Lehrerin in Rente: „Ich kann gar nicht alles ausgeben, was ich an Rente und Pension bekomme“

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Als Ingrid M. morgens ihren Kontoauszug prüft, wirkt sie fast verlegen. Die frühere Lehrerin aus Niedersachsen ist seit einigen Jahren im Ruhestand und sagt einen Satz, den viele Rentnerinnen und Rentner kaum nachvollziehen können: „Ich kann gar nicht alles ausgeben, was ich an Rente und Pension bekomme.“

Die 69-Jährige war mehr als drei Jahrzehnte im Schuldienst tätig. Zunächst arbeitete sie einige Jahre als angestellte Lehrkraft, später wurde sie verbeamtet. Heute erhält sie deshalb eine Beamtenpension und zusätzlich eine kleinere gesetzliche Rente aus den frühen Berufsjahren.

Ein Ruhestand ohne finanzielle Sorgen

Ingrid M. lebt allein in einer abbezahlten Eigentumswohnung. Die monatlichen Fixkosten sind überschaubar, größere Kredite gibt es nicht mehr. Für Lebensmittel, Versicherungen, Freizeit, Reisen und Geschenke für die Enkel bleibt ihr nach eigenen Angaben mehr Geld, als sie regelmäßig benötigt.

„Ich habe nie verschwenderisch gelebt“, sagt sie. „Auch im Ruhestand kaufe ich nicht plötzlich Dinge, nur weil ich sie mir leisten könnte.“ Ein Teil des Geldes wandert deshalb jeden Monat auf ein Tagesgeldkonto. Einen weiteren Teil legt sie für ihre Kinder und Enkel zurück.

Ihre Situation ist komfortabel, aber nicht zufällig entstanden. Sie ist das Ergebnis einer langen Erwerbsbiografie, eines sicheren Beamtenverhältnisses und vergleichsweise niedriger Wohnkosten im Alter. Genau diese Mischung unterscheidet sie von vielen anderen Ruheständlerinnen und Ruheständlern.

Warum ihre Pension so hoch ausfällt

Als verbeamtete Lehrerin erhält Ingrid M. keine gesetzliche Rente für ihre Beamtenjahre, sondern eine Pension. Diese wird aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit berechnet. Wer lange im Dienst war, kann ein Ruhegehalt von bis zu 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge erreichen.

Bei Ingrid M. kamen viele Dienstjahre zusammen. Sie arbeitete lange in Vollzeit, war an einem Gymnasium beschäftigt und ging regulär in den Ruhestand. Dadurch fällt ihre Pension deutlich höher aus als viele gesetzliche Renten.

Anders als bei der gesetzlichen Rente hängt die Beamtenpension nicht direkt von eingezahlten Arbeitnehmerbeiträgen ab. Sie ist Teil der besonderen Absicherung im öffentlichen Dienst. Finanziert wird sie aus öffentlichen Haushalten.

Zur Pension kommt noch eine gesetzliche Rente

Vor ihrer Verbeamtung war Ingrid M. mehrere Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus dieser Zeit entstanden Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb erhält sie heute zusätzlich zur Pension eine eigene gesetzliche Rente.

Diese zusätzliche Zahlung macht ihre Lage noch angenehmer. Allerdings werden Pension und Rente nicht immer einfach unbegrenzt zusammengerechnet. Wenn bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden, kann die Pension gekürzt werden.

Im Fall von Ingrid M. bleibt trotz Anrechnung ein Einkommen, das sie als „mehr als ausreichend“ beschreibt. Sie kann Rücklagen bilden, Reisen bezahlen und zugleich ihren Alltag ohne größere Einschränkungen gestalten. Viele Rentnerinnen und Rentner erleben das anders.

Der Abstand zur gesetzlichen Rente

Die Geschichte der früheren Lehrerin zeigt, wie groß die Unterschiede im deutschen Alterssystem sein können. Während verbeamtete Lehrkräfte im Ruhestand häufig gut abgesichert sind, hängt die gesetzliche Rente stark von Einkommen, Beitragsjahren und Erwerbsverlauf ab.

Teilzeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Niedriglohnphasen wirken sich oft spürbar aus.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag das durchschnittliche Ruhegehalt von Pensionärinnen und Pensionären des öffentlichen Dienstes Anfang 2025 bei 3.416 Euro brutto im Monat.

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Die gesetzliche Rente vieler Menschen liegt deutlich darunter. Ein direkter Vergleich bleibt jedoch schwierig, weil Steuern, Krankenversicherung und individuelle Lebensumstände berücksichtigt werden müssen.

Bereich Einordnung
Beruflicher Hintergrund Langjährige verbeamtete Lehrerin mit zusätzlichen früheren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beamtenpension Berechnung nach ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und Dienstzeit; höchstens 71,75 Prozent.
Zusätzliche Rente Kann aus früheren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen entstehen.
Mögliche Begrenzung Beim Zusammentreffen von Pension und Rente können Ruhens- und Anrechnungsregeln greifen.
Finanzielle Wirkung Bei langer Dienstzeit und niedrigen Wohnkosten kann ein sehr komfortables Alterseinkommen entstehen.

Warum Ingrid M. trotzdem zurückhaltend bleibt

Ingrid M. weiß, dass ihre Aussage anecken kann. „Ich erzähle das nicht, um zu prahlen“, sagt sie. „Ich sehe ja bei Bekannten, wie knapp es manchmal ist.“ In ihrem Freundeskreis gibt es frühere Verkäuferinnen, Pflegekräfte und Büroangestellte, die im Ruhestand deutlich genauer rechnen müssen.

Gerade deshalb spricht sie vorsichtig über ihre Lage. Sie empfindet Dankbarkeit, aber auch Unbehagen. Ihr sei bewusst, dass sie von einem System profitiere, das nicht allen Beschäftigten offenstand.

Die frühere Lehrerin betont zugleich, dass sie jahrzehntelang viel gearbeitet habe. Korrekturen am Abend, Elternabende, Klassenfahrten und psychische Belastungen hätten den Beruf geprägt. Dennoch sieht sie den Unterschied zur Lage vieler gesetzlich Versicherter.

Verschiedene Rentensysteme

Die Geschichte von Ingrid M. steht für eine größere Debatte. In Deutschland existieren verschiedene Alterssicherungssysteme nebeneinander. Die meisten Beschäftigten zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, während Beamtinnen und Beamte später eine Versorgung aus dem Staatshaushalt erhalten.

Diese Trennung wird seit Jahren diskutiert. Kritiker verweisen auf die teils großen Unterschiede zwischen Renten und Pensionen. Befürworter betonen die besonderen Pflichten des Beamtenstatus und die lebenslange Bindung an den Dienstherrn.

Für Ingrid M. ist die Debatte nicht abstrakt. Sie sieht an sich selbst, wie gut eine lange Beamtenlaufbahn im Alter absichern kann. Gleichzeitig kennt sie Menschen, die nach ebenfalls langen Arbeitsleben mit deutlich weniger auskommen müssen.

Nicht jede Lehrkraft ist so abgesichert

Der Fall der früheren Gymnasiallehrerin darf nicht mit der Lage aller Lehrkräfte verwechselt werden. Viele Lehrerinnen und Lehrer waren oder sind angestellt. Sie erhalten später keine Beamtenpension, sondern gesetzliche Rente und gegebenenfalls Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Auch bei Pensionärinnen und Pensionären gibt es große Unterschiede. Wer lange in Teilzeit gearbeitet hat, krankheitsbedingt früher ausscheidet oder hohe private Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, hat im Ruhestand weniger Spielraum. Ein hoher Bruttobetrag bedeutet nicht automatisch ein sorgenfreies Leben.

Bei Ingrid M. kamen mehrere günstige Faktoren zusammen. Sie war lange verbeamtet, hatte solide Bezüge, ging regulär in Pension und wohnt mietfrei. Dadurch bleibt am Monatsende regelmäßig Geld übrig.

Was aus ihrem Geld wird

Ingrid M. hat ihren Lebensstil nicht stark verändert. Sie reist gelegentlich, besucht Konzerte und lädt ihre Familie oft zum Essen ein. Große Luxusausgaben interessieren sie kaum.

Stattdessen unterstützt sie ihre Enkel bei Ausbildung und Studium. Manchmal übernimmt sie größere Anschaffungen oder legt Geld für später zurück. „Ich habe mehr Sicherheit, als ich brauche“, sagt sie. „Dann soll wenigstens meine Familie etwas davon haben.“

Ihr Beispiel zeigt, dass Alterseinkommen nicht nur von der monatlichen Zahlung abhängen. Entscheidend sind auch Wohnkosten, Gesundheit, Familienstand, Rücklagen und persönliche Ausgaben. Wer mietfrei lebt, hat mit demselben Einkommen deutlich mehr Freiheit als jemand mit hoher Miete.

Quellen

Statistisches Bundesamt: Zahlen zu Pensionärinnen und Pensionären des öffentlichen Dienstes sowie durchschnittlichem Ruhegehalt 2025.
Deutsche Rentenve