Mehr Rentenanspruch für 10 Millionen Rentner ab 1. Januar 2027 – aber erst 2028 auf dem Konto

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Für viele Eltern mit älteren Kindern bringt das Jahr 2027 eine spürbare Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint ist die sogenannte Mütterrente III. Hinter dem Begriff steckt keine eigene Rentenart, sondern eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Betroffen sind vor allem Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für diese Gruppe sollen die bislang anerkannten 30 Monate Kindererziehungszeit auf 36 Monate angehoben werden. Damit würde die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber Eltern mit ab 1992 geborenen Kindern entfallen.

Was genau ab 2027 anders wird

Nach der derzeitigen Rechtslage erhalten Eltern für vor 1992 geborene Kinder bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, sind es bereits heute bis zu drei Jahre. Ab 2027 soll auch für die älteren Jahrgänge ein voller Zeitraum von 36 Monaten gelten. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Änderung so, dass pro betroffenem Kind bis zu ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich angerechnet wird. Dieses halbe Jahr entspricht einem halben Rentenpunkt.

Im Ergebnis geht es also nicht um eine neue Sozialleistung neben der Rente, sondern um eine höhere Bewertung bereits geleisteter Kindererziehung. Die zusätzlichen Zeiten fließen in die Rentenberechnung ein und erhöhen dadurch die spätere oder bereits laufende gesetzliche Rente. Die Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang von einer vollständigen Gleichstellung der Erziehungszeiten, unabhängig davon, ob ein Kind vor oder nach 1992 geboren wurde.

Warum die Änderung viele Eltern betrifft

Die Reform richtet sich an eine sehr große Gruppe. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung könnten rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Mütterrente III profitieren. Das zeigt, dass es sich nicht um eine kleine Korrektur am Rand des Rentenrechts handelt, sondern um eine Änderung mit erheblicher Reichweite.

Gerade Frauen mit längeren Familienphasen und unterbrochenen Erwerbsbiografien dürften die Verbesserung häufiger in ihrer Rentenhöhe bemerken. Gleichzeitig können auch Väter profitieren, wenn die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich ihnen zugeordnet wurden.

Auch Väter können profitieren

Obwohl sich der Begriff Mütterrente seit Jahren eingebürgert hat, ist er missverständlich. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass Kindererziehungszeiten nicht nur Müttern, sondern auch Vätern oder anderen Erziehenden zugeordnet werden können. Entscheidend ist, wer das Kind überwiegend erzogen hat oder wem die Zeiten wirksam zugeordnet wurden. Deshalb kann die Änderung ab 2027 ebenso für Väter, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern relevant sein.

Wie stark die Rentenerhöhung ausfallen kann

Die zusätzliche Anerkennung umfasst pro vor 1992 geborenem Kind bis zu einen halben Rentenpunkt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hat ein halber Rentenpunkt derzeit einen Wert von 20,40 Euro im Monat. Seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert allerdings bereits bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt.

Auf dieser Grundlage entspräche ein halber Punkt rechnerisch 21,26 Euro brutto im Monat. Wie hoch der Zuschlag bei der ersten tatsächlichen Auszahlung sein wird, steht noch nicht endgültig fest, weil sich der Rentenwert bis dahin weiter ändern kann. Klar ist aber: Je betroffenem Kind fällt die monatliche Rente künftig höher aus als bisher.

Wer mehrere vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kann entsprechend stärker profitieren. Bei zwei Kindern würde sich der zusätzliche Zuschlag rechnerisch ungefähr verdoppeln, bei drei Kindern entsprechend weiter erhöhen.

Dabei ist zu beachten, dass es sich um Bruttobeträge handelt. Ob netto tatsächlich derselbe Zuwachs ankommt, hängt unter anderem von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie gegebenenfalls von der Besteuerung ab. Die Rentenversicherung weist außerdem darauf hin, dass die Mütterrente III auf andere Sozialleistungen angerechnet werden kann, etwa auf Grundsicherung oder unter Umständen auch im Zusammenhang mit einer Hinterbliebenenrente.

Der Start ist 2027, die Auszahlung aber erst 2028

Ein besonders wichtiger Punkt ist der zeitliche Ablauf. Die gesetzlichen Verbesserungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung beginnt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung jedoch erst im Jahr 2028. Grund dafür ist der erhebliche technische Aufwand. Die Rentenversicherung muss Millionen Bestandsrenten neu prüfen und berechnen.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Die Bundesregierung hatte bereits darauf hingewiesen, dass eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen ist, falls die technische Umsetzung nicht schon 2027 gelingt.

Für Eltern bedeutet das: Der Anspruch soll ab 2027 bestehen, das Geld dürfte in vielen Fällen aber erst 2028 auf dem Konto ankommen. Wer bereits vor Januar 2028 Rente bezieht oder bis dahin in Rente geht, soll eine Nachzahlung erhalten. Wer erstmals ab Januar 2028 eine Rente bekommt, soll die verbesserte Anerkennung von Anfang an in der laufenden Rentenzahlung sehen.

Muss ein Antrag gestellt werden?

In vielen Fällen lautet die beruhigende Antwort: nein. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass bei Personen, die schon vor dem 1. Januar 2028 eine Rente beziehen, Berechnung und Auszahlung weitgehend automatisch erfolgen sollen. Auch Eltern, deren Kindererziehungszeiten bereits im Versicherungskonto erfasst sind, müssen in der Regel nichts gesondert veranlassen. Anders sieht es nur dort aus, wo Kindererziehungszeiten bislang noch gar nicht beantragt oder im Versicherungskonto noch nicht geklärt wurden. Dann wird die Prüfung spätestens bei der Rentenantragstellung nachgeholt.

Trotzdem kann es sinnvoll sein, das eigene Versicherungskonto rechtzeitig zu prüfen. Gerade bei älteren Versicherungsverläufen, unterbrochenen Erwerbsbiografien oder komplizierten Familienkonstellationen kann ein Blick in die gespeicherten Zeiten helfen. Denn nur was im Konto korrekt hinterlegt ist, kann später ohne Verzögerung in die Rentenberechnung einfließen.

Was die Reform bedeutet

Die Ausweitung der Kindererziehungszeiten ist auch finanziell ein großes Vorhaben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist von jährlichen Mehrausgaben von rund 5 Milliarden Euro ab 2027 die Rede. Weil die Leistungen für 2027 erst 2028 abgewickelt werden sollen, wäre 2028 laut Entwurf sogar ein einmaliger Betrag von rund 10 Milliarden Euro fällig. Finanziert werden sollen diese zusätzlichen Aufwendungen aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung.

Damit folgt die Reform dem Gedanken, dass Kindererziehung eine gesellschaftliche Leistung ist, die im Rentenrecht stärker berücksichtigt werden soll. Für betroffene Eltern ist das vor allem eine Frage der Fairness. Für den Staat ist es zugleich eine kostenintensive Entscheidung, die den Bundeshaushalt über Jahre belastet.

Was Eltern jetzt wissen sollten

Für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ist die wichtigste Nachricht, dass sich die gesetzliche Rente ab 2027 verbessern soll. Wer schon heute Rente bezieht, muss allerdings Geduld haben, weil die Auszahlung erst 2028 anlaufen soll.

Wer noch nicht im Ruhestand ist, profitiert später bei der Rentenberechnung, sofern die Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind. Für viele Familien wird die Änderung keine riesigen Sprünge bringen, aber durchaus einen spürbaren monatlichen Zuschlag. Vor allem bei mehreren Kindern kann daraus eine merkliche Aufwertung werden.

Bis Ende 2026 Ab 2027 geplant
Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Für vor 1992 geborene Kinder sollen bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden.
Das entspricht bis zu 2,5 Entgeltpunkten pro Kind. Das entspricht bis zu 3 Entgeltpunkten pro Kind.
Gegenüber ab 1992 geborenen Kindern besteht bisher ein Nachteil. Die Anerkennung soll mit später geborenen Kindern gleichgezogen werden.
Bei laufenden Renten ist diese Verbesserung noch nicht enthalten. Anspruch ab 1. Januar 2027, Auszahlung in vielen Fällen erst ab 2028 mit Nachzahlung.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mutter hat zwei Kinder, beide wurden vor 1992 geboren. Bislang werden ihr dafür pro Kind bis zu 2,5 Entgeltpunkte angerechnet. Mit der geplanten Änderung kämen je Kind noch 0,5 Punkte hinzu. Insgesamt wären das also 1,0 zusätzlicher Entgeltpunkt. Auf Basis des aktuellen Rentenwerts von 42,52 Euro entspräche das rechnerisch rund 42,52 Euro brutto mehr Rente im Monat. Liegt ihr Rentenbeginn bereits vor Januar 2028, würde dieser Betrag voraussichtlich zunächst noch nicht laufend ausgezahlt, sondern später rückwirkend nachberechnet.

Quellen

Bundesregierung, „Rentenpaket 2025“:
Deutsche Rentenversicherung, „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“: