politisches Signal. Sie würde deutlich machen, dass Pflegefamilien nicht nur im Jugendhilfesystem, sondern auch in der Familienpolitik stärker berücksichtigt werden. Das ist besonders wichtig, weil vielerorts Pflegefamilien gesucht werden.

Viele Jugendämter berichten seit Jahren von Schwierigkeiten, genügend geeignete Familien für Kinder in Vollzeitpflege zu finden. Finanzielle Unsicherheit ist dabei nicht der einzige Grund, kann aber ein erhebliches Hindernis sein. Ein Elterngeld für Pflegeeltern könnte dazu beitragen, diese Hürde zu senken.

Ab wann die Einführung geplant ist und wie hoch das Elterngeld ausfallen soll

Ein konkreter Starttermin für das Elterngeld für Pflegeeltern ist bislang noch nicht gesetzlich festgelegt. Die Einführung ist im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 vorgesehen, muss aber noch durch ein Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Auch zur genauen Höhe gibt es bisher keine eigene Sonderregelung für Pflegeeltern.

Nach der derzeitigen Regelungen des Elterngeldes liegt das Basiselterngeld grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, während ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich beträgt; zugleich ist politisch angekündigt, Mindest- und Höchstbeträge anzuheben.

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Worauf es bei der Umsetzung ankommt

Damit die Reform tatsächlich wirkt, braucht es klare und einfache Verfahren. Pflegeeltern sollten nicht zwischen Elterngeldstelle, Jugendamt und Arbeitgeber hin- und hergeschickt werden. Gerade in der Anfangsphase eines Pflegeverhältnisses sind bürokratische Unsicherheiten besonders belastend.

Wichtig ist außerdem, dass die Leistung verlässlich planbar ist. Familien müssen vor der Aufnahme eines Kindes wissen, welche Unterstützung sie erwarten können. Nur so kann das Elterngeld seinen Zweck erfüllen und die Vereinbarkeit von Pflegefamilie und Beruf verbessern.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Pflegefamilie nimmt ein dreijähriges Kind auf, das nach mehreren belastenden Erfahrungen dringend Stabilität braucht. Ein Elternteil reduziert die Arbeitszeit für mehrere Monate, um Eingewöhnung, Arzttermine, Gespräche mit dem Jugendamt und den Aufbau einer sicheren Bindung zu ermöglichen. Nach der bisherigen Lage entsteht dadurch ein Einkommensverlust, der nicht über Elterngeld ausgeglichen wird.

Mit einem Elterngeld für Pflegeeltern könnte diese Familie die Anfangszeit finanziell besser überbrücken. Das würde nicht alle Herausforderungen lösen, aber den Druck spürbar verringern. Für das Kind könnte es bedeuten, dass eine Bezugsperson in den ersten Monaten verlässlicher verfügbar ist.

Häufige Fragen zum geplanten Elterngeld für Pflegeeltern

Was ist beim Elterngeld für Pflegeeltern geplant?

Geplant ist, Pflegeeltern künftig in das Elterngeldsystem einzubeziehen. Sie sollen finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie ein Pflegekind aufnehmen und dafür ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen.

Bekommen Pflegeeltern bisher schon Elterngeld?

Nein, bisher erhalten Pflegeeltern grundsätzlich kein Elterngeld für die Aufnahme eines Pflegekindes. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen zwar Elternzeit nehmen, ein Anspruch auf Elterngeld ergibt sich daraus bislang aber nicht.

Warum soll Elterngeld für Pflegeeltern eingeführt werden?

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist häufig mit einer intensiven Anfangsphase verbunden. Pflegeeltern brauchen Zeit für Eingewöhnung, Bindungsaufbau, Gespräche mit Behörden und die Organisation des Alltags. Das geplante Elterngeld soll helfen, Einkommensverluste in dieser Phase abzufedern.

Gilt die geplante Leistung automatisch für alle Pflegefamilien?

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Die genauen Voraussetzungen, die Dauer des Anspruchs und das Verhältnis zu bestehenden Jugendhilfeleistungen müssen erst gesetzlich geregelt werden.

Welche Bedeutung hätte die Reform für Pflegefamilien?

Ein Elterngeld für Pflegeeltern könnte Familien finanziell entlasten und ihnen mehr Planungssicherheit geben. Zugleich wäre es ein Zeichen, dass die gesellschaftliche Verantwortung von Pflegefamilien stärker anerkannt wird.

Fazit

Die geplante Einführung von Elterngeld für Pflegeeltern wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung von Familienformen. Sie würde anerkennen, dass auch Pflegeeltern Zeit brauchen, wenn ein Kind neu in ihre Familie kommt. Entscheidend bleibt nun, ob aus der politischen Ankündigung eine praxistaugliche gesetzliche Regelung wird.

Quellen

Bundesregierung: Informationen zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, unterzeichnet am 5. Mai 2025, Koalitionsvertrag 2025: Ankündigung zur Anhebung von Elterngeldbeträgen und zur Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern, Bundesrat: Beratungsvorgang zur Entschließung „Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern“.