Rentner aufgepasst: Zuschuss bis zu 6.250 Euro für barrierefreies Wohnen wieder da

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Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben. Doch häufig wird der Alltag nicht durch große Entfernungen erschwert, sondern durch kleine Hindernisse im eigenen Zuhause. Eine hohe Duschwanne, eine Stufe am Eingang oder ein enges Bad können im Alter schnell zum Sicherheitsrisiko werden.

Seit dem 8. April 2026 gibt es dafür wieder eine konkrete Fördermöglichkeit: Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ im Programm 455-B kann erneut beantragt werden. Gefördert werden Umbauten, die Barrieren im Wohnraum verringern und das Wohnen sicherer machen. Für viele Rentnerinnen und Rentner kann das ein wichtiger finanzieller Anstoß sein, längst notwendige Anpassungen endlich anzugehen.

Was hinter dem KfW-Zuschuss 455-B steckt

Der Zuschuss richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch an Mieterinnen und Mieter. Entscheidend ist nicht das Alter der Antragstellenden, sondern die geplante Maßnahme. Wer Wohnraum so umbaut, dass Hindernisse verringert werden, kann einen Teil der Kosten erstattet bekommen.

Die Förderung ist besonders interessant, weil es sich um einen Zuschuss handelt. Das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden, sofern die Bedingungen eingehalten werden. Gerade bei Umbauten im Bad, an Eingängen oder bei Treppen kann das die finanzielle Belastung spürbar senken.

Welche Umbauten gefördert werden können

Gefördert werden Maßnahmen, die den Alltag in Wohnung oder Haus sicherer und leichter machen. Dazu gehören zum Beispiel bodengleiche Duschen, der Abbau von Schwellen, breitere Türen, Rampen, Handläufe oder technische Hilfen wie Treppenlifte. Auch Aufzüge oder Anpassungen der Raumaufteilung können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Wer einfach nur renoviert, erhält deshalb nicht automatisch Geld. Der Umbau muss tatsächlich dazu beitragen, Barrieren abzubauen oder die Nutzung des Wohnraums zu erleichtern.

Wie hoch der Zuschuss ausfallen kann

Bei einzelnen Maßnahmen zur Barrierereduzierung übernimmt die KfW 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist dabei auf maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wer sein Zuhause umfassender umbaut und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

In diesem Fall sind bis zu 6.250 Euro Zuschuss möglich. Die maximale Fördersumme ergibt sich aus förderfähigen Kosten von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Für viele Haushalte ist das kein vollständiger Kostenausgleich, aber eine spürbare Entlastung.

Förderart Möglicher Zuschuss
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, etwa bodengleiche Dusche, Schwellenabbau oder Handläufe 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit
Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit

Warum der Antrag  unbedingtvor Beginn gestellt werden muss

Ein Punkt ist besonders wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Wer also bereits eine Handwerksfirma verbindlich beauftragt hat, kann den Zuschuss für dieses Vorhaben meist nicht mehr erhalten.

Planungs- und Beratungsleistungen gelten nach KfW-Angaben nicht als Beginn des Vorhabens. Eigentümer und Mieter können sich also zunächst informieren, Angebote einholen und fachlichen Rat suchen. Der verbindliche Auftrag sollte jedoch erst nach der Förderzusage erfolgen.

Begrenzte Mittel: Warum schnelles Handeln ratsam ist

Die Förderung ist wieder verfügbar, aber die Mittel sind begrenzt. Für 2026 stehen nach Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit 50 Millionen Euro für das Programm bereit. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, kann eine Antragstellung erneut nicht mehr möglich sein.

Wer ohnehin einen Umbau plant, sollte daher nicht zu lange warten. Sinnvoll ist es, zunächst den Bedarf im eigenen Zuhause zu prüfen und anschließend Angebote von Fachbetrieben einzuholen. Danach kann der Antrag über das KfW-Zuschussportal vorbereitet werden.

Auch Mieter können profitieren

Nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Antrag stellen. Auch Mieterinnen und Mieter kommen grundsätzlich infrage, wenn sie entsprechende Maßnahmen in ihrer Wohnung umsetzen möchten. In der Praxis ist dafür aber meist die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters erforderlich.

Gerade bei dauerhaften baulichen Veränderungen sollte die Zustimmung schriftlich eingeholt werden. Das betrifft etwa den Umbau des Badezimmers, den Einbau eines Treppenlifts oder Veränderungen an Türen und Eingängen. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, vermeidet spätere Streitigkeiten.

Worauf Antragsteller achten sollten

Vor der Antragstellung sollten die geplanten Arbeiten möglichst genau beschrieben sein. Angebote von Handwerksbetrieben helfen dabei, die Kosten realistisch einzuschätzen. Außerdem sollte geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen den KfW-Anforderungen entsprechen.

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Nach der Zusage kann der Umbau beauftragt und umgesetzt werden. Nach Abschluss müssen die Kosten nachgewiesen werden, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Rechnungen, Zahlungsbelege und technische Nachweise sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein Rentnerpaar lebt seit vielen Jahren in einem Reihenhaus. Das Bad im Obergeschoss hat noch eine hohe Badewanne, der Einstieg fällt zunehmend schwer. Außerdem gibt es am Hauseingang eine kleine Stufe, die besonders bei Regen und im Winter unsicher ist.

Das Paar lässt sich von einem Fachbetrieb ein Angebot für eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe und den Abbau der Eingangsschwelle erstellen. Vor der Beauftragung wird der Antrag bei der KfW gestellt. Nach der Zusage werden die Arbeiten durchgeführt, anschließend reicht das Paar die Nachweise ein und erhält einen Teil der Kosten als Zuschuss zurück.

Häufige Fragen und Antworten zum KfW-Zuschuss für barrierefreies Wohnen

1. Seit wann kann der Zuschuss für barrierefreies Wohnen wieder beantragt werden?

Der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung kann seit dem 8. April 2026 wieder beantragt werden. Die Förderung läuft über das Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.

2. Wer kann den Zuschuss beantragen?

Den Zuschuss können private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter beantragen. Bei Mietwohnungen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters nötig, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

3. Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Umbauten, die Barrieren in Wohnung oder Haus verringern. Dazu zählen zum Beispiel bodengleiche Duschen, der Abbau von Schwellen, breitere Türen, Rampen, Handläufe, Treppenlifte oder Aufzüge.

4. Wie viel Geld kann man bekommen?

Für einzelne Maßnahmen sind bis zu 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann der Zuschuss auf bis zu 6.250 Euro steigen.

5. Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?

Nein, es handelt sich um einen Zuschuss und nicht um einen Kredit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Förderbedingungen eingehalten und die Kosten ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

6. Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Wer bereits Handwerker verbindlich beauftragt oder mit dem Umbau begonnen hat, riskiert den Verlust der Förderung.

7. Warum ist die Förderung besonders für Rentner interessant?

Viele ältere Menschen möchten möglichst lange sicher in ihrem Zuhause leben. Ein barrierearmer Umbau kann Stürze verhindern, den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit erhalten. Der Zuschuss hilft dabei, die oft hohen Umbaukosten besser zu stemmen.

Fazit

Die Rückkehr des KfW-Zuschusses 455-B ist eine gute Nachricht für alle, die ihr Zuhause altersgerechter und sicherer machen möchten. Besonders für Rentnerinnen und Rentner kann die Förderung helfen, notwendige Umbauten finanziell besser zu bewältigen. Entscheidend ist jedoch, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Wer den Umbau bereits plant, sollte jetzt Angebote einholen, die Förderfähigkeit prüfen und den Antrag zügig vorbereiten. Denn die Mittel sind begrenzt, und erfahrungsgemäß können solche Programme bei hoher Nachfrage schnell ausgeschöpft sein.

Quellen

KfW: Informationen zum Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B“ und Hinweis, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden muss. :

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Angaben zur Wiederaufnahme der Förderung, zu den Zuschusshöhen und zum Fördervolumen von 50 Millionen Euro im Jahr 2026.

Energie-Fachberater: Bericht zur erneuten Antragstellung ab dem 8. April 2026 und zu den unveränderten Förderbedingungen.